Ist ein von einem Zahnarzt eingelieferter Zahnersatz mangelhaft und nachbesserungsbedürftig (hier: bei fünf Zähnen abstehende Kronenränder), so handelt der Zahnarzt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten vor Abschluss der Behandlung entlässt, ohne ihn ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die von ihm eingegliederte Brücke nachbesserungsbedürftig ist (OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2014 - 26 U 65/13).
Wie vermeidet der in der Klinik tätige Honorararzt einen Honorarverlust (Anmerkung zum BGH-Urteil vom 16.10.2014, Aktenzeichen III ZR 85/14)?
Der Bundesgerichtshof entschied am 16.10.2014, dass ein in einer Klinik tätiger Honorararzt seinen Honoraranspruch gegen den Patienten verliert, wenn seine ärztliche Tätigkeit nicht von einem in der Klinik angestellten oder verbeamteten Arzt angefordert wurde.
Ein Patient, der ausschließlich von einem Chefarzt behandelt werden will, muss dies vorab hinreichend deutlich machen (OLG Hamm, Urteil vom 2.9.2014 - 26 U 30/13).
Setzt ein Pflegedienst für die Pflege entgegen der vertraglichen Vereinbarung (ohne negative Auswirkungen auf den Pflegezustand des Patienten) durchweg geringer qualifiziertes Personal ein, so stellt dies eine Betrugshandlung dar, weil die Leistung dann für den Patienten wertlos ist (BGH, Beschluss vom 16.06.2014 - 4 StR 21/14 -).
Das SG Marburg hat entschieden, dass das Apotheken-Wahlrecht des Patienten Vorrang hat vor dem Exklusivvertrag, den eine Kasse in Hessen mit verschiedenen Apotheken geschlossen hat. Der Apotheker, der ohne an dem Exklusivvertrag teilzunehmen Zytostatika an Patienten nach ärztlicher Verordnung abgab, darf nicht retaxiert werden (SG Marburg, Urteil vom 10.9.2014 - S 6 KR 84/14).
Einem niedergelassenen Arzt ist es nicht erlaubt, mit Wirkungen von Behandlungen zu werben (hier: Magnetfeldtherapie und Lasertherapie), wenn diese nicht hinreichend wissenschaftlich belegt sind (LG Dortmund, Urteil v. 13.05.2014 - 25 O 124/14).
Für den Funktionsverlust der linken Schulter erscheint ein Schmerzensgeld von 50.000,- € angemessen. Bei der Bewertung als grober Behandlungsfehler kann auch berücksichtigt werden, dass die gewählte Operationsart nicht die Methode der Wahl war und selbst fehlerhaft durchgeführt worden ist (OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2014 - 26 U 4/13).
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 12.8.2014 (Az. 26 U 35/13) entschieden, dass ein Patient die Behandlungskosten einer kostenintensiven kieferchirurgischen Eigenknochenzüchtung nicht begleichen muss, wenn es eine besser geeignete und preiswertere Behandlungsalternative gab, über die der Chirurg aber nicht aufgeklärt hat.
Ausführliche Eintragungen über eine vermeintliche Aufklärung in einer nachträglich spurlos veränderbaren elektronischen Dokumentation eines Zahnarztes, die ansonsten inhaltlich knapp gehalten ist, haben keine Indizwirkung mehr, wenn ansonsten in der papierenen Dokumentation sich kein Hinweis auf eben diese Aufklärung findet. Im Ergebnis bejahte das Gericht einen Aufklärungsfehler und sprach der Patientin Schmerzensgeld zu (OLG Köln, Urteil vom 25.11.2013 - 5 U 164/12).
Unterlaufen einem geburtshelfenden Arzt mehrere einfache Behandlungsfehler, die für sich genommen allenfalls einfache Fehler darstellen, so kann die Gesamtbetrachtung doch dazu führen, dass ein sog. grober Behandlungsfehler vorliegt mit der Folge umfangreicher Beweiserleichterungen für den Kläger (OLG Hamm, Urteil vom 16. Mai 2014 - 26 U 178/12).
Eine an Fachkreise gerichtete Werbung mittels Preisausschreiben, bei der Apothekenmitarbeiter bei richtiger Beantwortung von Fragen zu einem Schmerzmittel Geldbörsen gewinnen können, ist erlaubt und verstößt nicht gegen das HWG (BGH, Urteil vom 12.12.2013 - I ZR 83/12).
Kinesiologische Behandlungsverfahren dürfen nicht mit fachlich umstrittenen Wirkungsangaben beworben werden, wenn in der Werbung die Gegenmeinung nicht erwähnt wird (OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014 - 4 U 57/13).
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