Eine
Bank, bei der eine GmbH einen Kontokorrentkredit unterhält, ist
Neugläubigerin i.S. des Senatsurteils vom 6. Juni 1994 (BGHZ
126, 181), soweit sich das von der GmbH in Anspruch genommene
Kreditvolumen im Stadium der Insolvenzverschleppung erhöht. Für
den Differenzschaden haftet der schuldhaft pflichtwidrig handelnde
Geschäftsführer bis zur Höhe des negativen Interesses
der Bank (BGH,
Urt. vom 5. Februar 2007 - II ZR 234/05 -).
Ein
Arzt im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst kann bei
differentialdiagnostischen Anzeichen für eine coronare
Herzerkrankung (hier: einen akuten Herzinfarkt) zur
Befunderhebung
(Ausschlussdiagnostik) und damit zur Einweisung des Patienten in ein
Krankenhaus verpflichtet sein (BGH,
Beschluss vom 16. 10. 2007 - VI ZR 229/ 06).
Grundsätzlich
können Vertragsärzte Leistungen nur in ihrem jeweiligen
Versorgungsbereich abrechnen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur in engem Rahmen für Kinderärzte
und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung und für
Allgemeinärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, die im
Wesentlichen spezielle Leistungen erbringen, zulässig (BSG,
Urteil vom 27.06.2007 – B 6 KA 24/06 R -).
Bei Anwendung einer Außenseitermethode ist grundsätzlich der Sorgfaltsmaßstab eines vorsichtigen Arztes entscheidend. Zum
Umfang der Aufklärungspflicht des Arztes bei Anwendung einer
solchen Methode (BGH, Urteil vom 22. Mai 2007 – VI ZR 35/06 – ).
Es
stellt keinen Fehlgebrauch des Ermessens dar, wenn der Arzt
persönlich-ärztliche und medizinisch-technische Leistungen
durchschnittlicher Schwierigkeit mit dem jeweiligen Höchstsatz
der Regelspanne, also dem 2,3fachen bzw. dem 1,8fachen des
Gebührensatzes, abrechnet (BGH, Urteil vom 8.11.2007 – III ZR
54/07 -).