Das Bundessozialgericht entschied am 10.12.2008, dass ein Krankenhaus Daten gesetzlich versicherter Patienten nicht an eine Abrechnungsstelle weitergeben darf und mithin die Kassenärztliche Vereinigung die Bezahlung der abgerechneten ärztlichen Leistungen grundsätzlich verweigern darf (BSG, Urteil vom 10.12.2008 - Az. B 6 KA 37/07 R).
Nach dem Entwurf des Gesetzgebers zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) soll die 68er- Altersgrenze für niedergelassene Ärzte fallen. Offen bleibt, ob dies bereits Anfang 2009 oder erst später der Fall sein soll.