17.04.2013 - Richter lieben Vergleiche. Die Anwälte beissen sich durch Sachverhalte, schreiben monatelang Schriftsätze hin und her und der Richter? Er schaut erstmal, ob er sich die Arbeit des Abfassens eines Urteiles ersparen kann. So letztens wieder vor einem Berliner Amtsgericht in einer Mietsache. Mein Mandant hat wegen Mietmängeln, die er ordentlich abgemahnt hat, den Vertrag außerordentlich gekündigt und hat das Objekt verlassen.

Die Zustände sind fotografisch belegt. Die Gegenseite ist sich keiner Schuld bewusst und verlangt weiter Zahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Die Richterin macht sowohl die Klage schlecht als auch die Kündigung. Sie verweist darauf, dass eine Beweisaufnahme erforderlich sein könnte. Das könne ja so oder so ausgehen. Ob man sich nicht vergleichen wolle? Zahlen werden hin und her geworfen. Man kommt nicht zueinander. Nun wird die Richterin ernster. Man möge doch auch bedenken, dass der Prozess für die Parteien unwirtschaftlich sei. Man möge sich vergleichen. Da kommt man als Anwalt schon in Rechtfertigungsdruck, wenn man die Klage abgewiesen sehen will. Wir sind letztlich nicht zu einer Einigung gekommen.

Das Urteil ist dann aber eine klare Sache: Die Klage wird ganz überwiegend abgewiesen. Eine Beweisaufnahme ist nicht erforderlich. Die Zustände in den Mieträumen waren ganz klar "unzumutbar", so das Gericht. Was man ja schon an den Fotos sehen kann.

Fazit:

Was der Richter im Rechtsgespräch erörtert, ist mit Blick auf den Vergleichswillen des Gerichts oft kritisch zu bewerten. Oft genug knicken Mandanten in aussichtsreicher Position ein und gehen wegen der oft wachsweichen und kurzen rechtlichen Hinweise des Gerichts in die Knie und erklären sich mit Vergleichen einverstanden, die nicht nötig gewesen wären. Ich kann den rechtlichen Hinweisen des Gerichts mittlerweile nicht mehr ohne Mißtrauen begegnen. Nur selten erlebe ich Richter, die sich schon in der mündlichen Verhandlung klar positionieren und auch eine offene Auseinandersetzung über rechtliche Fragen zulassen.  

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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