Die dreijährige Verjährungsfrist des Auskunftsanspruches nach § 84a AMG läuft bereits an, wenn dem Betroffenen die Umstände bekannt sind, die die Annahme begründen, dass seine Schädigung auf die Einnahme des Arzneimittels zurückzuführen ist; nicht erforderlich ist, dass er alle Einzelheiten kennt (OLG Stuttgart, Urteil vom 03.08.2010 - 1 U 12/10).
Ein Krankenhaus und deren Ärzte sind gegenüber einer gesetzliche Krankenversicherung nicht verpflichtet zur Herausgabe der bzw. Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen eines bei ihr versicherten Patienten. Diese Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat das Bundessozialgericht in einem Hinweis in der mündlichen Verhandlung vom 12.08.2010 bekräftigt, woraufhin die klagende Krankenkasse die Revision zurück nahm (BSG, Az.: B 3 KR 16/09 R).
Die Branchen Einzelhandel, Bau und Dienstleistungsgewerbe wie z.B. das Gastgewerbe sind nach Angaben von Creditreform in Berlin besonders insolvenzgefährdet. Bis zu 11.300 Firmen drohe die Insolvenz. Grund dafür ist u.a. die geringe Eigenkapitalausstattung der Firmen.
Ein Gericht verletzt das rechtliche Gehör der klagenden Patientin, wenn es einen Feststellungsantrag erstmals im Urteil mit der Begründung abweist, er beziehe sich dem Wortlaut nach nur auf Behandlungsfehler, nicht aber auf einen - vom Gericht bejahten - Aufklärungsfehler. Das Gericht hätte der Patientin vorher einen entsprechenden Hinweis geben müssen, um ihr so die Möglichkeit zu geben, ihren Antrag nachzubessern (BGH, Beschl. vom 06.07.10 - VI ZR 177/09 -).
Auch nach dem Überschreiten der Volljährigkeitsschwelle kann ein ADHS-Patient im Einstweiligen Rechtsschutz die Versorgung mit dem bisher nur für Jugendliche zugelassenen Medikament Methylphenidat beanspruchen, wenn er vor Erreichen der Volljährigkeit an ADHS litt und danach auch weiterhin darunter leidet (LSG Baden-Würtemberg, Beschluß vom 02.03.2010 - L 11 KR 460/10 ER-B -).
Bei fehlender Aufklärung des Patienten darüber, ob die durchzuführende Behandlung zu den Sachleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, liegt kein wirksamer privatärztlicher Behandlungsvertrag vor und der Patient kann von seiner Kasse keine Kostenerstattung verlangen (SG Köln, Urteil vom 19.02.2010 - S 26 KR 213/07 -).
Die prämature (vorzeitige) Menopause ist eine Krankheit im Sinne der baden-württembergischen Beihilfeverordnung mit der Folge, dass deren Behandlung mit einer Hormontherapie beihilfefähig ist (VG Stuttgart, Urteil vom 17.05.2010 - 12 K 699/10 -).
Ein Zahnarzt, dessen Approbation wegen Alkoholmissbrauchs ruht, ist nur bei völliger Alkoholabstinenz - die von ihm zu belegen ist - wieder geeignet, den Beruf des Zahnarztes auszuüben (OVG Münster, Beschluss vom 23.03.2010 - 13 B 177/10).
Unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung ist ein Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gerechtfertigt, wenn der Patient einen entsprechenden Willen geäußert hat. Die Einwilligung rechtfertigt dabei nicht nur ein Unterlassen weiterer Maßnahmen sondern auch ein aktives Unterbrechen der Behandlung (BGH, Urteil vom 25.06.2010 - 2 StR 454/09 -).
- Englische Studie attestiert Avastin Level-1-Evidenz: 14.06.10
- AMD-Patientin muss nicht Avastin statt Lucentis einnehmen: 11.03.10 SG Aachen
- Kein Regressbescheid der KV gegen insolventen Arzt: SG Hamburg 17.02.10
- BGH zur Verjaehrung eines Schadensersatzanspruches wegen einer Verletzung nach Entbindung: 10.11.09