(18.8.2017) Ist die Rechtslage zu einer ärztlichen Abrechnung (hier: eigenhändige Erbringung von Laborleistungen als M-III-Leistungen nach § 4 Absatz 2 GOÄ) umstritten und nicht obergerichtlich geklärt und hält sich der Arzt bei der streitigen Abrechnung penibel an die diesbezüglichen Vorgaben der Ärztekammer, so liegt kein strafbarer Abrechnungsbetrug vor. Denn dann ist nicht mit der zur Verurteilung erforderlichen Sicherheit festzustellen, dass der Arzt die Möglichkeit, zur Abrechnung der verfahrensgegenständlichen Untersuchungen nicht berechtigt zu sein, billigend in Kauf genommen hat (BGH, Urteil vom 10. Mai 2017 – 2 StR 438/16).
(15.8.2017) Die RTL Television GmbH und die Produktionsfirma InfoNetwork dürfen das mit versteckter Kamera in dem Krankenhaus aufgenommene Filmmaterial von "Team Wallraff" nicht erneut veröffentlichen oder verbreiten. Denn an dem Filmmaterial bestand kein öffentliches Informationsinteresse, das die durch seine rechtswidrige Beschaffung entstandenen Nachteile eindeutig überwiegt. Das streitgegenständliche Filmmaterial genügt nicht der Anforderung, Fehlentwicklungen oder Missstände von ausreichend erheblichem Gewicht aufzudecken (LG Hamburg, Urteil vom 23. Juni 2017 – 324 O 352/16).
(14.8.2017) Der Patient muss ein berechtigtes Interesse darlegen, wenn er von der Klinik die Namen und Privatadressen der Ärzte genannt bekommen will, die ihn der Klinik behandelt haben. Dazu muss der Patient entweder darlegen, dass diese Ärzte als Anspruchsgegner in Betracht kommen - sprich ihn fehlerhaft behandelt oder falsch aufgeklärt haben können - oder als Zeugen in Betracht kommen. Der Patient kann keine pauschale Auskunft verlangen (OLG Hamm, Urteil vom 14.7.2017 - 26 U 117/16).
(14.8.2017) Der niedergelassene Arzt ist an eine von ihm individuell vereinbarte Richtgröße gebunden. Überschreitet er diese Richtgrößen, hat er den kompletten Mehraufwand zu erstatten. Weitere Praxisbesonderheiten kann er dann nicht mehr geltend machen (Sozialgericht Dresden, Urteil vom 26. Juli 2017 – S 18 KA 11/14).
(11.8.2017) Klagt ein Patient nach einer Gipsschienenbehandlung des Unterarms über zunehmende Schmerzen im Unterarm, Störungen der Beweglichkeit und eine deutliche Schwellung, so muss der behandelnde Hausarzt die Möglichkeit eines Kompartmentsyndroms (Muskelkompressionssyndrom) in Betracht ziehen, das eine schnelle operative Behandlung notwendig macht. Klärt der Arzt diese Anzeichen eines Kompartmentsyndroms nicht ab, so ist dies ein grober Fehler. Verliert der Patient dann den rechten Unterarm, ist ein Schmerzensgeld von 50.000,- € angemessen (OLG Hamm, Urteil vom 13.6.2017 - 26 U 59/16).
MVZ: nur Vertragsärzte eines MVZ dürfen Vorbereitungsassistenten anstellen: SG Düsseldorf 16-05-2017
(7.8.2017) (Zahn-)Ärzte, die in einem MVZ angestellt sind, ohne Vertragsarzt zu sein, dürfen keinen Vorbereitungsassistenten ausbilden; dies ist den im MVZ tätigen Vertragsärzten vorbehalten (Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 16.5.2017 – S 2 KA 76/17 ER).
(4.8.2017) Der Arzt muss den Fortbildungsachweis (Fortbildungszertifikat) erbringen, indem er Sorge dafür trägt, dass der Auszug des Online-Fortbildungspunktekontos der jeweiligen Ärztekammer an die KV übersendet wird. Maßgeblich ist nicht das Ableisten der Fortbildungen, sondern deren Nachweis - es hilft dem Arzt also nichts, wenn er die Fortbildungen erbringt, es aber versäumt sicher zu stellen, dass der entsprechende Nachweis bei der KV eingereicht wird. Es reicht auch nicht aus, wenn er eine Mappe mit Sammlungen der Fortbildungsbescheinigungen oder ähnliches an die KV übersendet. Der Auszug des Online-Fortbildungspunktekontos ist bis zum Ende des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes an die KV zu übersenden, sprich bis zum Ende des letzten Quartals des Zeitraumes. Ist einem Arzt bereits wegen fehlenden Nachweises der Fortbildung das Honorar gekürzt worden, so kann er sich nicht mehr darauf verlassen, dass die Ärztekammer den Auszug von sich aus automatisch an die KV übersendet, sondern muss selber Sorge dafür tragen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30. November 2016 – L 3 KA 111/14).
(2.8.17) Erhöht ein Stromanbieter den Strompreis und versteckt die Ankündigung der Preiserhöhung in einer längeren E-mail, so ist dies nicht geeignet, die notwendige Kenntnis des Klägers von der beabsichtigten Preiserhöhung zu begründen. Denn eine solche Ankündigung genügt nicht den Anforderungen des § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG, weil sie keine transparente und verständliche Unterrichtung über die Erhöhung enthält (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.4.2017 - 14d O 12/16).
(1.8.17) Neben der mindestens 60minütigen Basisabklärung und umfassenden schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten durch Schmerzanamnese und Schmerzanalyse (GOP 30701 EBM) ist es nicht möglich, gleichzeitig von der ersten Minute an mehrfach die GOP 30708 EBM (Beratung und Erörterung und/oder Abklärung im Rahmen der Schmerztherapie, Dauer mindestens 10 Minuten) abzurechnen (Sozialgericht München, Urteil vom 21. Juli 2017 – S 38 KA 1012/15 ).
(31.7.17) Ein mobiler Anästhesist, der tageweise in einer Klinik im Operationssaal tätig und dabei in den dortigen Dienstplan eingeordnet ist und Rufbereitschaften übernimmt, aber kein Unternehmerrisiko trägt, ist abhängig beschäftigt (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Juli 2017 – L 1 KR 101/14).
(27.7.2017) In Dienstplan einer Klinik eingebundener Anästhesist ist abhängig beschäftigt (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar 2017 – L 8 R 850/14).
(26.7.2017) Ein Chefarzt, der einem Labor Patienten zuweist, hat keinen Anspruch auf Beteiligung an dortigen Privaterlösen (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2017 – 15 K 3450/15).
- Sonderbedarfszulassung für brandenburgischen Pneumologen bestätigt: LSG Berlin-Brandenburg 11-07-2017
- Arzt, der Stasi-Tätigkeit verschwieg, kann nicht gekündigt werden: Arbeitsgericht Potsdam 07-02-2017
- Ärzte können Kreditgebühren für Praxiskredite zurückverlangen
- Telefonische Lotsen-Notdienste für Patienten sind ausschließlich Sache der Kassenärztlichen Vereinigungen und privaten Anbietern untersagt: SG München 17-07-2017