Solange für das Pflegeheim keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Heimbewohnerin für die Begleitung zur Toilette zwei Pflegekräfte benötigt, haftet das Pflegeheim nicht gemäß §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB für Schäden, die der Heimbewohnerin in Folge eines Sturzes entstehen (OLG Bamberg, Urteil vom 01.02.2010 - 6 U 54/09 -)
Wenn ein behandelnder Arzt einen externen Laborarzt im Namen seines Privatpatienten mit einer humangenetischen Blutuntersuchung beauftragt, die objektiv für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ nicht erforderlich ist, steht dem Laborarzt gegen den Patienten ein Vergütungsanspruch auch dann nicht zu, wenn der Laborarzt den ihm erteilten Auftrag fehlerfrei erfüllt und auf der Grundlage seines Kenntnisstands keine Veranlassung hatte, die Erforderlichkeit der Untersuchung zu bezweifeln (BGH, Urteil vom 14.01.2010 - III ZR 188/09 -).
Ein Arzt, der einen halben Versorgungsauftrag im Rahmen einer eigenen Praxis besitzt, darf eine weitere angestellte Tätigkeit nur bis zu 26 Stunden pro Woche ausüben; vollzeitig darf das Anstellungsverhältnis dann nicht sein (SG Magdeburg, Urt. v. 26.08.2009 – S 1 KA 168/07 – ).
Die 68-Jahre-Altersgrenze für Zahnärzte widerspricht nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes den europarechtlichen Vorgaben, wenn sie (lediglich) bezweckt, die Gesundheit der Patienten vor dem Nachlassen der Leistungsfähigkeit von älteren Vertragszahnärzten zu schützen. Ob dies der Fall ist, müssen die deutschen Instanzgerichte abschließend beurteilen (EuGH, Entscheidung vom 12.01.2010 - C-341/08 -).
Die Qualitätsprüfung eines Pflegeheims, dessen Ergebnis im Internet veröffentlicht wird, muss auf validen Kriterien beruhen und darf ein negatives Ergebnis nicht allein auf die Qualität der Dokumentation der Pflegekräfte stützen (Sozialgericht Münster, Beschluss vom 18.01.2010, Az: S 6 P 202/09 ER).
Ein Pflegeheimträger muss die Veröffentlichung von Ergebnissen aus unangemeldet durchgeführten Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) dulden (SG Dortmund, Beschluss v. 11.01.2010 - S 39 P 279/09 ER -).
Besteht eine echte Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten für den Patienten, so muss der Arzt dem Patienten deutlich machen, dass es noch eine weitere medizinisch sinnvolle und vertretbare Behandlungsalternative gibt, die anders geartete Vor- und Nachteile aufweist. Stellt er stattdessen eine Behandlung als Therapie der Wahl dar, ohne die Behandlungsalternativen zu erwähnen, klärt er den Patienten nicht ordnungsgemäß auf (OLG München Urteil vom 25.09.2008 - 1 U 3198/07 -).
Wer einmal in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war und keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat, wird nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V vollständig und lückenlos dem gesetzlichen Versicherungssystem zugeordnet, dem er vor der fehlenden Absicherung im Krankheitsfall zuletzt angehört hat. Also muss die Krankenkasse, bei der der Patient zuletzt versichert war, die entstandenen Kosten der Krankenhausbehandlung erstatten (SG Aachen, Urteil vom 09.12.2009 - S 20 SO 95/08 -).
Die Krankenversicherung darf einen zu fast 100 % Hörgeschädigten nicht auf die Versorgung mit unzureichenden analogen Festbetragshörgeräten verweisen, weil digitale Hörgeräte die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und im Alltagsgebrauch analogen Geräten überlegen sind (BSG, Urteil vom 17.12.2009 -B 3 KR 20/08 R-).
Mediziner, die eine höherwertigere Leistung anbieten als den allgemeinen Kassenstandard, dürfen damit auch werben (BVerwG, Urteil vom 24.09.2009 - 3 C 4/09 -).
Ein fehlerhaftes Hüftimplantat kann seine Ursache in einem technischen Fehler des Produkts haben, es kann aber auch ein ärztliches Fehlverhalten, wie z.B. ein falsches Positionieren dafür verantwortlich oder mitverantwortlich sein (vgl. OLG Köln Urteil vom 23.09.2009 - 5 U 220/08 -). Wen soll der Patient denn nun haftbar machen- Operateur oder hersteller?
Eine Krankenversicherte hat einen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Therapie mit intravenösen Immunglobulinen zur Behandlung einer Autoimmun-Urtikaria im Rahmen eines Off-Label-Use (Sozialgericht Frankfurt a. M., Urt. v. 18.08.2008 – S 25/20 KR 3376/04 – ).
- 20.08.09: LSG Rheinland-Pfalz: Kein Anspruch auf Algonot Plus bei Multipler Sklerose
- 17.06.09: BSG: Grenzen der Kostentragungspflicht bei ICSI-Behandlungen
- 24.09.09: LSG-NRW: Kein Anspruch des gesetzlich Versicherten auf Arznei zur erektilen Dysfunktion
- Rechtsprechung des BSG zum Kraftknotensystem beim Rollstuhl aus dem Jahre 2008