1. Für den Regressanspruch, der sich aus unzulässigen Verordnungen eines Mitglieds einer Gemeinschaftspraxis ergibt, haften auch die weiteren Mitglieder der Gemeinschaftspraxis.
2. Verordnet ein Vertragsarzt Medizinprodukte als Sprechstundenbedarf, deren Preis auf seine Veranlassung oder mit seinem Wissen in Bereicherungsabsicht überhöht angesetzt wird, entsteht keine Verpflichtung der Krankenkassen zur endgültigen Kostentragung (BSG, Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 41/03 R -).
Zum Arzneikostenregress bei Verordnung des Medikaments Polyglobin außerhalb seiner Zulassung. Dieser Regress ist verschuldenunabhängig. Zweifel hinsichtlich der Frage, ob ein Off-Label-Use ausnahmsweise gerechtfertigt war, gehen zu Lasten des verordnenden Arztes (BSG, Urteil vom 5. 5. 2010 - B 6 KA 6/09 R -).
Angestellter Nachfolger in Gempraxis ist an bisherigen Zulassungsumfang gebunden: SG Nrnbrg 05.05.11
Die Zulassungsgremien dürfen nicht entgegen dem ausdrücklich erklärten Willen eines Mitglieds das Ende einer Berufsausübungsgemeinschaft erst zum Quartalsende verkünden. Sie müssen dies mit sofortiger Wirkung tun (LSG Hessen, Beschluss v. 27.05.2011 - L 4 KA 38/11 B ER -).
Die Kanzlei bietet Kliniken in Berlin eine pro-bono-Informationsveranstaltung zu den Fragen der zum 28. Juli 2011 neu geregelten Hygienevorschriften (Infektionsschutzgesetz, Berliner Krankenhausverordnung) in Berlin an.
Ambulante Operationen können von Krankenhäusern nach § 115b SGB V und AOP-Vertrag nur durchgeführt werden, wenn entweder sowohl der Operateur als auch der Anästhesist Ärzte des Krankenhauses sind oder der Operateur ein an dem Krankenhaus tätiger Belegarzt und der Anästhesist ein Arzt des Krankenhauses sind (BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R -).
- Anspruch eines in der Schweiz behandelten Deutschen richtet sich nach Schweizer Recht BGH 19.07.2011
- Mitverschulden des Patienten bei alternativen Heilmethoden: OLG Frankfurt/Main 14.12.2010
- Sperrfrist von drei Jahren nach zurueckgenommenem Restschuldbefreiungsantrag: BGH 12.05.2011
- BGH: PID bei Verdacht auf schweren genetischen Schaden nicht strafbar: 06.07.2010