(20.9.2017) Auch wenn ein Werbender (hier eine Privatklinik) ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel (hier Botox) weder verkauft noch mit ihm Handel treibt oder das Arzneimittel verschreibt, vielmehr nur durch Partnerärzte spritzen lässt, so unterfällt dies den Werbebeschränkungen des Heilmittelwerberechts (HWG). Die Werbung für Botox u.a. zur Faltenbehandlung betrifft Anwendungsgebiete oder Darreichungsformen, für die Botox nicht zugelassen ist. Die Werbung der Klinik ist daher verboten und zu unterlassen (Kammergericht Berlin, Urteil vom 17. Februar 2017 – 5 U 78/16).
(19.9.2017) Praxisgemeinschaften bieten Ärzten die Möglichkeit, Kosten zu teilen, ohne Nachteile bei der Honorarverteilung in Kauf nehmen zu müssen, die bei einer Gemeinschaftspraxis entstehen. Immer wieder kommt es aber zu Fällen der missbräuchliche Nutzung der Kooperationsform der Praxisgemeinschaft, d.h. Ärzte betreiben de facto einen Gemeinschaftspraxis, stellen sich nach außen hin aber als bloße Praxisgemeinschaft dar. Im vorliegenden Fall wurde den Ärzten einer Praxisgemeinschaft ein bestimmtes, in manchen Praxen alltägliches Verhalten zum Verhängnis und sie mussten in erheblichem Umfang Honorar nachzahlen, wie das Sozialgericht Marburg nun bestätigte (SG Marburg, Gerichtsbescheid vom 10.8.2017 - S 12 KA 136/17 WA).
(18.9.2017) Vermehrt bitten Patienten Ärzte, ihnen Cannabis zu verordnen, z.B. zur Schmerzbehandlung. Eine Entscheidung des Sozialgerichts Trier zeigt, dass der Arzt sich entscheiden muss - will er Cannabis verordnen oder nicht (SG Trier, Beschluss vom 4.9.2017 - S 3 KR 143/17 ER)?
(16.9.2017) Die Leistungen eines Gesundheitszentrums, in dem Besucher je nach Buchung und nach ärztlicher Eingangsuntersuchung Wellness-Anwendungen nutzen können, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht, wenn das Zentrum keinen Versorgungsvertrag als Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V mit einer Krankenversicherung geschlossen hat (Finanzgericht Hessen, Urteil vom 28.6.2017 - 1 K 19/16).
(15.9.2017) Der Arzt, der einen an Herzrasen leidenden Patienten behandelt, hat diesen darüber aufzuklären, dass die Durchführung einer elektrophysiologischen Herzkatheteruntersuchung (EPU) mit Ablationstherapie kein Muss ist und dass alternativ andere, nicht invasive Methoden zur Verfügung stehen (insbes. medikamentöse Behandlung), die zwar nicht zu Heilung führen, aber andererseits nicht mit den teils erheblichen Risiken der invasiven Herzkatheteruntersuchung und der Ablationstherapie verbunden sind. Dies ist bereits deshalb erforderlich, um herauszufinden, wie hoch der für die Indikation erforderliche Leidensdruck und Therapiewunsch des Patienten ist. Tut er dies nicht und kommt es infolge der EPU zu schweren und dauerhaften Herzrythmusstörungen, die die Implantation eines Herzschrittmachers erforderlich machen, so ist der Arzt verpflichtet, dem Patienten ein Schmerzensgeld von EUR 40.000 zu zahlen (Kammergericht Berlin, Urteil vom 13.3.2017 - 20 U 238/15).
(14.9.2017) Geringfügige Mängel in der Ausbildung stehen der Erteilung einer Approbation für eine iranische Ärztin nicht entgegen. Zu Ihren Gunsten sind Fortbildungen und Hospitationen in Deutschland als lebenslanges Lernen zu berücksichtigen (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 22.8.2017 – 7 K 2719/15).
(9.9.2017) Käufer eines Diesel-Pkw mit Manipulationssoftware haben aus Sicht des Landgerichts Braunschweig keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Hersteller. Zwar verstoße eine Abschalteinrichtung gegen geltendes Recht und der Kunde sei damit getäuscht worden. Die Typengenehmigung habe aber dennoch weiter Bestand und die Nutzung des Autos im öffentlichen Straßenverkehr sei daher weiterhin möglich. Außerdem bestehe kein vertragliches Verhältnis zwischen Käufer und dem beklagten Hersteller VW (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 31.8.2017 - 3 O 21/17). Nun liegt der Volltext zum Urteil vor. Die Begründung überzeugt aber nicht.
(7.9.2017) Die Haftung des Arztes, der nach der operativen Behandlung einer Schulterrotatorenmanschettenruptur mittels Swift-Lock-Anker behandlungsfehlerhaft eine Röntgenkontrolle der Schulter unterlässt, umfasst nicht weitere Befunderhebungsfehler der ambulanten Nachbehandler (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 29.08.2017 - 4 U 401/17).
(6.9.2017) Das VG Saarlouis sieht privatärztliche Laborleistungen während eines stationären Krankenhausaufenthalts, für die in der Abrechnung eine Gebührenminderung nach § 6a GOÄ angesetzt wurde, als wahlärztliche Leistungen an und verneint daher einen Erstattungsanspruch nach Beihilferecht (Verwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 26.7.2017 - 6 K 701/15). Dabei versteht das Gericht aber den Begriff der Wahlleistungen falsch.
(5.9.2017) Auch wenn der Motor eines im Jahr 2014 gekauften SEAT Baureihe 6J TDI mit VW-Motor EA 189 mit einer Software zur heimlichen Emissionskontrolle ausgerüstet und damit „mangelhaft“ ist, kann der Käufer nun keine Lieferung eines Neuwagens verlangen. Denn die Baureihe 6J wird nicht mehr produziert und die jetzt produzierte Baureihe KJ ist umfassend aufgewertet und es gibt diese Baureihe auch nur als Benzinvariante. Der Nachlieferungsanspruch eines Käufers kann aber nicht weiter reichen als der ursprüngliche Erfüllungsanspruch (Landgericht Braunschweig, Urteil vom 18.08.2017, 11 O 3623/16/74).
(2.9.2017) Die Werbeaussagen einer Fachklinik für plastische und ästhetische Chirurgie, wonach eine lokale Anwendung von Kälte zu kosmetischen Zwecken (sog. Kryolipolyse bzw. Cool Sculpting) zu einer Verminderung des Fettgewebes führe, sind gesundheitsbezogene Angaben. Liegen dazu kritische Studien vor, so hat die Fachklinik belastbare wissenschaftliche Nachweise für die behauptete Wirkung vorzulegen. Kann sie dies nicht, weil die Studien wenig aussagekräftig, nicht unabhängig erstellt oder in der Sache unpassend sind, so ist die Werbung irreführend und daher wegen unlauterem Wettbewerbs zu unterlassen (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27. März 2017 – 13 U 199/16).
(1.9.2017) Die Werbung einer Augenklinik für einen kostenlosen "Laser-Check" durch einen Optiker - der bei Vornahme durch einen Augenarzt Kosten nach GOÄ verursachen würde - beeinflusst den Patienten unsachlich, verstößt so gegen das Verbot der Gewährung von Werbegaben (§ 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz) und ist zu unterlassen (Landgericht München I, Urteil vom 09. November 2016 – 37 O 1929/16).
- Krankenpfleger Nils H. soll noch weit mehr Patienten getötet haben, als bisher angenommen
- Hautarzt haftet, wenn Proben nach unsicherer Zuordnung verwechselt werden: LG Göttingen 13-06-2017
- Passant, der nach seinem Hund pfeift, haftet nicht, wenn ein Pferd sich dadurch erschreckt und Reiter stürzt: OLG Karlsruhe 25-08-2017
- Eigene medizinische Forschungsarbeit erfüllt nicht die ärztliche Fortbildungspflicht: BSG 10-05-2017