Ein Arzt hat vor der Durchführung einer Operation zur Entfernung von Osteosynthesematerial im Hinblick auf mögliche Schwierigkeiten bei der Entfernung von Schrauben aufgrund einer sog. Kaltverschweißung von Titanschrauben und -platten den Patienten auch darüber aufzuklären, dass der Eingriff ggf. nicht vollständig durchgeführt werden kann, wenn er nicht alle notwendigen medizinischen Werkzeuge zur Sicherstellung der Entfernung der Schrauben für solche Fälle vorhält (LG Heidelberg Urteil vom 22.4.2015 - 4 O 221/13).
Die Anzeige "Kostenlose Zweitbegutachtung bei allen Erkrankungen der Schilddrüse" stellt eine nach dem HWG unzulässige Werbung dar (LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2014 - 312 O 19/14).
Bestreitet die bewertete Ärztin, die von einem Patienten negativ bewertete Behandlung durchgeführt zu haben und legt der Portalbetreiber zum Beleg der Bewertung nur wenig aussagekräftige und anonymisierte Unterlagen vor, so hat er die Bewertung als Ganzes aus dem Netz zu entfernen (LG Frankfurt a. M., Urteil v. 05.03.2015 - 2-03 O 188/14).
Einem Internisten, der trotz schwarzen Stuhlgangs der Patientin nicht mit hinreichender Dringlichkeit auf die gebotene Krankenhauseinweisung hingewirkt hat, ist ein (einfacher) Behandlungsfehler vorzuwerfen. Lehnte die Patientin den Ratschlag ab, sich in ein Krankenhaus zu begeben, hätte der Internist klar und unmissverständlich auf die drohenden Folgen hinweisen müssen, etwa indem er der Patientin erklärte, dass sie ohne stationäre Behandlung und Überwachung verbluten und sterben könne (OLG Köln, Urteil vom 18.02.2015 - 5 U 128/13).
Für einen durchschnittlichen Patienten, der bereits über Komplikationen wie Bauchabszess, Verletzung von Nachbarorganen oder Lungenembolie aufgeklärt wurde, muss es naheliegen, dass die Operation bei unglücklichem Verlauf auch zum Tode führen kann. Insofern muss darüber nicht gesondert aufgeklärt werden, insbesondere angesichts des extremen Übergewichts und einer hierdurch bedingten generell erhöhten Gefährlichkeit von Operationen (OLG Köln, Urteil vom 04.02.2015 - 5 U 88/14).
Ein niedergelassener Augenarzt darf seine Praxis nicht "Laserklinik" nennen und er darf auch keine kostenlose "Erstberatung und Eignungsprüfung" anbieten. Überdies darf er nicht mit letztlich nichtssagenden Hygienezertifikaten werben, die den Eindruck eines Qualitätssiegels erwecken (Oberlandesgericht München, Urteil v. 15.01.2015 - 6 U 1186/14).
Keine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten bei Nichtwahrnehmung von Kontrollterminen und auch dadurch bewirkter erheblicher Gefährdung des Heilungsverlaufs (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.02.2015 - 1 U 27/13).
Ein interner Untersuchungsbericht über das Uniklinikum Mannheim kommt zu dem Schluß, dass die Klinik jahrelang Hygienevorschriften missachtet hat. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Möglicherweise haben sich tausende Patienten während ihres Aufenthaltes in der Klinik mit Keimen infiziert und sind daran schwer erkrankt oder gar verstorben.
Die Angaben in ärztlichen Aufklärungsgesprächen und in standardisierten Aufklärungsbögen zur Wahrscheinlichkeit des Eintritts bestimmter Komplikationen (Komplikationsdichte) haben sich an der Häufigkeitsdefinition des Medical Dictionary for Regulatory Activities (MedDRA), die in Medikamenten-Beipackzetteln Verwendung findet, zu orientieren. Eine hiervon abweichende Verwendung der Risikobeschreibungen (selten, sehr selten etc.) kann eine verharmlosende Risikoaufklärung darstellen (OLG Nürnberg, Urteil vom 30.04.2015 - 5 U 2282/13).
Wird ein Patient auf einer allgemeinchirurgischen Abteilung behandelt, hat das Krankenhaus nicht die Pflicht, den Patienten auch auf dem in der Klink nicht vorhandenen Bereich der Neurochirurgie fachärztlich zu behandeln. Das Krankenhaus haftet daher nicht für mögliche Fehler eines bei zur Behandlung einer Komplikation zum Zwecke des „Konsils“ beteiligten Neurochirurgen.
Ein Patient, der während eines Krankenhausaufenthaltes eine MRSA-Infektion erleidet, muss einen schadensursächlichen Hygienemangel auch dann beweisen, wenn während der Zeit seines Krankenhausaufenthalts vier weitere Patienten MRSA-Infektionen erleiden. Allein diese Anzahl weiterer MRSA-Infektionen rechtfertigt keine Beweislastumkehr (OLG Hamm, Urteil vom 14.4.2105 - 26 U 125/13).
Nach Beendigung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (ärztliche Gemeinschaftspraxis) sind die früheren Gesellschafter grundsätzlich gehindert, ihre jeweiligen Ansprüche gegen die Gesellschaft oder gegeneinander isoliert geltend zu machen. Diese jeweiligen Forderungen sind vielmehr als unselbständige Rechnungsposten in eine Auseinandersetzungsbilanz einzustellen, ein Zahlungsanspruch besteht nur hinsichtlich des abschließenden Saldos (OLG München, Urteil vom 03.12.2014 - 7 U 2705/14).
Im Jahre 2008 tauchten die ersten Berichte über einen erhöhten Metallabrieb bei Hüftprothesen auf. Aber erst im Jahre 2010 zog der Hersteller DePuy seine metallenen Hüftprothesen vom Markt ab. Nun klagen Patienten, die zwischen 2008 und 2010 De Puy-Hüftprothesen eingesetzt bekamen, gegen den Hersteller De Puy auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
- Hausarzt-Jungpraxen können Praxisassistentin über EBM abrechnen
- Ermächtigte Krankenhausärzte müssen zu 1/4 am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen: SG Marburg 25-02-2015
- BVerfG bestätigt, dass BGH wahlärztliche Tätigkeit des Honorararztes im Krankenhaus nicht an sich verboten hat: BVerfG 03-03-2015
- Gericht ist verpflichtet, medizinische Fragen durch den Gutachter beantworten zu lassen - es darf sie nicht selbst beantworten: BGH 24-02-2015