(6.5.2022) Ein Aufklärungsfehler über Risiken führt dann nicht zu einer Arzthaftung, wenn sich der Fehler nicht ausgewirkt hat bzw. wenn sich gerade das Risiko verwirklicht hat, über das nicht aufgeklärt wurde (Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 16. Februar 2022 – 4 U 1481/21).
(4.5.2022) Die Strafgerichte haben sich bereits ausgiebig mit der Strafbarkeit der Verwendung gefälschter Atteste beschäftigt, Attesten also, die gar nicht von einem Arzt stammen. Bisher gibt es aber soweit hier bekannt noch keine Entscheidungen zu der Strafbarkeit der Ärzte, die eine Maskenunverträglichkeit bescheinigen, ohne dass tatsächlich eine solche Unverträglichkeit besteht. Das Amtsgericht Passau hat einen Arzt nun verurteilt (AG Passau, 02.05.2022 - 11 Ls 53 Js 14570/20).
(30.4.2022) Der Internetauftritt einer Zahnärztin, die sich als "Kinderzahnärztin" und als "Kieferorthopädin" darstellt, ist irreführend und daher zu unterlassen (BGH, Urteiil vom 07.04.2022 - I ZR 5/21). Denn so entsteht der irreführende Eindruck, "Kinderzahnärztin" sei eine anerkannte medizinische Qualifikation.
(24.4.2022) Das Landgericht Kassel hat nun ein Einsichtsrecht auch der Krankenkasse bejaht. Denn dem Gesetz könne nicht entnommen werden, dass das Einsichtsnahmerecht in § 630 g BGB abschließend geregelt und die Rechtsstellung anderer möglicher Verfahrensbeteiligter, insbesondere der beteiligten Krankenkassen, im Vergleich zur früheren Rechtslage eingeschränkt werden sollte. Gehe es der Versicherung um die Verfolgung von Ersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern, enspreche die Offenlegung regelmäßig dem mutmaßichen Willen des Patienten (LG Kassel, Urteil vom 2. März 2022 – 2 O 560/21).
(19.4.2022) Ein Nachbesetzungsverfahren soll u.a. nur dann durchgeführt werden, wenn die Praxis von einem Nachfolger weitergeführt werden soll, sprich auch noch eine nennenswerte Praxis mit einer ungefähr dem Fachgruppendurchschnitt entsprechenden Fallzahl vorliegt, mit der ein Arzt seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 10.11.2021 - L 5 KA 13/20).
(14.4.2022) Halten sich Beschäftigte sich nicht an Regeln zum Schutz vor Corona, so können die Arbeitgeber gegen diese Mitarbeiter vorgehen. Die Rechtsprechung hat entsprechende Maßnahmen der Arbeitgeber in den vergangenen 2 Jahren immer wieder als rechtmäßig bestätigt. Nun hat ein Arbeitsgericht auch die Maßnahmen gegen impfunwillige Pflegeheimmitarbeiter bestätigt (Arbeitsgericht Gießen, Entscheidungen vom 12.4.2022 - 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22).
(4.4.2022) Da bundeseinheitliche Regelungen zu den jetzt noch geltenden Corona-Infektionsschutzregeln fehlen, sind niedergelassene Ärzte verwirrt: Gilt die Maskenpflicht noch in Arztpraxen? Kann ein Arzt selbst eine Maskenpflicht in seiner Praxis durchsetzen?
(30.3.2022) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am 8.11.2021 vor zunehmenden Hackerangriffen auf die IT von Arztpraxen gewarnt. Ständig steige die Bedrohung sagte der KBV-Vorstand Thomas Kriedel. Mandanten berichten mir ebenfalls davon, dass ihre Kollegen unter der Hand von solchen (erfolgreichen) Angriffen erzählt haben. Es gibt preiswerte Wege, einen einfachen Basis-Schutz seiner Daten herzustellen.
(30.3.2022) Ein bayrischer Facharzt für Orthopädie, der keine Weiterbildung für MRT besitzt darf dennoch MRT-Untersuchungen privat abrechnen. Denn auch wenn er damit gegen die bayrische Berufsordnung verstößt, indem er fachfremde Leistungen erbringt, beeinflusst dies nicht seinen Honoraranspruch aus der Gebührenordnung für Ärzte (BayObLG, Urteil vom 18.01.2022 - 1 ZRR 40/20).
(28.3.2022) Deutschland will Geflüchteten aus der Ukraine helfen. Diese sollen auch schnell und möglichst unbürokratisch in den Arbeitsmarkt integriert werden. Dies gilt auch für Angehörige der medizinischen Berufe. Betroffen sind davon neben ukrainischen Staatsbürgern auch andere Nicht-EU-Bürger, die in der Ukraine Medizin studiert haben und ihre berufliche Qualifikation bisher nur unter Schwieirigkeiten in Deutschland anerkannt erhielten.
Українські лікарі та медсестри повинні мати можливість швидко працювати в Німеччині.
Украинские врачи и медсестры должны иметь возможность быстро работать в Германии.
(22.3.2022) Die Behandlung des Tennisarms mittels Injektion von einer Mischung aus Schmerzmitteln und Kortkoiden ist medizinisch umstritten. Daneben gibt es auch konservative Behandlungsmethoden. Daher muss der behandlende Arzt den Patienten vor der Entscheidung, welche Behandlungsmethode gewählt werden soll, über die Alternativen zur operativen Behandlung aufklären und auch über die (eher mageren) Erfolgsaussichten der Spritzenbehandlung sowie grundsätzlich auch über die damit verbundenen Risiken. Tut er dies nicht, haftet er für diesen Aufklärungsfehler auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 15.2.2022 – 26 U 21/21). Interessant an diesem Fall ist auch, dass die Behandlungsakte der Patientin nachträglich geändert wurde.
(11.3.2022) Die für die Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs zuständige Überwachungsbehörde ist nicht berechtigt, die ärztlichen Patientenakten einzusehen. Sie müssen sich damit begnügen, die Rezepte zu kontrollieren, um zu prüfen, ob die Verschreibung der Betäubungsmittel rechtmäßig war (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.3.2022 - 3 C 1.21).
- Im MVZ kann sich ein (ausgeschiedener) Arzt kurzfristig auch selbst vertreten: SG Marburg 19-01-2022
- Werbung für bestimmten Behandlungserfolg ist verboten: VG Münster 03-03-2022
- Pflicht zum Nachweis der Covid19-Immunität für Mitarbeiter in Arztpraxen ab 15.3.2022: Was muss der Arzt beachten?
- Ärztliches Attest zur Maskenbefreiung wegen "Kontraindikation" ist ungeeignet: AG Hamburg 16-12-2021