4.1.2016: Das geplante E-Health-Gesetz sieht eine Förderung des "eArztbriefes" vor. Der Versand dieser Arztbriefe ist in vielen Praxissoftwaresystemen bereits integriert. Bestimmte Systeme sind auch plattformübergreifend kompatibel.
Die Berechtigung des Vertragsarztes zur Abrechnung der Leistungen seiner Entlastungsassistenten setzt die formelle Grundlage einer Genehmigung nach § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV voraus. Eine handschriftliche Anzeige der Beschäftigung eines Assistenten durch den abrechnenden Arzt auf der Sammelerklärung genügt ebenso wenig wie eine mündliche Unbedenklichkeitsauskunft eines Vertreters der Kassenärztlichen Vereinigung (SG Marburg, Urteil v. 02.09.2015 - S 16 KA 531/13).
Neben einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung darf eine vollzeitige Beschäftigung nicht ausgeübt werden (BSG, Urteil vom 22.12.2015 - B 6 KA 5/15 R).
Veranlasst ein Wahlarzt (Chefarzt) standardmäßig die Hinzuziehung eines externen Arztes (hier Radiologin) im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen externem Arzt und Krankenhaus, der das Krankenhaus verpflichtet, nur den externen Arzt mit bestimmten Tätigkeiten zu betrauen und kann das Krankehaus die Leistung ohne den externen Arzt auch nicht erbringen, so ist die von dem externen Arzt erbrachte Leistung nicht - notwendigerweise einzelfallbezogen - veranlasst nach § 17 III KHEntgG sondern es handelt sich dann lediglich um eine allgemeine Krankenhausleistung mit der Folge, dass der externe Arzt keine Wahlleistungsentgelte von dem Patienten verlangen kann (LG Stade, Urteil vom 20.5.2015 - 4 S 45/14).
Der Klägerin, einer in Hamburg im Bezirk P. zugelassenen Hausärztin und Fachärztin für Allgemeinmedizin, wurde wegen diverser Fehlverhalten die Zulassung entzogen, was das LSG Hamburg bestätigte (Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 07.10.2015 - L 5 KA 20/13).
Das SG München hat im Rahmen eines Disziplinarverfahrens gegen eine Ärztin klar gestellt, dass die Ordinationsgebühr nur bei einem persönlichen Kontakt der Ärztin zu ihren Patienten abrechenbar ist (SG München, Urteil vom 18.9.2015 - S 38 KA 801/13).
Am 3.12.2015 hat der Bundestag das E-Health-Gesetz verabschiedet, das ab dem 1.1.2016 gelten soll. Was ändert sich für den niedergelassenen Arzt?
Es widerspricht dem chirurgischen Standard bei einer perforierten Appendizitis - trotz Gabe eines Bereitband-Antibiotikums - keine Abstrichentnahme durchzuführen. Fehlt die Abstrichentnahme, wird die Chance vertan, den Keim gezielt mit einem speziellen Antibiotikum zu bekämpfen. Zu einer Haftung führt ein solcher Fehler nur, wenn feststeht, dass sich die Einzelkeimbestimmung zum Nachteil des Patienten auswirkt oder wenn zugunsten des Patienten Beweiserleichterungen eingreifen (OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2015 - 26 U 112/14).
Das OLG Hamm hat entschieden, dass einem Hautarzt, der aufgrund eines als grob zu bewertenden Behandlungsfehlers die Hautkrebserkrankung einer Patientin nicht rechtzeitig erkennt, eine bis zum Tod führende Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin zuzurechnen sein kann mit der Folge, dass dies die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 100.000 Euro rechtfertigen kann (OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2015 - 26 U 63/15).
Grundsätzlich müssten beide sorgeberechtigten Eltern einem ärztlichen Heileingriff bei ihrem minderjährigen Kind zustimmen. Es gibt aber verschiedene Ausnahmefälle, in denen die Einwilligung eines Elternteils ausreicht (OLG Hamm, Urteil vom 16.11.2015 - 26 U 1/15).
Ein Arzt, der nach dem zwischen ihm und dem Krankenhausträger geschlossenen Vertrag in die Rufbereitschaft einer Abteilung eines Krankenhauses eingebunden ist, ist abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.8.2015 - L 4 R 1001/15 -).
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ärzte der Uniklinik Heidelberg wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung. Sie sollen schwer kranken Patienten wichtige Herzmittel nicht gegeben haben. Was ist an dieser Geschichte dran? Und was bedeuten die Ermittlungen für die Patienten, die in Heidelberg oder anderswo kein Spenderherz erhielten? Der Faktencheck.
- Honorarrückforderung wegen missbräuchlicher Nutzung der Kooperationsform „Praxisgemeinschaft“ durch ärztliche Gemeinschaftspraxis: LSG Berlin-Brdbg. 25-03-2015
- Werbung deutscher Ärzte für gegen das Embryonenschutzgesetz verstoßende Eizellenspende in Tschechien ist nicht nach UWG verboten: BGH 8-10-2015
- Sonderbedarfszulassung: Ermittlung der Überlastung der Schwerpunktpraxen/ermächtigten Praxen
- Bei Wechsel der OP-Methode kann sich Klinik nicht auf Immer-So-Aufklärung berufen: OLG Naumburg 09-03-2015