In Anbetracht der Überwachungsmöglichkeiten des elektronischen Verkehrs mache ich mir so meine Gedanken, wie ich überhaupt noch abhörsicher mit meinen Mandanten kommunizieren kann. Schließlich ist dies ja eine Pflicht des Anwaltes, über das Mandant gegenüber Dritten vollständiges Stillschweigen zu bewahren und diese Kommunikation zu schützen.
05-08-2013 Der Mandant wünscht eine Restschuldbefreiung plus Insolvenzverfahren. Er hat vor allem Umsatzsteuerschulden aus einem Restaurantbetrieb. Das Restaurant, in dem wir uns besprechen und wo er die Ober herumscheucht, gehöre ihm aber nicht mehr. Es gehöre seinem Sohn.
(2.7.2013) Die bayrische Staatsministerin der Justiz Beate Merk scheint noch rechtzeitig die Kurve kriegen zu wollen - und will gegenüber dem Bundesverfassungsgericht erklären, sie halte die Haftdauer Mollaths für unverhältnismäßig.
14.05.13 Gerade die lukrativen Tätigkeiten des niedergelassenen Arztes können umsatzsteuerpflichtig sein. Das gilt auch für nicht indizierte plastische Chirurgie. Aber der Arzt kann sich teilweise selbst helfen und eine Umsatzsteuerpflicht vermeiden.
30.04.2013 - Der orthopädische Sachverständige in einer Arzthaftungssache genoß das volle Vertrauen der 13. Kammer des LG Berlin. Dabei ging das Gericht auf medizinische Studien, die dem Urteil des Sachverständigen entgegen standen nicht ein und hatte diesbezüglich auch keine Fragen an den Sachverständigen.
17.04.2013 - Richter lieben Vergleiche. Die Anwälte beissen sich durch Sachverhalte, schreiben monatelang Schriftsätze hin und her und der Richter? Er schaut erstmal, ob er sich die Arbeit des Abfassens eines Urteiles ersparen kann. So letztens wieder vor einem Berliner Amtsgericht in einer Mietsache. Mein Mandant hat wegen Mietmängeln, die er ordentlich abgemahnt hat, den Vertrag außerordentlich gekündigt und hat das Objekt verlassen.
28.02.2013 - Wunderliches in der Presse. In der Berliner Zeitung von gestern auf Seite 3 lese ich eine ganzseitige Geschichte über das erbarmungswürdige Ende des Bruders eines Prominenten. Der Vater des an einer Überdosis Heroin Verstorbenen legt dort vor den Augen der Welt die Geschichte seines Sohnes offen. Mag man darüber denken, was man will. Aber dann spricht auch der Arzt des Verstorbenen über dessen Krankengeschichte.
26.02.2013 - Immer wieder kommen Patienten zu mir, die über Beschwerden wegen Amalgamfüllungen klagen und fragen, wer dafür verantwortlich gemacht werden kann. Ihre Leiden führen sie eindeutig auf das Amalgam zurück. Leider können sie keine Gutachten oder ärztliche Beurteilungen vorweisen, die das genauso sehen. Damit hat der Betroffene aber Beweisprobleme vor Gericht.
25.02.2013 - Der Senior-Arzt, ein Mann von altem Schrot und Korn, will in seine eingesessene Praxis einen Junior, meinen Mandanten, mit eigener Zulassung in eine Gemeinschaftspraxis aufnehmen. Mehr Umsatz und mehr Zeit für die eigenen Privatpatienten stehen oft dahinter. Und der Junior will die Infrastruktur nutzen, ohne selbst investieren zu müssen. Da hören die gemeinsamen Interessen aber oft schon auf. Schwierig, die beiden vertraglich zusammen zu bringen.
25.02.2013 - Termin vor dem Landgericht in einer Unfallversicherungssache. Mein Mandant will Leistungen aus einer Unfallversicherung wegen eines Sportunfalles. Die Versicherung ist der Meinung, das Knie sei so vorgeschädigt gewesen, dass der Unfall nicht ursächlich gewesen sei für die Beschwerden, jedenfalls sei ein erheblicher Vorschaden in Abzug zu bringen.
(8.7.2008) Nach Auffassung des Amtsgericht Wiesloch haftet eine Bank für den Schaden, der einem Online-Banking-Kunden durch einem Phishing-Angriff entsteht, wenn der Kunde eine Virensoftware verwendete. Die Installation einer Firewall ist nicht erforderlich (AG Wiesloch, Urteil vom 20. Juni 2008 - 4 C 57/08 -). Die Rechtsprechung lässt sich auch auf Anwälte übertragen.
(10.4.2008) Die Zahlung von Honorar an einen Anwalt stellt sich dann nicht mehr als unanfechtbares Bargeschäft nach § 142 InsO dar, wenn zwischen der Zahlung und der Erbringung der anwaltlichen Leistung mehr als dreißig Tage liegen. Für die innerhalb der dreißig Tage vom Anwalt erbrachten Leistungen hat dieser einen unanfechtbaren Vergütungsanspruch nur, soweit diese Leistung den Wert des Vermögens des Schuldners tatsächlich erhöht hat (nichtamtl. Leitsatz nach BGH, Urteil vom 6.12.2007 – IX ZR 113/06 -).