Ein Gericht verletzt das rechtliche Gehör der klagenden Patientin, wenn es einen Feststellungsantrag erstmals im Urteil mit der Begründung abweist, er beziehe sich dem Wortlaut nach nur auf Behandlungsfehler, nicht aber auf einen - vom Gericht bejahten - Aufklärungsfehler. Das Gericht hätte der Patientin vorher einen entsprechenden Hinweis geben müssen, um ihr so die Möglichkeit zu geben, ihren Antrag nachzubessern (BGH, Beschl. vom 06.07.10 - VI ZR 177/09 -).
Auch nach dem Überschreiten der Volljährigkeitsschwelle kann ein ADHS-Patient im Einstweiligen Rechtsschutz die Versorgung mit dem bisher nur für Jugendliche zugelassenen Medikament Methylphenidat beanspruchen, wenn er vor Erreichen der Volljährigkeit an ADHS litt und danach auch weiterhin darunter leidet (LSG Baden-Würtemberg, Beschluß vom 02.03.2010 - L 11 KR 460/10 ER-B -).
Bei fehlender Aufklärung des Patienten darüber, ob die durchzuführende Behandlung zu den Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, liegt kein wirksamer privatärztlicher Behandlungsvertrag vor und der Patient kann von seiner Kasse keine Kostenerstattung verlangen (SG Köln, Urteil vom 19.02.2010 - S 26 KR 213/07 -).
Die prämature (vorzeitige) Menopause ist eine Krankheit im Sinne der baden-württembergischen Beihilfeverordnung mit der Folge, dass deren Behandlung mit einer Hormontherapie beihilfefähig ist (VG Stuttgart, Urteil vom 17.05.2010 - 12 K 699/10 -).
Ein Zahnarzt, dessen Approbation wegen Alkoholmissbrauchs ruht, ist nur bei völliger Alkoholabstinenz - die von ihm zu belegen ist - wieder geeignet, den Beruf des Zahnarztes auszuüben (OVG Münster, Beschluss vom 23.03.2010 - 13 B 177/10).
Unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung ist ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gerechtfertigt, wenn der Patient einen entsprechenden Willen geäußert hat. Die Einwilligung rechtfertigt dabei nicht nur ein Unterlassen weiterer Maßnahmen sondern auch ein aktives Unterbrechen der Behandlung (BGH, Urteil vom 25.06.2010 - 2 StR 454/09 -).
An drei britischen Augenkliniken wurden 131 Patienten mit feuchter AMD auf Injektionen mit Bevacizumab (Avastin) oder eine Standardtherapie randomisiert untersucht. Danach ist Avastin in der Lage, die Sehleistung bei AMD zu verbessern. Es verweilt auch länger im Auge als das Standardmittel Pegaptanib, so dass mit Avastin weniger Anwendungen erforderlich sind (Britisches Ärzteblatt, BMJ 2010; 340: c2459). Dies spricht für eine Verwendung von Avastin im off-label-use bei AMD durch den Augenarzt.
Eine an feuchter altersabhängiger Makuladegeneration leidende Patientin muss das nicht dafür zugelassene Medikament Avastin nicht einnehmen sondern kann auf der Behandlung mit dem Medikament Lucentis bestehen (SG Aachen, Urt. v. 11.03.2010 - S 2 (15) KN 115/08 KR - ).
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf für vorher bereits entstandene Regressforderungen kein Regressbescheid gegen den Arzt mehr erlassen werden, da die Krankenkasse insoweit Insolvenzgläubiger i.S.d. § 38 InsO ist, die ihre Forderung nur nach § 174 InsO anmelden kann (vgl. SG Hamburg, Gerichtsb. v. 17.02.2010 - S 27 KA 40/08, 53-71/08 u. 118/08 -).
Die Verjährungsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Patientin weiss, dass sich in dem Misslingen der Behandlung in Gestalt eines schmerzhaften Dammrisses gerade das sog. Behandlungrisiko (und nicht das allgemeine Krankheitsrisiko) verwirklicht hat (BGH, Urteil vom 10. 11. 2009 - VI ZR 247/ 081 -).
BGH zur Beweislast des Patienten, der nach Einnahme von VIOXX einen Herzinfarkt erlitt: 16.03.10 BGH
Dem Patienten kommt die Beweiserleichterung des § 84 II AMG hier nicht zu Gute, weil diese Vorschrift erst nach dem Schaden des Patienten (Herzinfarkt) eingeführt wurde. Im vorliegenden Fall kann der Herzinfarkt des Patienten auch durch hohe körperliche Belastung ausgelöst worden sein. Ihm kommt auch keine Erleichterung des Beweises (im Sinne eines Anscheinsbeweises) zu Gute, weil der Patient nicht beweisen konnte, dass der Herzinfarkt eine typische Schadensfolge der Langzeiteinnahme von VIOXX ist (BGH, Urteil vom 16.3.2010 - VI ZR 64/ 09 -).
- Bewertung von Pflegeheimen ist erlaubt: LSG-NRW vom 10.05.10
- Werbung eines Zahnarztes mit langer Gewaehrleistung gibt Patient keine Rechte 10.03.10 OLG Oldbg
- Sofortvollzug der Zulassungsentziehung gegen MVZ vom BVerfG vorerst ausgesetzt, 15.03.10
- MVZ ist voll verantwortlich fuer Abrechnungsfehler des angestellten Arztes, 09.02.2010 LSG Bln-Brdbg