Weil eine Hausärztin eine Patientin nicht ausreichend untersuchte und daher eine Gewebeentzündung im Gesäßbereich übersah, muss sie der Patientin, der schließlich ein Teil des Schließmuskels entfernt werden musste, ein Schmerzensgeld von EUR 22.000 Euro zahlen (OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2014 - 26 U 173/13).
Ein Arzt eines MVZ kann sich nur vertreten lassen, solange er noch in dem MVZ tätig ist. Ist er aus dem MVZ ausgeschieden, kann er sich nicht mehr vertreten lassen. Die von den vertretenden Ärzten erbrachten Leistungen können dann nicht zu Lasten der KV abgerechnet werden (Sozialgericht München, Urteil vom 01.10.2014 - S 38 KA 1035/13).
Das LG Karlrsuhe wies eine Klage einer Patientin wegen Aufklärungsfehlers gegen einen Arzt, der ihr im Jahr 2007 Implantate des französischen Herstellers PIP einsetzte, ab. Einen Aufklärungsfehler sah das Gericht nicht (LG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2014 - 2 O 25/12).
Weist eine Zahnprothese zahlreiche Mängel auf, die nur durch eine Neuanfertigung zu beheben sind, so muss der Patient nur dann eine Nachbesserung ermöglichen, wenn der Zahnarzt ihm eine Neuanfertigung der Prothese anbietet. Bietet er stattdessen nur eine Nachbesserung an, so verliert er seinen Honoraranspruch nach § 628 Abs. 1 Satz 2, 2. Fall BGB vollständig, wenn der Patient dann den Behandlungsvertrag fristlos kündigt (OLG Hamm, Urteil vom 05.09.2014 - 26 U 21/13).
Hat ein Arzt dagegen schon in der Vergangenheit die Richtgröße überschritten, so kann er sich nicht mehr auf das Privileg der Beratung vor Regress (§ 106 Abs. 5 e SGB V, gültig seit 1.1.2012) berufen, weil dann keine "erstmalige Überschreitung der Richtgröße mehr vorliegt. Mit der Einführung des Grundsatzes der Beratung vor Regress sind auch nicht frühere Richtgrößenüberschreitungen auf Null gestellt (BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R).
Enthält ein internistischer Allgemeinarzt einem Patienten, der zu einer Vorsorgeuntersuchung erscheint, wesentlichen Informationen vor und informiert ihn insbesondere nicht darüber, dass er einer (Krebs-) Risikogruppe angehört und dass hierfür eine klare und eindeutige Empfehlung zur Koloskopie gilt, ist dies aus medizinischer Sicht nicht zu verstehen und als grober Behandlungsfehler zu werten. Der Arzt hat daher dem Patienten, dem danach krebsbedingt verschiedene Organe entfernt werden mussten, Schmerzensgeld in Höhe von EUR 158.270,80 zu zahlen (OLG Köln, Urteil vom 6.8.2014 - 5 U 137/13 -).
Eine Patientenidentität über 20% in einer ärztlichen Praxisgemeinschaft indiziert die missbräuchliche Nutzung der Kooperationsform Praxisgemeinschaft. Eine hohe Patientenidentität spricht stets dafür, dass die für eine Gemeinschaftspraxis kennzeichnende Ausübung der ärztlichen Tätigkeit stattfindet (BSG, Beschluss vom 02.07.2014 - B 6 KA 2/14 B).
Ist ein von einem Zahnarzt eingelieferter Zahnersatz mangelhaft und nachbesserungsbedürftig (hier: bei fünf Zähnen abstehende Kronenränder), so handelt der Zahnarzt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten vor Abschluss der Behandlung entlässt, ohne ihn ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist (OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2014 - 26 U 65/13).
Wie vermeidet der in der Klinik tätige Honorararzt einen Honorarverlust (Anmerkung zum BGH-Urteil vom 16.10.2014, Aktenzeichen III ZR 85/14)?
Der Bundesgerichtshof entschied am 16.10.2014, dass ein in einer Klinik tätiger Honorararzt seinen Honoraranspruch gegen den Patienten verliert, wenn seine ärztliche Tätigkeit nicht von einem in der Klinik angestellten oder verbeamteten Arzt angefordert wurde.
Ein Patient, der ausschließlich von einem Chefarzt behandelt werden will, muss dies vorab hinreichend deutlich machen (OLG Hamm, Urteil vom 2.9.2014 - 26 U 30/13).
Setzt ein Pflegedienst für die Pflege entgegen der vertraglichen Vereinbarung (ohne negative Auswirkungen auf den Pflegezustand des Patienten) durchweg geringer qualifiziertes Personal ein, so stellt dies eine Betrugshandlung dar, weil die Leistung dann für den Patienten wertlos ist (BGH, Beschluss vom 16.06.2014 - 4 StR 21/14 -).
Das SG Marburg hat entschieden, dass das Apotheken-Wahlrecht des Patienten Vorrang hat vor dem Exklusivvertrag, den eine Kasse in Hessen mit verschiedenen Apotheken geschlossen hat. Der Apotheker, der ohne an dem Exklusivvertrag teilzunehmen Zytostatika an Patienten nach ärztlicher Verordnung abgab, darf nicht retaxiert werden (SG Marburg, Urteil vom 10.9.2014 - S 6 KR 84/14).
- Werbung des Arztes für Magnetfeldtherapie und Lasertherapie nicht erlaubt: LG Dortmund 13-05-2014
- Steife Schulter nach Operation: 50.000 Euro Schmerzensgeld: OLG Hamm 01-07-2014
- Kieferchirurg muss Patient auf preiswertere Behandlungsalternative hinweisen sonst verliert er Honoraranspruch: OLG Hamm 12-08-2014
- Spurlos veränderbare elektronische Dokumentation des Arztes hat im Zweifel keinen Beweiswert: OLG Köln 25-11-2013