(2.12.2019) Betreibt eine Kassenärztin ihre Praxis in den letzten Jahren nur noch stockend oder nur zum Teil vertragsärztlich, kann der Zulassungsausschuss eine Nachbesetzung des Vertragsarztsitzes ablehnen (Sozialgericht München, Urteil vom 6. November 2019 – S 38 KA 162/18). Der Praxisverkauf schließlich scheiterte, weil eine (fortführungsfähige) Praxis mit Kassenpatienten nunmehr nicht mehr bestehe, so das Sozialgericht. Kassenärzte, die die Abgabe ihrer Kassenzulassung planen, sollten daher bestimmte Fehler vermeiden.
(29.11.2019) Eine Kameraüberwachung in einer Arztpraxis kann in bestimmten Fällen zulässig sein, wie ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt (BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 2.18). So wenn in der Arztpraxis die begründete Gefahr z.B. von Diebstählen besteht. Andere Argumente für eine Videoüberwachung ließ das Bundesverwaltungsgericht dagegen nicht gelten.
(29.11.2019) How to - wie finden junge Ärzte eine passende Anstellung in einer Praxis? Was ist rechtlich zu beachten?
(28.11.2019) Läßt sich ein Krankheitsbild eines Kindes von den Kinderärzten einer Klinik medizinisch nicht erklären und hat eine der Kinderkrankenschwestern den Verdacht geäußert, dass die Eltern das Kind geschädigt haben könnten (Münchhausen-by-proxy-Syndrom: hier Gabe von säure- und alkoholhaltiger Nahrung durch den Vater), so haben die Kinderärzte weitere, auch gerichtsmedizinische Untersuchungen zu veranlassen. Unterbleiben diese weiteren Untersuchungen, stellt dies einen groben Behandlungsfehler dar (Befunderhebungsfehler), für den die Klinik auf Schmerzensgeld haftet (Landgericht Kiel, Urteil vom 29. Oktober 2019 – 8 O 254/16).
(27.11.2019) Ein Patient mit fortschreitendem Glaukom und epiretinaler Gliose beider Augen hat keinen Anspruch gegen seine gesetzliche Krankenversicherung auf eine Bezahlung einer ambulant durchgeführten Elektrostimulationsbehandlung (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 9.11.2018 – L 4 KR 1540/17). Der Patient kann sich auch nicht darauf berufen, dass seine Erkrankung wertungsgemäß mit tödlichen Erkrankungen vergleichbar sei. Augenärzte, die Elektrostimulationsbehandlungen durchführen, müssen ihre Patienten folglich darüber aufklären, dass sie die Behandlungskosten selbst zu tragen haben. Der Artikel erklärt, in welcher Form dies geschehen soll.
(26.11.2019) Es ist einer in Großbritannien ansässigen Firma untersagt, für ärztliche Ferndiagnosen zu werben, auch wenn diese Form der Behandlung in Großbritannien selbst zulässig ist (Landgericht Berlin, Urteil vom 1.4.2019 – 101 O 62/17). Die Entscheidung beleuchtet den Konflikt zwischen medizinischen Standards der Behandlung und Untersuchung und der fortschreitenden technischen Entwicklung.
(26.11.2019) Ob die Werbung mit einem „Eignungscheck“ vor Durchführung einer Augenlaseroperation gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, ist davon abhängig, wer diesen Eignungscheck laut der Werbung durchführen soll: ein Arzt (verboten) oder nichtärztliches Personal (erlaubt) (Oberlandesgericht München, Urteil vom 9.11.2017 - 29 U 4850/16). Die Werbung für einen kostenlose Eignungscheck durch (nichtärztliche) "speziell geschulte" Patientenberater stellt eine handelsübliche Nebenleistung dar, die ausnahmsweise nach § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 HWG erlaubt ist. Der werbende Augenarzt sollte seine Werbeaussagen deshalb mit Bedacht formulieren.
(25.11.2019) Auch wenn der Chefarzt nicht selbst die (hier psychologischen) Behandlungen am Patienten ausführt, kann er diese als Wahlleistungen gesondert bezahlt bekommen, solange er die Behandlung aus dem Hintergrund gesteuert und geprägt hat. Nur solche Leistungen, die er mangels Sachkunde nicht prägen konnte (z.B. Yogabehandlungen und Ergotherapie) oder einfache Tätigkeiten, die er aber nicht selbst durchführt (z.B. Blutabnahme) kann er nicht gesondert bezahlt verlangen (Amtsgericht Wuppertal, Urteil vom 14. August 2019 – 391 C 23/19). Ist die - teure und vom Patienten privat zu zahlende - Chefarztbehandlung damit eine "Mogelpackung"?
(19.11.2019) Ein Klinik-Chefarzt, der gleichzeitig auch zu 1/2 als Vertragsarzt zugelassen ist, muss am ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung teilnehmen (Bayrisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.1.2019 - L 12 KA 53/18).
(17.11.2019) Laut einer aktuellen Studie des Robert-Koch-Instituts stecken sich 3,6 % der in Deutschland in einem Krankenhaus behandelten Patienten mit einem gefährlichen Keim an. Bis zu 20.000 Patienten versterben jährlich an diesen Infektionen. Betroffen sind geschwächte Patienten, deren Immunabwehr verringert ist, z.B. ältere Menschen, Patienten nach einer Antibiotikabehandlung, Patienten auf Intensivstationen, Krebskranke, Chirurgiepatienten, frühgeborene Babys oder Menschen mit chronischen Wunden. Angehörige können helfen, dies zu verhindern. Leicht ist es aber nicht.
(15.11.2019) Eine Alternativmedizinerin behandelte eine an Brustkrebs erkrankte, der alternativen Medizin zugeneigte Patientin mit obskuren alternativen Methoden und riet ihr sogar von einer schulmedizinischen Behandlung ab. Die Patientin und Mutter von drei Kindern verstarb nach schweren Leiden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie die Patientin auf die Notwendigkeit schulmedizinischer Krebsbehandlung hätte hinweisen müssen. Die Behandlung war aus Sicht des Gerichts grob fehlerhaft. Die Ärztin hatte noch versucht, die Behandlungsunterlagen zu ihren Gunsten zu manipulieren und ließ die Patientin noch eine Erklärung unterzeichnen, die die Ärztin von einer Haftung entlasten sollten. Aber die Patientin hatte mit der Ärztin eine E-mail-Kommunikation geführt, die half, das Fehlverhalten der Ärztin nachzuweisen (Landgericht Kiel, Urteil vom 29. März 2019 – 8 O 190/16).
(14.11.2019) Eine stationäre Heilbehandlung eines privat versicherten Patienten ist nicht nur dann medizinisch notwendig, wenn der angestrebte Behandlungserfolg in der Prognose durch ambulante Maßnahmen nicht in gleichem Maße erzielt werden kann. Vielmehr ist die Durchführung einer stationären Heilbehandlung schon dann als medizinisch notwendig im Sinne von § 1 Abs. 2 MB/KK, anzushen und von der Versicherung zu bezahlen, wenn es nach den damaligen medizinischen Befunden und Erkenntnissen vertretbar war, sie als notwendig anzusehen. Das Landgericht Hildesheim schlägt sich in dieser in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung umstrittenen Frage auf die Seite des versicherten Patienten (LG Hildesheim, Beschluss vom 7.10.2019 – 3 S 17/19).
- Gesetzlich versicherte Frau bleibt nach Rücken-Operation in Privatkrankenhaus auf Behandlungskosten von 5.000 € sitzen - selbst schuld? SG Aachen 22-10-2019
- Weil Ärzte Praxisgemeinschaft nur zum Schein betreiben, müssen sie 61.000 € Honorar zurückzahlen: SG Marburg 1-10-2019
- Brustvergrößerung wird zu Schuß ins Knie: BSG Urteil 27-08-2019
- Allgemeinmediziner rechnet falsch ab und muß rund 100.000 EUR Honorar zurückzahlen: SG Kiel 16-10-2019