Leitsätze des Bearbeiters:
Ein Augenarzt aus Niedersachsen darf nicht ständig Patienten an einen bestimmten Optiker verweisen zur Anfertigung einer Brille.
Im Regelfall soll die unbeeinflusste Wahlfreiheit des Patienten unter den Anbietern gesundheitlicher Hilfsmittel gewährleistet sein.
Die niedersächsische Berufsordnung für Ärzte steht der Anpasung und Abgabe einer Brille durch den Augenarzt nur entgegen, wenn dies nicht Bestandteil der ärztlichen Therapie ist.
Brillenanpassung und Abgabe der Brille gehören nicht ohne weiteres zu den notwendigen Bestandteilen ärztlicher Therapie des Augenoptikers (BGH, Urt. v. 09.07.2009 - I ZR 13/07 -).
Ein Augenarzt aus Niedersachsen darf nicht ständig Patienten an einen bestimmten Optiker verweisen zur Anfertigung einer Brille.
Im Regelfall soll die unbeeinflusste Wahlfreiheit des Patienten unter den Anbietern gesundheitlicher Hilfsmittel gewährleistet sein.
Die niedersächsische Berufsordnung für Ärzte steht der Anpasung und Abgabe einer Brille durch den Augenarzt nur entgegen, wenn dies nicht Bestandteil der ärztlichen Therapie ist.
Brillenanpassung und Abgabe der Brille gehören nicht ohne weiteres zu den notwendigen Bestandteilen ärztlicher Therapie des Augenoptikers (BGH, Urt. v. 09.07.2009 - I ZR 13/07 -).
Ein Arzt muss seinen Patient, der bei ihm eine Schönheitsoperation durchführen lassen will, besonders umfassend und sorgfältig aufklären (VG Mainz, Urteil vom 30.07.2009 - BG-H 1/09 MZ -).
Wird ein Patient erst am Abend vor einer lebenswichtigen, aber nicht akut indizierten Operation aufgeklärt und haben die Ärzte bereits umfangreiche operationsvorbereitende Maßnahmen getroffen, so ist die Aufklärung verspätet und der Patient hat deshalb Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.02.2009 - 8 U 103/08 -).
Am 22.07.2009 hat der Gesetzgeber bestimmte ärztliche Abrechnungen mittels privater Abrechnungsstellen legalisiert und die Regeln zur ärztlichen Zusammenarbeit mit Hilfsmittel-Leistungserbringern im Sozialgesetzbuch V präzisiert.
Die so genannten Medi-Terminals dürfen von Apotheken nur zum Verkauf und zur Ausgabe nicht verschriebener Arzneimittel eingesetzt werden (VGH Mannheim, Urt. v. 28. 7. 2009 - 9 S 2852/08 -).
Ein Honoraranspruch ist ausgeschlossen, wenn bereits vor der Rückgabe und Befürwortung des Heil- und Kostenplanes durch die Krankenkasse die Eingliederung von Zahnersatz begonnen und
abgeschlossen ist. Eine Ausnahme ist nur unter den besonderen Voraussetzungen von § 13 III SGB V möglich (LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 03.02.2009 – L 4 KA 2/07 –
abgeschlossen ist. Eine Ausnahme ist nur unter den besonderen Voraussetzungen von § 13 III SGB V möglich (LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 03.02.2009 – L 4 KA 2/07 –
Die mangelnde Mitwirkung (non-compliance) des Patienten an einer medizinisch gebotenen Behandlung schließt einen Behandlungsfehler nicht aus, wenn der Patient über das Risiko der Nichtbehandlung nicht ausreichend aufgeklärt worden ist, folglich also wenn er die ärztlichen Anweisungen oder Empfehlungen nicht verstanden hat (BGH, Urteil vom 16. Juni 2009 – VI ZR 157/08-).
Ein Erwachsener kann von seiner Krankenkasse nicht die Erstattung der Kosten für die Behandlung mit dem nur für die Behandlung bei Kindern zugelassenen Arzneimittel "Concerta Retard" verlangen (BSG, Urteil vom 30.06.2009, Az: B 1 KR 5/09 R).
Eine Lasik-Operation zur Behandlung von Fehlsichtigkeit ist keine medizinisch notwendige Heilbehandlungsmaßnahme. Die private Krankenversicherung ist daher nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen (AG München, Urt. v. 9.01.2009 - 112 C 25016/08 -).
Der Bundesrat hat am 11.07.2009 ein Gesetz bestätigt, wonach Patientenverfügungen bindend sind und der Patient vor Abfassung der Verfügung nicht gezwungen ist, sich ärztlich beraten zu lassen. Das Gesetz tritt am 1. September 2009 in Kraft (BR-Drucksache 593/09).
Ist die Dokumentation eines Zahnarztes nicht ausreichend so kann er sich nicht auf eine (ihm günstige) Dokumentation eines anderen Arztes berufen (LG Dortmund, Urt. v. 11.02.2009 – 4 O 243/06 -).
- 12.02.09: BGH: trotz Freigabe durch Insolvenzverwalter besteht Vollstreckungsverbot
- 30.06.09: BSG: zur Erstattung der Krankenkasse für in Tschechien beschafften Zahnersatz
- 17.06.09: BSG: Sonderbedarfszulassung eines Arztes ist anfechtbar
- 25.06.09: BSG: zum Anspruch auf Versorgung mit einer Spezialprothese zum Schwimmen