(24.9.2020) Immer wieder streiten sich Patienten mit ihren Krankenkassen über die Kostenübernahme der Behandlung mit medizinischem Cannabis. Für die behandlenden Ärzte ist dies eine rechtlich unsichere Situation. Eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zeigt, in welchen Fällen die Kasse die Kosten übernehmen muss und wie der Arzt den Einsatz des Medikaments mittels eines umfassenden Arztbriefes begründen sollte (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2020 – L 9 KR 223/20 B ER).
(21.9.2020) Weil der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt der GOP 03111 EBM etc. (Versichertenpauschale) keinen festen Zeitrahmen hat, kann das Honorar eines Hausarztes, der eine sehr große Zahl von Versichertenpauschalen im Quartal abrechnet, nicht wegen vermeintlicher Implausibilität (zu hohe Leistungsmenge) gekürzt werden (Sozialgericht Berlin, Urteil vom 29. Juli 2020 – S 83 KA 101/18).
(18.9.2020) Die Kosten für den Einsatz eines Femtosekundenlasers bei einer operativen Behandlung des Grauen Stars nach Ziffer 5855 analog GOÄ sind nicht von der privaten Krankenversicherung des Patienten zu zahlen. Denn die Laserbehandlung ist keine selbständige ärztliche Leistung (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 28. August 2020 – 4 U 162/18).
(16.9.2020) Schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen des Arztes können ausnahmsweise eine Befreiung vom Bereitschaftsdienst rechtfertigen (SG München, Urteil vom 16. Juli 2020 – S 38 KA 111/19). Der Grundsatz, wonach überwiegend von Nichtärzten geleitete MVZ nachrangig gegenüber Vertragsärzten zu berücksichtigen sind bei der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes, ist bei der Auswahl zwischen mehreren Bewerbern um eine Sonderbedarfszulassung entsprechend anzuwenden (SG München, Urteil vom 27. Juli 2020 – S 28 KA 438/19). Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Zulassungsentziehung wegen Nichterfüllung der ärztlichen Fortbildungspflicht kann der Umstand, dass die Entziehung zu einer Lücke in der vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Versorgung führen könnte, keine Berücksichtigung finden (SG München, Urteil vom 27. Juli 2020 – S 28 KA 228/19).
(8.9.2020) Verlangt die Klinik von einem Arzt Bereitschaftsdienste (hier Bearbeitung von Organspendeangeboten binnen 30 Minuten), die nicht dem Tarifvertrag entsprechen, so muss die Klinik diese Dienste wie Vollarbeit vergüten (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 4. März 2020 – 3 Sa 218/19).
(5.9.2020) Das Oberverwaltungsgericht NRW hat einen umfangreichen Eilantrag gegen coronaschutzrechtliche Maßnahmen (Tragen von Masken in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum bzw. Abstandsgebot und Datenerhebung) als unbegründet zurückgewiesen. Im Einzelnen erläutert das Gericht, warum diese Maßnahmen weiter bestehen bleiben sollen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. August 2020 – 13 B 847/20.NE).
(4.9.2020) Immer mehr Ärzte arbeiten auf einer halben Zulassung. Wie viele Patienten darf man mit einer halben Zulassung behandeln? Eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Marburg stellt klar, dass ein niedergelassener Arzt im Quartal jedenfalls nicht mehr als 390 Stunden Leistungen erbringen darf (Sozialgericht Marburg, Gerichtsbescheid vom 21. August 2020 – S 12 KA 1/18).
(26.8.2020) Klärt der Arzt den Patienten vor der Behandlung nicht richtig über Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung auf, ist die Behandlung fehlerhaft. Das kann dazu führen, dass der Arzt von dem Patienten verklagt wird und sich damit schadensersatzpflichtig macht. Aber wie soll der Arzt, der oft unter Zeitdruck steht, eine ordentliche Aufklärung gewährleisten?
(7.8.2020) Der Patient will vorher wissen, worauf er sich bei einer Operation oder einer medikamentösen Behandlung etc. einlässt und welche Risiken er damit eingeht. Der Arzt ist verpflichtet, ihn darüber aufzuklären. Patienten beschweren sich aber oft darüber, nicht richtig aufgeklärt worden zu sein und sich nicht hätten behandeln lassen, wenn sie richtig aufgeklärt worden wären. Was kann der Patient eigentlich tun, um einen Aufklärungsfehler zu verhindern bzw. um eine gute und umfassende Aufklärung zu bekommen?
(6.8.2020) Ob die (Fern-)Behandlung selbst erlaubt oder verboten ist, ist hier irrelevant. Entscheidend ist, dass eine Werbung für eine reine Fernbehandlung verboten ist. Die Werbung für eine Fernbehandlung ("Ab jetzt erhältst du Diagnosen und Krankschreiben direkt über dein Smartphone" und "Alles per App" etc.) ist damit zu unterlassen (OLG München, Urteil vom 09. Juli 2020 – 6 U 5180/19).
(6.8.2020) Viele Arztpraxen haben in Folge der Covid-19-Pandemie erhebliche Umsatzrückgänge erlitten. Die davon betroffenen Vertragsärzte können nun u.a. eine Ausgleichszahlung on ihrer Kassenärztlichen Vereinigung verlangen, sobald der Umsatzrückgang von über 10 % eingetreten ist.
(3.8.2020) Von einem Vertragsarzt im Bereitschaftsdienst wird keine optimale oder umfassende ärztliche Versorgung erwartet und verlangt. Er soll sich vielmehr auf qualifizierte Maßnahmen zur Überbrückung der sprechstundenfreien Zeit beschränken und die reguläre Weiterversorgung den behandelnden Ärzten überlassen und gegebenenfalls die Einweisung zur stationären Versorgung veranlassen. Diese Aufgabe ist nach Überzeugung des Gerichts auch mit der möglicherweise minderwertigen Ausstattung in der Bereitschaftsdienstzentrale zu erfüllen (Sozialgericht Marburg, Beschluss vom 20. Juli 2020 – S 11 KA 279/20 ER).
- Jungpraxenprivileg greift nicht bei Praxisgründung nach Ausscheiden aus MVZ: SG Marburg 05-02-2020
- Ärztliche Behandlung durch Nichtmediziner ist immer grob fehlerhaft: OLG Köln 13-05-2020
- Geburtsschaden: Gynäkologen können sich nicht in die Verjährung flüchten: BGH 26-05-2020
- Wie Ärzte sich gegen falsche jameda-Bewertungen wehren können: OLG Brandenburg 05-02-2020