Es ist aufklärungsfehlerhaft, wenn der Orthopäde die Patientin nicht über eine mögliche Erweiterung der arthroskopischen Schulter-Dekompressions-Operation um eine Naht der Supraspinatussehne, einen Umstieg auf einen offenen Eingriff (Mini-Open-Technik) und eine hierdurch bedingten Heilungsverzögerung aufgeklärt hat. Der Klägerin steht dafür ein Schmerzensgeld von EUR 2.000 zu (OLG Köln, Urteil vom 9.3.2016 - 5 U 36/15).
Grundsätzlich ist die zahnmedizinische Versorgung mit Amalgam zulässig und medizinisch unbedenklich. Zeigt ein Patient gesundheitliche Beeinträchtigungen erst viele Jahre nach der Ersteinbringung von Amalgam, so spricht dies gegen eine allergische Reaktion (OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2016 - 26 U 16/15).
Der Gesetzgeber hat bemerkt, dass in der Nahtstelle zwischen stationärer Behandlung und der ambulanten Weiterbehandlung oft eine Versorgungslücke entsteht. Die entlassenen Patienten erhalten nach intensiver sationärer Behandlung auf einmal keine Medikamente mehr, es fehlt die tägliche Physiotherapie und eine Krankenpflege zu Hause. Teilweise wissen sie nicht, wie es weitergehen soll und er besitzt keine Krankschreibung. Diese Lücken sollen nun geschlossen werden. Daher gelten nun folgende neue Regeln:
Verordnet der Arzt zahlenmäßig genau bestimmte Packungen mit jeweils fünf Fertigspritzen APO-go® Infusionslösung, so ist dies eindeutig. Existiert diese Packung auch, so besteht für den Apotheker keine andere Möglichkeit der Erfüllung der vertragsärztlichen Verordnung (LSG Thüringen, Urteil v. 25.08.2015 - L 6 KR 690/12).
Der Hinweis „Nur in der Apotheke erhältlich“ auf den Umverpackungen eines frei verkäuflichen Tees ist unzulässig, weil er weder mit der Anwendung des Arzneimittels im Zusammenhang steht noch für die gesundheitliche Aufklärung wichtig ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 13 A 2552/13).
Das OLG Celle wies eine Berufung in einer Arzthaftungsklage mit Beschluss nach § 522 II ZPO ohne mündliche Verhandlung zurück, weil sich wesentlicher Vortrag der Klägerin nicht in ihrem ärztlichen Privatgutachten wiederfinde. Das wies der BGH als Verletzung des rechtlichen Gehörs zurück und hob den Beschluss des OLG auf. Denn der Patient muss seine medizinischen Behauptungen nicht vorab per Privatgutachten belegen (BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - VI ZR 67/15).
Das OLG Köln hat einer Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie zugesprochen, da sie durch die Klinikärzte über die Risiken des verwandten Krebsmedikamentes unzureichend aufgeklärt worden war (OLG Köln, Urteil vom 21.3.2016 - 5 U 76/14).
Ohne konkrete Anhaltspunkte ist ein Kassenarzt nicht verpflichtet, den versicherten Patienten bei einer Arzneimittelverordnung zu fragen, ob dieser sich gegenwärtig in stationärer Krankenhausbehandlung befindet (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.03.2016 - L 5 KA 41/14).
Es besteht kein Bereicherungsanspruch des Patienten für Wahlleistungsentgelte gegen einen Chefarzt ohne Liquidationsrecht bei gleichzeitigem Haftungsausschluss der Klinik für die wahlärztlichen Leistungen (BGH, Urteil v. 14.01.2016 - III ZR 107/15).
Kontrastmittel-MRT des Herzens erfordert keine stationäre Aufnahme von drei Tagen: LSG SaAh 03-09-15
Für ein MRT des Herzens mit Kontrastmitteln ist eine stationäre Aufnahme von einem Tag ausreichend. Soweit organisatorisch zwei Tage erforderlich sein sollten, weil kurzfristig ein solches MRT nicht gemacht werden konnte, hätte die Versicherte entlassen werden müssen bzw. hätte nicht aufgenommen werden dürfen. Es ist nicht erforderlich, dass die Versicherte während ihrer Bedenkzeit stationär aufgenommen ist (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.09.2015 - L 6 KR 69/12).
Auch wenn ein Pflegeheim Lagerungsmaßnahmen sofort oder alsbald mit Beginn der Bettlägerigkeit des Patienten ergreift, kann das Entstehen eines Dekubitus in bestimmten Fällen nicht mit Sicherheit vermieden werden, so dass dem Pflegeheim im Ergebnis kein Pflegefehler vorgeworfen werden kann. Bei bestimmten Patienten, wie zB. solchen mit schwerer Demenz, ist ein Dekubitus nämlich oft nicht vermeidbar (OLG Hamm, Urteil vom 09.09.2015 - 3 U 60/14).
Ein Arztbewertungsportal muss einen Einspruch des bewerteten Arztes gegen die Bewertung überprüfen, indem es die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersendet und ihn dazu anhält, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus muss das Portal den Bewertenden auffordern, ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, möglichst umfassend vorzulegen (BGH, Urteil vom 1.3.2016 - VI ZR 34/15).
- Schönheitschirurgie: vereinbartes ästhetisches Ziel ist maßgebend für Frage des Behandlungsfehlers - Vorschuss nur auf Grundlage von GOÄ-Rechnung - Patienten mit Körperschemastörung besser nicht operieren: 29-02-2016
- Haftung des Augenarztes bei Übersehen eines Glaukoms - EUR 15.000: OLG Hamm 15-01-2016
- unerlaubte Sitzverlegung beendet nicht die ärztliche Zulassung: LSG Hamburg 07-10-2015
- Wahlarztbehandlung in Psychiatrie - welche Leistungen der Chefarzt delegieren kann: OLG Celle 15-06-2015