Eine Krankenversicherte hat einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Therapie mit intravenösen Immunglobulinen zur Behandlung einer Autoimmun-Urtikaria im Rahmen eines Off-Label-Use (Sozialgericht Frankfurt a. M., Urt. v. 18.08.2008 – S 25/20 KR 3376/04 – ).

Medikamente für UrtikariaDas SG Frankfurt verurteilte die beklagte gesetzliche Krankenversicherung, die Kosten einer Therapie der an einer Autoimmun-Urtikaria leidenden Klägerin mit hochdosierten Immunglobulinen im Rahmen der vertragsärztlichen Verordnung als Sachleistung zu übernehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 2 I, 12 I, 27 I 2 Nr. 3, 31 I SGB V.

Praxishinweis:

Will der Krankenversicherte ein Medikament "Off-lable" (also außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebietes des Medikaments) einsetzen, sollte er frühzeitig darauf drängen, dass der behandelnde Arzt die Voraussetzungen für einen Off-label-use dokumentiert (also Vorliegen einer schwerwiegenden - lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer beeinträchtigende - Erkrankung, bei der keine andere Therapie verfügbar ist und bei der auf Grund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Medikament ein kursiver oder paliativer Behandlungserfolg zu erzielen ist).

Im Idealfall stellt der Arzt unter Verwendung eines speziellen Off-label-use-Vordruckes einen Antrag auf einen Heilversuch bei der Krankenversicherung. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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