Kinesiologische Behandlungsverfahren dürfen nicht mit fachlich umstrittenen Wirkungsangaben beworben werden, wenn in der Werbung die Gegenmeinung nicht erwähnt wird (OLG Hamm, Urteil vom 20.05.2014 - 4 U 57/13).
Ob Beraufsausübungsgemeinschaft oder Praxisgemeinschaft - kooperierende Ärzten sollten bestimmte Regeln beachten, um nicht gewerbesteuerpflichtig oder umsatzsteuerpflichtig zu werden.
Zur gewissenhaften und vertrauenswürdigen Ausübung des ärztlichen Berufs gehört, dass ein nicht kassenärztlich zugelassener Arzt einen zur Verständigung fähigen und lediglich fiebrigen Patienten darüber unterrichtet, dass er eine Notfallbehandlung privatärztlich zu liquidieren beabsichtigt. Die Sanktionierung eines Unterlassens durch eine Geldbuße ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 7.4.2014 - LV 9/13).
Das LG Coburg hat entschieden, dass eine Pflichtverletzung eines Heimbetreibers nur im Rahmen einer sorgfältigen Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalles festgestellt werden kann und insbesondere dem Heimträger auch ein gewisser Beurteilungsspielraum hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen zuzubilligen ist (LG Coburg, Urteil vom 24.01.2014 - 22 O 355/13 -).
(21.6.2014) Der Chefarztdienstvertrag gehört zu den komplexesten Regelungsgebilden im Vertragsrecht. Wer einen Chefarztposten anstrebt, sollte den ihm von der Klinik vorgelegten Vertrag genau prüfen, um seine Rechte zu wahren und seine Vorstellungen rechtssicher umzusetzen.
Eine weitere hälftige Zulassung in anderem KZV-Bezirk ist zulässig. Denn einem Vertragszahnarzt kann nicht ohne normative Grundlage eine zweite Teilzulassung verwehrt werden (LSG Sachsen, Urteil v. 02.10.2013 - L 8 KA 48/11 -).
Ein Arzt haftet haftet nicht für Kniegelenks-Infektion nach Punktion und Injektion, wenn Patient nicht nachweist, dass Infektion gerade auf dem Eingriff beruht (OLG Hamm, 11.04.2014 - 26 U 166/13 -).
Das OLG Oldenburg verurteilte eine Klinik zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 40.000 Euro, nachdem ein dort angestellter Arzt den bei der Klägerin bestehenden Minderwuchs nicht erkannt hatte (OLG Oldenburg, Urteil vom 30.05.2014 - 5 U 216/11).
Eine Teilberufsgemeinschaft zwischen zuweisungsberechtigten Ärzten und Radiologen kann zulässig sein (Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014 – I ZR 137/12).
Wendet ein Arzt nicht die Therapie der 1. Wahl, den sogenannten "Goldenen Standard" in Gestalt der operativen Entfernung eines Karzinoms, sondern die Therapie der 2. Wahl an in Gestalt einer fotodynamische Therapie, so liegt darin ein Behandlungsfehler. Verlässt der Arzt den sogen. "Goldenen Standard" ohne den Patienten hierauf hinzuweisen, so handelt er jedenfalls dann grob fehlerhaft, wenn der Patient bereits zur Durchführung der Therapie der 1. Wahl entschlossen war. Ein solches ärztliches Verhalten ist unverständlich und nicht mehr nachvollziehbar (OLG Hamm, Urteil vom 25.02.2014 - 26 U 157/12).
Erleidet ein Kind bei seiner Geburt schicksalshaft einen Schaden, so haftet die Klinik, in der das Kind entbunden wurde, nicht für diese Schäden. Dieser schicksalshafte, nicht von der Klinik verschuldete Schaden ist von Schäden abzugrenzen, die bei der Geburt durch fehlerhaftes ärztliches Verhalten entstanden sind und für die die Klinik haften muss (BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - VI ZR 187/13 -).
Es stellt einen sogen. Befunderhebungsfehler dar, wenn vor einer Operation (Hüftimplantation) eine Blutgerinnungsstörung nicht abgeklärt wird, obwohl die anamnestischen Angaben und die pathologischen Blutwerte hierzu Veranlassung geben. Der dann erforderliche Gegenbeweis der Klinik ist nur dann geführt, wenn die Nachblutung auch bei ordnungsgemäßem Verhalten der Klinik in jedem Fall aufgetreten wäre (OLG Hamm, Urteil vom 21.03.2014 - 26 U 115/11 -).
- Arzt in Gemeinschaftspraxis ist gewerbesteuerpflichtig, wenn er kein Risiko traegt: FG Dssldrf 19-09-13
- Was der Patient bei einem Aufklärungsfehler vortragen muss: OLG Karlsruhe 09-04-2014
- Pflichten des insolventen niedergelassenen Arztes: BGH 13-03-2014
- Sorgfaltspflichten des Arztes gesenkt: BGH 16-01-2014