Berichte der gesetzlichen Krankenkassen über Leistungen und Qualität von Pflegeheimen (sog. Pflege-TÜV bzw. Transparenzberichte) sind verfassungsgemäß und dürfen von den Kassen im Internet veröffentlicht werden (LSG NRW vom 10.05.2010 - L 10 P 10/10 B ER -).
Die Werbung einer Zahnklinik mit einer 7-jährigen Gewährleistung auf Zahnersatz bedeutet kein selbstständiges Garantieversprechen; dazu bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung (OLG Oldenburg, Urteil vom 10. März 2010 - 5 U 141/09 -).
Die sofortige Vollziehung der Zulassungsentziehung gegen ein Berliner MVZ wegen Abrechnungsfehlern ist vom Bundesverfassungsgericht unter Berücksichtigung der Berufsfreiheit vorläufig ausgesetzt worden (BVerfG, Beschluß vom 15.03.2010 - 1 BvR 722/10).
MVZ ist voll verantwortlich fuer Abrechnungsfehler des angestellten Arztes, 09.02.2010 LSG Bln-Brdbg
Das LSG bestätigte die sofortige Entziehung der Zulassung für ein MVZ wegen Abrechnungsfehlern der angestellten Ärzte des MVZ. Dafür ist nach LSG das MVZ selbst verantwortlich und nicht etwa dessen ärztlicher Leiter. Das LSG gesteht dem MVZ aber eine kurze Auslauffrist zu, innerhalb dessen es seine Patientenbeziehungen abwickeln kann (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.02.2010 - L 7 KA 169/09 B ER -).
Das Bundessozialgericht verbot Ende 2008 die Weitergabe der Daten gesetzlich Versicherter an Abrechnungsstellen. Daraufhin erging eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die bei Notfallbehandlungen und bei Selektivverträgen eine Datenweitergabe erlaubt. Diese Regelung läuft im Juni 2010 aus. Die Bundesregierung will diese Ausnahmeregelung zur Weitergabe von Informationen von gesetzlich Krankenversicherten an private Abrechnungsstellen um ein Jahr verlängern (Gesetzentwurf der Regierung Nr. 17/1297).
Das LSG Hessen entschied, dass es wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn eine gesetzliche Krankenkasse Normalgewichtigen und Nichtrauchern einen Bonus gewährt, ohne dafür einen ärztlichen Nachweis von dem Patienten zu verlangen. Die Beurteilung der dementsprechenden Erklärungen der Versicherten liege im Rahmen der Entscheidungskompetenz der Krankenkasse. Im Verhältnis der Krankenkassen zueinander sind die allgemeinen Wertmaßstäbe des UWG zu beachten (LSG Hessen, Beschluss v. 08.02.2010 - L 8 KR 294/09 B ER -).
Bei der Behandlung der feuchten Makuladegeneration (AMD) gesetzlich Versicherter stellt sich für den Augenarzt in der täglichen Arbeit die Frage, ob er das preiswerte aber nicht dafür zugelassene Medikament Avastin (Bevacizumab) oder das zugelassene, aber ungleich teurere Lucentis (Ranibizumab) verordnet. Hierfür sieht die Kanzlei ein Beratungsangebot vor, das dem Arzt den für ihn und die Patienten sichersten Weg aufzeigt.
Solange für das Pflegeheim keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Heimbewohnerin für die Begleitung zur Toilette zwei Pflegekräfte benötigt, haftet das Pflegeheim nicht gemäß §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB für Schäden, die der Heimbewohnerin in Folge eines Sturzes entstehen (OLG Bamberg, Urteil vom 01.02.2010 - 6 U 54/09 -)
Wenn ein behandelnder Arzt einen externen Laborarzt im Namen seines Privatpatienten mit einer humangenetischen Blutuntersuchung beauftragt, die objektiv für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ nicht erforderlich ist, steht dem Laborarzt gegen den Patienten ein Vergütungsanspruch auch dann nicht zu, wenn der Laborarzt den ihm erteilten Auftrag fehlerfrei erfüllt und auf der Grundlage seines Kenntnisstands keine Veranlassung hatte, die Erforderlichkeit der Untersuchung zu bezweifeln (BGH, Urteil vom 14.01.2010 - III ZR 188/09 -).
Ein Arzt, der einen halben Versorgungsauftrag im Rahmen einer eigenen Praxis besitzt, darf eine weitere angestellte Tätigkeit nur bis zu 26 Stunden pro Woche ausüben; vollzeitig darf das Anstellungsverhältnis dann nicht sein (SG Magdeburg, Urt. v. 26.08.2009 – S 1 KA 168/07 – ).
Die 68-Jahre-Altersgrenze für Zahnärzte widerspricht nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes den europarechtlichen Vorgaben, wenn sie (lediglich) bezweckt, die Gesundheit der Patienten vor dem Nachlassen der Leistungsfähigkeit von älteren Vertragszahnärzten zu schützen. Ob dies der Fall ist, müssen die deutschen Instanzgerichte abschließend beurteilen (EuGH, Entscheidung vom 12.01.2010 - C-341/08 -).
Die Qualitätsprüfung eines Pflegeheims, dessen Ergebnis im Internet veröffentlicht wird, muss auf validen Kriterien beruhen und darf ein negatives Ergebnis nicht allein auf die Qualität der Dokumentation der Pflegekräfte stützen (Sozialgericht Münster, Beschluss vom 18.01.2010, Az: S 6 P 202/09 ER).
- Pflegeheim muss Publikation der Ergebnisse unangemeldeter Untersuchung dulden: SG Dortmund 11.01.10
- Fehlerhafte Empfehlung einer Behandlungsmethode als "Therapie der Wahl" LG Muenchen 25.09.08)
- 09.12.09: SG Aachen: Im Zweifel haften die gesetzlichen Krankenkassen
- 17.12.09: BSG: Schwerhöriger hat Anspruch auf digitale Hörhilfe