26.02.2013 - Immer wieder kommen Patienten zu mir, die über Beschwerden wegen Amalgamfüllungen klagen und fragen, wer dafür verantwortlich gemacht werden kann. Ihre Leiden führen sie eindeutig auf das Amalgam zurück. Leider können sie keine Gutachten oder ärztliche Beurteilungen vorweisen, die das genauso sehen. Damit hat der Betroffene aber Beweisprobleme vor Gericht.
25.02.2013 - Der Senior-Arzt, ein Mann von altem Schrot und Korn, will in seine eingesessene Praxis einen Junior, meinen Mandanten, mit eigener Zulassung in eine Gemeinschaftspraxis aufnehmen. Mehr Umsatz und mehr Zeit für die eigenen Privatpatienten stehen oft dahinter. Und der Junior will die Infrastruktur nutzen, ohne selbst investieren zu müssen. Da hören die gemeinsamen Interessen aber oft schon auf. Schwierig, die beiden vertraglich zusammen zu bringen.
25.02.2013 - Termin vor dem Landgericht in einer Unfallversicherungssache. Mein Mandant will Leistungen aus einer Unfallversicherung wegen eines Sportunfalles. Die Versicherung ist der Meinung, das Knie sei so vorgeschädigt gewesen, dass der Unfall nicht ursächlich gewesen sei für die Beschwerden, jedenfalls sei ein erheblicher Vorschaden in Abzug zu bringen.
(8.7.2008) Nach Auffassung des Amtsgericht Wiesloch haftet eine Bank für den Schaden, der einem Online-Banking-Kunden durch einem Phishing-Angriff entsteht, wenn der Kunde eine Virensoftware verwendete. Die Installation einer Firewall ist nicht erforderlich (AG Wiesloch, Urteil vom 20. Juni 2008 - 4 C 57/08 -). Die Rechtsprechung lässt sich auch auf Anwälte übertragen.
(10.4.2008) Die Zahlung von Honorar an einen Anwalt stellt sich dann nicht mehr als unanfechtbares Bargeschäft nach § 142 InsO dar, wenn zwischen der Zahlung und der Erbringung der anwaltlichen Leistung mehr als dreißig Tage liegen. Für die innerhalb der dreißig Tage vom Anwalt erbrachten Leistungen hat dieser einen unanfechtbaren Vergütungsanspruch nur, soweit diese Leistung den Wert des Vermögens des Schuldners tatsächlich erhöht hat (nichtamtl. Leitsatz nach BGH, Urteil vom 6.12.2007 – IX ZR 113/06 -).