(10.2.2022) Personalprobleme in einem Kölner MVZ führten dazu, dass das MVZ zeitweilig keinen ärztlichen Leiter besaß. Das MVZ reichte die Abrechnungssammelerklärungen für zwei Quartale in diesem Zeitraum infolgedessen unterschrieben durch den Geschäftsführer der Träger-GmbH des MVZ ein. Im Ergebnis muss das MVZ nun die Honorare für diese beiden Quartale vollständig an die Kassenärztliche Vereinigung zurückzahlen. Denn die Abrechnung setzt zwingend eine Unterzeichnung der Abrechnungssammelerklärung durch den ärztlichen Leiter voraus (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1.9.2021 – L 11 KA 49/17).
(9.2.2022) Die Analyse von Befunden und Cardiotokogrammen (CTG) von Schwangeren ist eine wichtige und schwierige Kernaufgabe niedergelassener Gynäkologen. Liegt ein auffälliges CTG vor, so kann sich dahinter eine pathologische Situation verbergen, mithin die Gesundheit und das Leben des ungeborenen Kindes gefährdet sein. Ein aktueller Fall zeigt, ab wann der Gynäkologe dann die Schwangere zu einer Klinikeinweisung drängen muss und was er im Übrigen zu veranlassen hat (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.12.2021 - 26 U 102/20).
(8.2.2022) Stellt ein weiterbildungsbefugter orthopädischer Chefarzt mehrfach Weiterbildungszeugnisse aus, die inhaltlich nicht korrekt sind, stellt dieses Verhalten auch nach einem kritischen Hinweis der Ärztekammer nicht ab und zeigt auch im anschließenden Verwaltungsverfahren keine Fehlereinsicht, so kann die Ärztekammer ihm die Weiterbildungsbefungis entziehen (Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 7.12.2021 – 7 K 1887/20).
(2.2.2022) Vermehrt werden Apothekern gefälschte Impfausweise vorgelegt zum Zwecke der Erlangung eines digitalen Impfzertifikates, wodurch der Infektionsschutz im immer größer werdenden Umfang unterlaufen wird. Apotheker sind aber verunsichert, ob sie einen solchen Verdachtsfall der Polizei melden dürfen. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass sie dies dürfen und dass sie damit insbesondere nicht gegen ihre berufliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen (Amtsgericht Landstuhl, Urteil vom 25. Januar.2022 - AZ.: 2 Cs 4106 Js 15848/21).
(1.2.2022) Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) hat keinen Anspruch auf eine Genehmigung der Anstellung zweier Fachärzte für Innere Medizin, wenn beide Ärzte zugleich Geschäftsführer und jeweils zur Hälfte am Vermögen und am Gewinn der Klägerin beteiligt sind. Denn dann sind die beiden Ärzte nicht abhängig angestellt, sondern können als Geschäftsführer zu gleichen Teilen ihnen nicht genehme Beschlüsse und Weisungen des MVZ verhindern (Bundessozialgericht, Urteil vom 26.1.2022 - B 6 KA 2/21 R).
(19.1.2022) Enthält das von einem Schüler zur Begründung seines Antrages auf Befreiung von der Maskenpflicht im Schulunterricht vorgelegte ärztliche Attest überhaupt keine Angaben zu den geltend gemachten „medizinischen Gründen“, sondern beschränkt sich auf die Feststellung, solche lägen vor, so ist der Schule eine eigenständige Kontrolle des Attests nicht möglich und die Schule kann die beantragte Maskenbefreiung ablehnen (Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 12. November 2021 – 3 L 393/21).
(18.1.2022) Neben Impfzentren impfen auch niedergelassene Ärzte gegen SarsCov2. Diese Schutzimpfung ist ein komplexes rechtliches Thema. Im Folgenden wird aufgezeigt, was der niedergelassene Arzt, der seine Patienten impft, zu beachten hat, um sich gegen Haftungsansprüche zu schützen.
(12.1.2022) Muss ein Gewerbemieter sein Geschäft aufgrund behödlicher Anweisung schließen, so kann er eine Anpassung seines Mietzinses verlangen, wenn die wirtschaftlichen Nachteile ein solches Ausmaß erreicht haben, dass eine solche Anpassung der Miete erforderlich ist. Dabei sind aber nicht nur die verlorenen Betriebseinnahmen zu berücksichtigen, sondern der Mieter muss sich auch anrechnen lassen, was er durch Corona-Hilfsfonds, Betriebsschließungsversicherungen etc. als Ausgleich für die Schließung seines Geschäfts erhalten hat. Die behördlichen Betriebsschließungsanordnungen stellen aber keinen Mietmangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigte (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.1.2022 - XII ZR 8/21).
(12.1.2022) Wirft die Kassenärztliche Vereinigung einem Kassenarzt schwerwiegende Verstöße gegen seine Vertragsarztpflichten vor und beantragt eine Zualssungentziehung, so kann ein freiwilliger Zulassungsverzicht taktisch sinnvoll sein, um Druck aus der Sache zu nehmen und dem Arzt einen Neustart in einer anderen Praxis zu ermöglichen. Die aktuelle Entscheidung des OLG Saarland (Urteil vom 9.12.2021 – 4 U 30/21) beleuchtet den Fall, bei dem einem Transfusionsmediziner u.a. unplausible Abrechnungen, Privatliquidationen von Kassenpatienten und Überweisungen von Patienten an eine andere Praxis vorgeworfen wurden, an der der Arzt selbst beteiligt war. Der Arzt entschloss sich zu einem Zulassungsverzicht, erwarb in einem anderen KV-Bezitk eine neue Zulassung und nahm seinen Patientestamm mit.
(11.1.2022) Mit einem Vergleich können Patient und Behandler einen Rechtsstreit um einen Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehler zu einem schnellen und versöhnlichen Ende bringen. In dem Vergleich verpflichtet sich die Behandlungsseite einen bestimmten Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzbetrag an den Patienten zu zahlen und damit ist der Rechtsstreit beendet. Problematisch sind aber mögliche Spätfolgen der (fehlerhaften) ärztlichen Tätigkeit. Treten solche Folgen Jahre nach Abschluß des Vergleichs auf, so ist fraglich, ob der Vergleich diese Folgen erfasst hat (so dass der Patient dafür keine weitere Entschädigung verlangen kann) oder nicht (so dass der Patient weiteres Schmerzensgeld verlangen kann). Eine aktuelle Entscheidung des OLG Bremen beleuchtet die Frage, was von dem Vergleich erfasst wird (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 8.7.2021 – 5 U 62/20) und zeigt auf, worauf die Parteien bei einem solchen Vergleich besonders achten müssen.
(4.1.2022) Niedergelassene Ärzte müssen als selbständige Freiberufler grundsätzlich keine Gewerbesteuer zahlen. Nimmt eine Gemeinschaftspraxis eine Ärztin als Gesellschafterin auf, die tatsächlich aber wie eine Mitarbeiterin behandelt wird, so werden sämtliche Einnahmen der Gemeinschaftspraxis gewerbesteuerpflichtig (Finanzgericht Münster, Urteil vom 26. November 2021 – 1 K 1193/18 G,F). Denn in einem solchen Fall werden die Einnahmen der Ärztin nicht durch die eigene Fachkenntnis, Leitung und Verantwortung der verbleibenden Gesellschafter erzielt (also in "selbständiger" Tätigkeit), sondern werden quasi durch eine angestellte aber eigenverantwortlich tätige Ärztin erwirtschaftet. Im Folgenden werden Strategien aufgezeigt, wie eine Gewerbesteuerpflicht vermieden werden kann.
(27.12.2021) Impfgegner und Coronaleugner tauschen sich in Telegram-Gruppen intensiv darüber aus, wie sie mittels gefälschter Impfnachweise an die begehrten digitalen Impfzertifikate kommen, die ihnen trotz fehlender Impfungen Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften, Restaurants und Veranstaltungen verschaffen. Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Fälschungen von Impfnachweisen steigt deshalb sprunghaft an, Kontrolliert werden die Impfnachweise überwiegend von Apothekern, die dann auch die digitalen Impfzertifikate erteilen. Apotheker gehen von Betrugsversuchen in einer Größenordnung von 5 - 10 % der Zertifikatsanfragen aus. Manche Apotheker haben aber Angst, verdächtige Impfnachweise zu monieren oder gar bei der Polizei anzuzeigen - sie fürchten gewalttätige Reaktionen der Impfgegner. Sie fürchten vor allem, sich strafbar zu machen, wenn sie den Verdacht einer Fälschung der Polizei anzeigen. Welche Rechte und Pflichten hat der Apotheker in dieser Situation?
- Arzt muss Patient nach Aufklärungsgespräch eine Bedenkzeit einräumen, bevor der Patient seine Einwilligung in die Operation erteilt: OLG Bremen 25-11-2021
- Bundesgerichtshof bestätigt Verbot der Werbung für reine Fernbehandlung: BGH 09-12-2021
- Lebensmittelhändler muss Attest eines Kunden zur Befreiung von der Maskenpflicht nicht akzeptieren: AG Kreuzberg 10-11-2021
- Keine Extragebühr für Femtosekundenlasereinsatz bei Operation des Grauen Stars: BGH 14-10-2021