Der Bundestag hat am 23.04.2009 den Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit der Reform des
Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein so genanntes
Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) eingeführt. Auf diesem Konto erhält
ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen
Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages (z. B. 985,15
Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen).
- 10.03.09: BGH: Haftung des niedergelassenen Arztes für Notfallvertreter
- 20.03.2009: Aufklaerungspflichten des Arztes bei Leistenoperation
- 03.03.09: BSG: GKV muss Kosten für Reagenzglas-Befruchtung nur bis zum 40. Lebensjahr übernehmen
- 21.01.09: LSB Bln-Brdbg.: Kosten der Immuntherapie vorerst von Krankenkasse zu erstatten