(15.2.20221) Fragt eine angestellte Ärztin, die sich mit ihrem Arbeitgeber (Privatpraxis) über Fragen des fachlichen Standards und der erforderlichen Ausbildung des Personals bei ihrer Ärztekammer an oder stellt sie eine Anzeige wegen fehlenden Einhaltung fachlicher Standards nach erfolglosem Versuch interner Klärung, so rechtfertigt dies keine außerrordentliche Kündigung der Ärztin, wenn sie nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben bei ihren Mitteilungen an die Ärztekammer machte. Auch der fachliche Austausch der angestellten Ärztin mit ihrer Fachgesellschaft (hier: Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe) über Praxis der Umsetzung von Leitlinien Medizinischer Fachgesellschaften in der Privatpraxis rechtfertigt keine solche Kündigung, solange die Ärztin nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht hat (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6.11.2020 - 9 Sa 426/20).
(8.2.2021) Lerht eine urologische Patiientin eine Testung auf SARS-CoV-2 ab, so ist die Klinik berechtigt, ihr die (nicht dringend oder notfallmäßig gebotene) Krankenhausbehandlung und die stationäre Aufnahme zu verweigern (Landgericht Dortmund, Beschluß vom 4.11.2020 – 4 T 1/20). Die Entscheidung dürfte sich zwanglos auch auf Rehakliniken und Kurkliniken übertragen lassen.
(19.1.2021) Gadolinumhaltige Kontrastmittel stehen derzeit verstärkt in der Kritik. Sie sollen in vielen Fällen Patienten geschädigt und vergiftet haben. 2018 ist ein Rote-Hand-Brief zu diesem Kontrastmittel veröffentlicht worden. Verwendet wird Gadolinum (auch Gadolinium genannt) zum Beispiel bei Magnet-Resonanz-Tomografien (MRT) wie z.B. am Kopf. Ärzte, die Gadolinum-haltige Kontrastmittel falsch einsetzen, können sich haftbar machen.
(15.1.2021) Ist in einem MVZ eine Ärztin mit einer halben Stelle seit kurzem angestellt und kündigt diese Ärztin, um eine andere Vollzeitsstelle anzunehmen, bei der sie zugleich einen Karrieresprung machen kann, so darf das verlassene MVZ die hälftige Zulassung ausnahmsweise nachbesetzen und auch beantragen, dass die halbe Zulassung auf eine ganze erweitert wird. Mit anderen Worten: das MVZ verliert in diesem Fall neben der Ärztin nicht auch noch die Zulassung (Sozialgericht Berlin, Urteil vom 30.9.2020 - S 87 KA 155/18).
(14.1.2021) Ein ansonsten austherapierter Patient, dem wegen Glaukom eine Erblindung droht, hat Anspruch auf Versorgung mit einem nicht in Deutschland zugelassenen Arzneimittel (hier: Travatan Z) (Sozialgericht Leipzig, Urteil vom 13. Oktober 2020 – S 8 KR 188/18).
(13.1.2021) Was sind die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht wegen Covid19 in Berliner Schulen? Vermehrt lassen sich Schüler mittels ärztlicher Atteste von der Pflicht zur Tragen einer Maske im Schulunterricht befreien, indem sie entsprechende ärztliche Atteste vorlegen. Es mehren sich Beschwerden bei der Ärztekammer wegen vermeintlicher Gefälligkeitsatteste. Die Schulverwaltungen sind verunsichert, inwieweit sie diese Atteste inhaltlich prüfen können. Müssen die Schulen die Atteste unbesehen akzeptieren?
(11.1.2012) Das Ausstellen ärztlicher Atteste gehört zum Tageswerk jedes niedergelassenen Arztes. Zur Zeit werden Ärzte vermehrt mit Anfragen nach Attesten konfrontiert, insbesondere in Folge der Corona-Pandemie. So fragen zur Zeit Patienten nach Attesten an, die den Patienten z.B. von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreien sollen - der rechtliche Umgang mit diesen Attesten sorgt für einigen Streit und erhebliche Verunsicherung.
Wenn der Arzt bei der Ausstellung von Attesten einige Regeln beachtet, kann er sich einige Schwierigkeiten mit Patienten, Gerichten und Behörden aber ersparen, wie sich anhand eines aktuellen Falles aus Hamburg zeigt (Hamburgischer Berufsgerichtshof für die Heilberufe, Urteil vom 4.11.2020 – 15 Bf 63/20.HBG). Da ärztliche Atteste besonderes Vertrauen genießen, gelten für sie besonders anspruchsvolle Regeln.
(7.1.2021) Haftet der Hausarzt, wenn eine Patientin die Rezepte, die der Hausarzt ihr auf Grundlage von Befunden anderer Fachärzte ausgeschrieben hat (ohne sie selbst zu untersuchen), gar nicht einlöste, sondern sich in betrügerischer Absicht von der Behilfestelle auszahlen ließ? Das OLG Köln verneinte im Ergebnis einen Schadensersatzanspruch der Beihilfestelle gegen den Hausarzt (OLG Köln, Urteil vom 16.12.2020 – 5 U 39/20). Wie kann ein Hausarzt solche Probleme vermeiden?
(29.12.2020) Stellt sich in einem Arzthaftungsprozess sich in der Beweisaufnahme heraus, dass der von der Behandlungsseite benannte Arzt die streitgegenständliche Infusion, bei der es nach der Behauptung des klagenden Patienten zu Hygieneverstößen gekommen sein soll, gar nicht gelegt hat, so muss die Behandlungsseite zu diesem ungeklärten Punkt Stellung nehmen (BGH, Urteil vom 24. November 2020 – VI ZR 415/19).
(16.12.2020) Es ist üblich, dass Ärzte in Gemeinschaftspraxen sich nachvertraglichen Wettbewerbsverboten unterwerfen. Den wenigsten Ärzten ist aber bekannt, dass dieses Wettbewerbsverbot bei einem Ausscheiden aus der Gemeinschaftspraxis auch erhebliche honorarrechtliche Nachteile mit sich bringen kann, wie ein Urteil des LSG Hamburg zeigt (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 24. Juni 2020 – L 5 KA 13/19). Aber es gibt Strategien zur Abwehr solcher Nachteile.
(15.12.2020) Das Ruhen der Approbation eines Arztes (hier wegen Vorwurfs der Beihilfe zum Betrug mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für nicht existente Patienten) darf nur angeordnet werden, wenn dies zur Abwehr einer konkreten, bereits vor dem rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens drohenden Gefahr für ein wichtiges Gemeinschaftsgut erforderlich und verhältnismäßig ist, was vorliegend aber verneint wurde (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10. September 2020 – 3 C 13/19).
(12.12.2020) Rechnet ein Vertragsarzt (hier: Facharzt für Innere Medizin) über mehrere Jahre hinweg hunderte von behandelten Kassenpatienten nicht gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung ab, so stellt dies eine grobe Pflichtverletzung dar, so dass dem Kassenarzt die Zulassung entzogen werden darf. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt wegen EDV-Problemen nicht abrechnete und wenn der Arzt sich in dem fraglichen Zeitraum um seinen erkrankten Bruder kümmern musste. Denn wer Leistungen nicht abrechnet, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den übrigen Vertragsärzten und verfälscht die statistischen Daten, an denen die Wirtschaftlichkeit ihrer Arbeitsweise und der Umfang und Inhalt der vertragsärztlichen Versorgung insgesamt gemessen wird (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. September 2020 – L 11 KA 32/19).
- Konsiliararzt haftet nicht, wenn überweisender Arzt seine Empfehlungen nicht umsetzt: OLG Hamm 30-10-2020
- Medikamentenregress: Berliner Arzt muss zu Praxisbesonderheiten gehört werden: LSG Berlin-Brdbg. 17-06-2020
- Dürfen Orthopäden MRT-Untersuchungen durchführen und abrechnen? Landgericht Darmstadt 13-05-2020
- Wie kann Patient beweisen, dass er sich in Klinik mit einem multiresistenten Keim infiziert hat? Landgericht Flensburg 08-09-2020