(26.10.2016) Ein Arzt kann sich wegen verspäteter Übersendung von fachärztlichen Bescheinigungen an den Patienten schadensersatzpflichtig machen. Er hat diese Bescheinigungen in angemessener Frist zu erteilen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 27. Juli 2016 – 1 U 147/15).
(25.10.2016) Wird der Name eines Arztes ohne dessen Zustimmung für eine unerlaubte Werbung für Nahrungsergänzungsmittel verwendet, so hat der Arzt gegen diese Werbung einzuschreiten. Tut er dies nicht, so ist er ebenso wie der Werbende selbst zur Unterlassung dieser Werbung verpflichtet (OLG Celle, Beschluss vom 02. Mai 2016 – 13 U 155/15).
(24.10.2016) Die Regelung, wonach die ärztliche Zulassung endet, wenn die vertragsärztliche Tätigkeit in einem von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Planungsbereich nicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung aufgenommen wird (§ 19 III Ärzte-ZV) ist verfassungswidrig und nichtig. Ob die auf dieser Norm beruhende Zulassungentziehung rechtmäßig ist, haben die Instanzgerichte (erneut) zu entscheiden, nicht das BVerfG, das nur verfassungsrechtliche Fragen beurteilt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. September 2016 – 1 BvR 1326/15).
(24.10.2016) Eine Klinik ist berechtigt, die Nebentätigkeit eines angestellten Arztes und Professor für Neurologie auf einen Betrag von Euro 25.000 p.a. zu begrenzen (Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 20.10.2016 - 7 Ca 178/16 Ö).
(21.10.2016) Die Privilegierung von Aufbau- bzw. Jungpraxen nach Teil B § 5 Nr. 5 HVV 2009 (Zuweisung eines höheren RLV durch Berechnung des auf den Arzt entfallenden Teil-RLV nicht nach Maßgabe seiner arztindividuellen Fallzahl, sondern nach Maßgabe der (höheren) Fallzahl des Durchschnitts seiner Fachgruppe und durch Gewährung eines Aufschlags auf das (Gesamt-)RLV von 10 %) gilt auch für junge MVZ (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Oktober 2016 – L 5 KA 773/13).
(20.10.2016) Wird von einem nephrologischen MVZ eine Dialyse-Nebenbetriebsstätte seit Jahren aufgrund einer erteilten Genehmigung betrieben, kann eine konkurrierende Praxis die Verlängerung dieser Genehmigung nicht anfechten. Denn die Praxis ist nicht klagebefugt, weil dem MVZ durch die Verlängerung der Genehmigung die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung weder eröffnet noch erweitert wird (Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 30. August 2016 – L 3 KA 9/14).
(20.10.2016) Gegen die Erteilung einer Sonderbedarfszulassung als Facharzt für Chirurgie mit hälftigem Versorgungsauftrag neben einer bestehenden, auf die Hälfte zu reduzierender (bisher vollen) Zulassung als Hausarzt am selben Arztsitz bestehen keine rechtlichen Bedenken. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt die Reduzierung nur erklärt unter der Bedingung der Erteilung der beantragten Sonderbedarfszulassung (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Mai 2016 – L 11 KA 102/14).
(19.10.2016) Bei stationärer Aufnahme von Privatpatienten in einem Plankrankenhaus, das dem KHEntgG unterfällt, muss das Krankenhaus selbst die wesentlichen Behandlungsleistungen durch das dort beschäftigte Krankenhauspersonal erbringen. Die durch externe Ärzte, insbesondere sog. Honorarärzte, erbrachten Leistungen können allenfalls ergänzende Funktion haben. Erbringt ein Honorararzt dagegen die Kernleistung der Behandlung in eigener Verantwortung, scheitert sein gegen den Privatpatienten gerichteter Honoraranspruch an § 17 III KHEntgG (LG Regensburg, Urteil vom 05. August 2014 – 2 S 42/14).
(19.10.2016) Besitzt ein Arzt bereits eine volle vertragsärztliche Zulassung (hier als Facharzt für Allgemeinmedizin), so kann er sich nicht auf eine halbe Zulassung in einem MVZ anstellen lassen, weil ein Arzt insgesamt nur einen ganzen Versorgungsauftrag innehaben darf (SG Düsseldorf, Beschluss vom 28. September 2016 – S 2 KA 1445/16 ER).
(14.10.2016) Eine ungenügende ärztliche Aufklärung kann zur Unwirksamkeit der Einwilligung des Patienten in die Durchführung der Operation und zum Entfallen des Honoraranspruchs führen. Wendet ein Patient gegen die Honorarforderung eines Arztes ein, dieser habe ihn mangelhaft aufgeklärt, so hat das Gericht die Aufklärung zu prüfen und darf diesen Einwand des Patienten nicht einfach übergehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. September 2016 – 1 BvR 1304/13). Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, dass die Aufklärung nicht nur haftungsrechtlich sondern auch gebührenrechtlich wichtig ist.
(13.10.2016) Was viele seit längerem monierten, hat der Chef der Techniker-Krankenkasse nun öffentlich zugestanden: Die Kassen werben bei Ärzten für das sog. up-coding, sprich die Höherstufung von Erkrankungen der Patienten, weil dies den Kassen Risiko-Ausgleichzahlungen aus dem Gesundheitsfonds bringt. Andere Kassen bestreiten dies (vgl. Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 11.10.2016 und der FAZ vom 12.10.2016).
Ärztin wehrt sich erfolgreich gegen Institutsermächtigung für Kinderklinik: SG Düsseldorf 28-09-2016
(11.10.2016) Wegen des Vorrangs der Einzelermächtigung für einen Arzt kann einer Klinik eine sog. Institutsermächtigung nur ausnahmsweise erteilt werden (SG Düsseldorf, Urteil vom 28.9.2016 - S 2 KA 409/15).
- Zur Haftung der Pferdepension für Verletzungen des Pferds: OLG Braunschweig 25-03-2015
- offene Worte einer OP-Krankenschwester über die hygienischen Zustände in Krankenhäusern und über Infektionen mit multiresistenten Keimen: 07-10-2016
- Doppelzulassung Frauenarzt und Anästhesiologie ist nicht teilbar: BSG 28-09-2016
- Wer muss bei Infektion mit multiresistenten Krankenhauskeimen was beweisen: BGH 16-08-2016