(2.7.2020) Videosprechstunden bleiben uneingeschränkt möglich, coronabedingt wird die Fortbildungspunktzahl für Ärzte vorübergehend abgesenkt, die Kosten für Corona-Tests wurden neu festgelegt und auch die Corona-Testmöglichkeiten wurden erweitert. Es gibt aber auch Einschränkungen für die Ärzte.
(30.6.2020) Besitzt ein Arzt über 2000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten, so kann ihm ohne weiteres sofort die Approbation entzogen werden. Dies dient dem Schutz von Kindern und dem Schutz des Ansehens der Ärzteschaft (Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 23. Juni 2020 – 7 A 2200/19).
Auch wenn ein Patient von einer Ärzte-GmbH behandelt wurde, muss seine private Krankenversicherung (PKV) die dafür enstehenden Kosten übernehmen, soweit diese GmbH überwiegend von Ärzten besessen und ärztllich geleitet ist. Zwar kann eine Sehbeeinträchtigung auch durch Hilfsmittel wie z.B. Brillen kompensiert werden - solange aber die Sehbeeinträchtigung erheblich ist, kann der Patient auch eine medizinisch notwendige Lasik-Operation durchführen lassen auf Kosten der PKV. Die Klinik muss Überschreitungen des GOÄ-Regelsatzes einzelfallbezogen begründen, sonst sind die Leistungen nicht erstattungsfähig (Oberlandesgericht Düsseldorf: Urteil vom 03.09.2019 – 24 U 28/18).
(25.6.2020) Um die Erfüllung seiner Fortbildungspflichten nachzuweisen, muss der Arzt der Kassenärztlichen Vereinigung ein Fortbildungszertifikat der Ärztekammer vorlegen. Es reicht nicht aus, wenn der Arzt die eigentlichen Fortbildungsbescheinigungen, also ein Konvolut von Einzelbescheinigungen vorlegt. Verpasst der Arzt die Frist zur Vorlage des Zertifikats, so wird ihm das Honorar gekürzt, auch wenn er der KV fristgemäß die einzelnen Bescheinigungen vorgelegt hat, denn maßgeblich ist allein die rechtzeitige Vorlage des Zertifikates (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Januar 2020 – L 11 KA 25/18).
(24.6.2020) "Schuster, bleib bei Deinen Rappen" sagt der Volksmund. Ein Heilpraktiker hätte besser die Hände gelassen von der Übernahme einer Krebsbehandlung mit homöopatischen Globuli, die letztlich mit dem Tod der Patientin endete. Seine Erlaubnis wurde ihm deshalb entzogen. Dagegen wehrte sich der Heilpraktiker, hatte damit aber vor dem Bayrischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 27.5.2020 – 21 CS 20.433) kein Glück.
(24.6.2020) Facebook ist eines der bekanntesten und größten sozialen Netzwerke, das auch viele Ärzte zur Werbung für ihre Praxen nutzen. In den letzten Jahren wurde viel Kritik an Facebook laut - es verletze den Datenschutz und nutze seine Marktmacht aus. Facebook antwortete mit einer Image-Kampagne, um verlorenes Vertrauen der Nutzer zurückzugewinnen. Was ist davon zu halten? Der Bundesgerichtshof, höchste deutsche zivilrechtliche Instanz, hat sich nun zu dem Marktverhalten von Facebook positioniert. Und das Ergebnis dürfte Facebook nicht gefallen.
(23.6.2020) Welche Leistung kann der Arzt wie oft im Quartal abrechen? Wann hat er Leistungen "zu oft" abgerechnet? Darf er sich darauf verlassen, dass eine seit Jahren offiziell nicht beanstandete Abrechnungspraxis auch in Zukunft erlaubt ist? Wer diese Fragen an die Kassenärztliche Vereinigung oder deren Beratungsstellen richtet, kann sich leider auf die Antworten nicht verlassen. Die Rechtsprechung ist da eindeutig, wie eine neue Gerichtsentscheidungl zeigt (Sozialgericht München, Beschluss vom 5. Juni 2020 – S 38 KA 125/20 ER).
(19.6.2020) Bei einer Brustuntersuchung zur Früherkennung einer Krebserkrankung soll der Radiologe Auffälligkeiten (hier: eingezogene Brustwarze) zur Kenntnis nehmen und soll dann weitere fachlich gebotene diagnostischen Maßnahmen einleiten. Da die eingezogene Brustwarze ein Anzeichen für Brust-.Krebs sein kann, hat er dann den Verdacht von Brustkrebs diagnostisch abzuklären. Tut der Radiologe dies nicht und erkrankt die Frau an Brustkrebs ist dies ein fehlerhaftes Verhalten des Arztes. Der Arzt hat dann einen Befunderhebungsfehler gemacht. Er ist der Patientin deshalb zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet (BGH, Urteil vom 26. Mai 2020 – VI ZR 213/19).
(9.6.2020) Die Herstellerin einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese, die einem Patienten im Jahre 2005 implantiert wurde (und die Metall aus dem Konusadapter in das Blut des Patienten abgab), muss wegen eines Instruktionsfehlers dem Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zahlen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 8.6.2020 - 14 U 171/18).
(28.5.2020) Die Corona-Pandemie ist nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein soziales Problem, das zu vielen Rechtsstreitigkeiten führt. Wegen der Pandemie kommt es auch immer öfter vor, dass ein Elternteil dem getrennten anderen Elternteil den Kontakt zum gemeinsamen Kind verweigert wegen der Gefahr der Infektion mit Covid19. Ob das berechtigt ist, wird in einschlägigen Eltern-Foren heftig diekutiert. Nun hat das OLG Braunschweig entschieden, dass die Corona-Pandemie es grundsätzlich nicht rechtfertigt, den Umgang zwischen einem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil auszusetzen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Mai 2020 – 1 UF 51/20). Denn Infektionnschutz hat mit Umgangsrecht nichts zu tun, so das Gericht.
(15.5.2020) Immer mehr Bürger klagen vor den Gerichten in Eilverfahren gegen die Corona-Beschränkungen des täglichen Lebens. Geklagt wird gegen sämtliche Beschränkungen: Ladenschließungen, Maskentragen, Abstandgebote, Ausgangsbeschränkungen, Besuchsverbote in Pflegeheimen, Wiederaufnahem des Schulunterrichts, Betriebsverbote für Fitneßstudios, Schließung von Ferienwohnungen, Restaurantschließungen, Moscheeschließungen, Schließung von Autowaschanlagen, Besuchsverbote in Obdachlosenunterkünften et cetera. Geklagt wird aber auch gegen die Lockerungen der Beschränkungen, die jetzt angeordnet wurden: so will zum Beispiel ein Rentner diese Lockerungen verhindern. Beim Lesen der Tagespresse entsteht mittlerweile der Eindruck, die Gerichte würden vermehrt die Beschränkungen kippen, die die Landesregierungen wegen des Infektionsschutzes vor dem Corona-Virus angeordnet haben. Dies ist aber nicht der Fall, wie ein genauerer Blick auf die Rechtsprechung der letzten Woche zeigt.
(6.5.2020) Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG ist der Erwerb eines tödlich wirkenden Medikaments zum Zweck des Suizids (Selbsttötung) ausnahmslos verboten. Diese Norm ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Köln verfassungswidrig, weil sie die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für ein tödlich wirkendes Betäubungsmittel zur Begehung eines Suizids ausnahmslos ausschließe und hierdurch gegen das aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Tod in schweren Fällen verstoße. Das Verwaltungsgericht hat den Fall nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 19.11.2019 - 7 K 1410/18).
- Patienten aus Türkei haben nicht automatisch schlechtere Zähne: Sozialgericht München 10-03-2020
- Klagen gegen Beschränkungen wegen Corona-Pandemie bleiben weiter überwiegend erfolglos: 04-05-2020
- Chefarzt darf weitere Behandlung auf externe Radiologen auslagern und abrechnen: Oberlandesgericht Düsseldorf 12-09-2019
- Rezepte planmäßig eingereicht aber keine Medikamente an Patienten abgegeben: Apotheker verliert Erlaubnis: VG Köln 03-03-2020