(31.10.2018) Meinung - Der Krankenpfleger Nils Högel hat in einem neuen Strafverfahren weitere 100 Morde (!) an Patienten zugestanden, davon 37 im Krankenhaus Oldenburg und weitere 63 im Krankenhaus Delmenhorst. Wie konnte es soweit kommen, dass die Kliniken, die ihn beschäftigten, nicht einschritten, als sich die Todesfälle nach Infusionen von tödlich wirkenden Medikamenten während der Schichten des Pflegers häuften? Um solche katastrophalen Entwicklungen in Zukunft zu vermeiden, müssen die Angehörigen der Verstorbenen gegen die Kliniken selbst vorgehen und diese zivilrechtlich wegen grober Fehler zur Rechenschaft ziehen. Nur von den Zivilgerichten ausgeurteilte exorbitant hohe (Straf-)Schmerzensgeldzahlungen wegen Behandlungsfehlern durch Unterlassen können die Klinikleitungen zu einem Umdenken bewegen und so den Schutz der wehrlosen Patienten verbessern. Andernfalls steht zu befürchten, dass sich nichts ändert. Denn nur aus Schaden wird man klug. 

Warum wurde der Krankenpfleger Nils Höre nicht früher aufgehalten?Nach Zeitungsberichten habe der Chefarzt der Oldenburger Klinik nach mehreren Todesfällen während der Dienstzeit des Pflegers Höger nicht mehr mit diesem zusammenarbeiten wollen. Meiner Ansicht nach war es - dies einmal als richtig unterstellt - ein grober Behandlungsfehler durch Unterlassen gegenüber den weiteren Todesopfern, dass der Chefarzt hier nicht sogleich die Staatsanwaltschaft informierte und vor allem den Pfleger vom Dienst suspendierte, bis der Verdacht abgeklärt war. Und haftbar für diese Fehler ist (auch) der Dienstherr des Chefarztes, sprich die Klinik.

Dieser Fehler wurde vertieft, indem dem Pfleger von der Klinik nach Presseberichten auch noch ein gutes Arbeitszeugnis ausgestellt wurde. Denn dieses Zeugnis war unrichtig. Ein ehrliches Zeugnis oder ein weniger gutes hätte eine weitere Tätigkeit des Pflegers ausgeschlossen oder zumindest erschwert. Ein gutes Zeugnis öffnete dagegen dem Pfleger Tür und Tor für eine weitere Tätigkeit als Pfleger auf einer Intensivstation der Delmenhorster Klinik, denn gute Intensivpfleger sind gesucht.  

Auch in der Klinik in Delmenhorst traten während der Dienstzeit des Pflegers Todesfälle auf. Aber auch hier stellte niemand Strafanzeige oder beschwerte sich gar bei den Vorgesetzten oder untersuchte die Todesfälle. Selbst nachdem eine Kollegin den Pfleger im Jahre 2005 auf frischer Tat ertappte, wurde nicht die Polizei verständigt. Sattdessen warteten die Kollegen ab, bis der Pfleger in den Urlaub ging. In der Zwischenzeit tötete der Pfleger aber noch zwei weitere Patienten.

Hier zeigt sich eine nonchalante Art des Wegschauens, des Auf-Morgen-Vertagens, des Aussitzens und Weglobens, die unerträglich ist. Die betreffenden Ärzte und Mitarbeiter scheuten jeden Konflikt uind haben den Pfleger weiter gewähren lassen. Sie haben sich feige verhalten. Sie haben völlig versagt. Ich hoffe, dass sie dafür bestraft werden.

In juristisch vorformulierten Stellungnahmen haben die Kliniken bisher eine Verantwortung von sich gewiesen. Sie laden die Verantwortung alleine bei dem mordenden Pfleger ab, der alle getäuscht habe. Auch jetzt noch will man dort die Dinge aussitzen. Das ist schlicht jämmerlich. Wer sehen will, wie sich die Klinik Delmenhorst herauszuwinden sucht, möge sich die Stellungnahme im Video im Video ansehen. Auch die Stellungnahme der Klinik Oldenburg ist mir schwer erträglich. 

Gerne wird von der neuen Fehlerkultur in Kliniken gesprochen, von neuen Reporting-Systemen und davon, dass alle nun "offener" mit ihren Fehlern umgingen. All das ist meines Erachtens nur Augenwischerei. Erst wenn Kliniken konsequent in die Haftung genommen werden und für die Fehler auch im tatsächlichen Sinne "zahlen" müssen, wird ein Umdenken stattfinden. Bisher ist jede für die Patienten positive Veränderung im Arzthaftungsrecht von Patienten oder ihren hinterbliebenen Angehörigen im wahrsten Sinne des Wortes erkämpft worden gegen den hinhaltenden, mit allen juristischen und finanziellen Mitteln betriebenen Widerstand der Verantwortlichen. Anders geht es leider nicht. 

Update 2022: 

Bei zwei Oberärzten und vier Pflegekräften des Klinikums Delmenhorst, darunter dem Pflegedienstleiter der Intensivstation, führten die Ermittlungen bereits 2016 zur Anklageerhebung wegen Totschlags durch Unterlassen vor dem Landgericht Oldenburg. 

Der Strafprozess gegen sieben ehemalige Vorgesetzte Högels begann nun im Februar 2022 vor dem Landgericht Oldenburg. Die Anklagen lauten auf Totschlag durch Unterlassen und Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen (Quelle: Wikipedia)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
Witzlebenstraße 3 - 14057 Berlin - Tel: (030) 536 47 749
E-mail: mail@christmann-law.de