05-08-2013 Der Mandant wünscht eine Restschuldbefreiung plus Insolvenzverfahren. Er hat vor allem Umsatzsteuerschulden aus einem Restaurantbetrieb. Das Restaurant, in dem wir uns besprechen und wo er die Ober herumscheucht, gehöre ihm aber nicht mehr. Es gehöre seinem Sohn.

Ich frage die Vermögensverhältnisse ab: Auto: Habe er letztes Jahr seiner Frau übertragen. Haus: Gehöre der Frau. Die Einzelheiten würden mich wohl auch nicht interessieren, nicht wahr? Ob er noch Eigentum in seinem Heimatland habe? Ja, da gebe es ein Haus, aber davon wisse hier niemand.

Das Mandat wäre lukrativ. Stundenhonorarvereinbarung natürlich. Und diese Verfahren dauern ein paar Jahre. Und der Mandant kündigt mir an, ich könne auf Folgemandate hoffen aus seinem Bekannten- und Geschäftskundenkreis. Der habe quasi nur auf einen engagierten Anwalt wie mich gewartet. Ein stattlicher Vorschuss wäre auch kein Problem.

Die Sache liegt mir quer. Ich sitze in seinem Restaurant (da kann er mir erzählen, was er will, er ist da der Chef, das sieht man deutlich) und er hat den Staat um Umsatzsteuern sowie Lieferanten um ihre Rechnungen geprellt und das nicht zu knapp. Nun macht er sich arm und will die Schulden abwälzen.

Ich weise ihn darauf hin, dass ich nun ja von seinem Eigentum im Ausland Kenntnis habe. Dann kann ich es auch nicht verschweigen in den Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Das wäre Beihilfe zum Betrug, tut mir leid. Ich lasse mich von ihm zum bereits getrunkenen Kaffee einladen, das ist denke ich ok. Zum Glück habe ich das angebotene Festmahl ("Bestellen Sie, was Sie wollen, auch wenn es nicht auf der Karte steht!") unter Hinweis auf fehlenden Hunger (was nicht stimmte) zurück gewiesen, sonst hätte ich das Mandant nicht so einfach ablehnen können.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
Witzlebenstraße 3 - 14057 Berlin - Tel: (030) 536 47 749
E-mail: mail@christmann-law.de