Erbringt der Arzt medizinisch nicht erforderliche Leistungen, so muss er den Patienten darüber aufklären, dass sowohl seine Kosten als auch die eines Laborarztes möglicherweise von der Krankenversicherung des Patienten nicht beglichen werden (OLG Köln, Urteil vom 18. September 2013 - 5 U 40/13).
Die Zulassungsgremien sind bei der Auswahlentscheidung bei der Nachbesetzung einer Zulassung in einer BAG verpflichtet, die in § 103 Abs 6 Satz 2 SGB V angesprochenen “Interessen” der in der Praxis verbleibenden Ärzte zu gewichten und zu berücksichtigen. Diese müssen den Eintritt einer Ärztin, die mit einem Konkurrenten verbunden ist, nicht akzeptieren (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2013 -B 6 KA 49/12 R).
Der Chefarzt ist an die in der vorformulierten Chefarztbehandlungsvereinbarung zugesagte persönliche Leistungserbringung gebunden. Vertreterklauseln gelten nur für den Fall der unvorhergesehenen Verhinderung. In diesem Fall verliert der Chefarzt seinen Honoraranspruch (Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 25. September 2013 – 1 U 24/12).
Das gegen einen bayrischen Gynäkologen gerichtete Strafverfahren wegen Abrechnungsbetruges im Zusammenhang mit Wahlleistungsvereinbarungen sorgt für erhebliche Verunsicherung unter Chefärzten. Das Verfahren vor dem Landgericht Aschaffenburg endete zwar im Jahr 2013 mit einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 150.000 € - es kam also nicht zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Frage, ob ein Abrechnungsbetrug vorlag.
Das Bundessozialgericht entschied, dass Heimpatienten nicht per se als Praxisbesonderheit gelten im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung - dazu muss der Arzt schon im Detail ausführen, was bei dem Heimpatienten zu tun war (Bundessozialgericht, Urteil vom 05.06.2013 - B 6 KA 40/12 R).
Kein Regress, wenn ein Arzt nach einer vertretbaren Diagnose ein zugelassenes Medikament verordnet. Dass ein Sachverständiger Jahre später das aktenmäßige Krankheitsbild des Versicherten eher einer anderen Krankheitsbezeichnung zuordnet, für die das Medikament nicht zugelassen war, rechtfertigt einen Regress nicht (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 6 KA 2/13 R -).
Bei lebensbedrohenden Erkrankungen (hier: Prostatakarzinom im fortgeschrittenen Stadium) ist die objektive Vertretbarkeit der Behandlung - und damit die Leistungspflicht der Krankenversicherung - bereits dann zu bejahen, wenn sie nach medizinischen Erkenntnissen im Zeitpunkt ihrer Vornahme als wahrscheinlich geeignet angesehen werden konnte, auf eine Verhinderung der Verschlimmerung der Erkrankung oder zumindest auf ihre Verlangsamung hinzuwirken. Dazu ist der gerichtliche Sachverständige zu befragen, auch wenn der Kläger bisher schriftsätzlich noch keine konkreten Fragen an ihn formuliert hat (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013 – IV ZR 307/12).
Ein Arzt kann Drittwiderspruch erheben gegen die Erteilung einer Genehmigung für ein MVZ zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121 a SGB V (BSG, Urteil vom 30.10.2013 – B 6 KA 5/13 R).
Der Regress kann einen niedergelassenen Arzt wirtschaftlich in die Knie zwingen. Aber der Arzt kann sich wehren und auch künftigen Regressen vorbeugen. 22.10.2013
Kommt der Arzt dazu, dass das von der Patientin erstrebte Ergebnis einer Brustoperation nicht erreicht werden kann, muss der Arzt die Patientin deutlich und unmissverständlich darauf hinweisen. Es reicht aber nicht, Ihr mitzuteilen, wieviel Volumen das Implantat in Millilitern besitzt, denn das vermittelt der Patienten keine brauchbare Vorstellung von der Größe des Busens. Vielmehr muss er sie hinreichend über das zu erwartende Operationsergebnis aufklären, sonst macht er sich schadensersatzpflichtig (Landgericht München I, Urteil vom 31.07.2013 - 9 O 25313/11).
Wer im Nachbesetzungsverfahren auf eine ärztliche Zulassung unterlegen ist, sollte die Entscheidung des Zulassungsausschusses kritisch prüfen und Rechtsmittel in Erwägung ziehen. Denn das Auswahlverfahren ist kompliziert und nicht alle Auswahlentscheidungen sind rechtmäßig.
Zur Haftung des behandelnden Arztes sowie der Klinik wegen eines Geburtsfehlers, der durch schwerwiegende Organisiationsfehler (fehlende Vorbereitung der Klinik auf gynäkologische Notfälle) verursacht wurde (OLG Zweibrücken, Urteil vom 27. März 2012 – 5 U 7/08).
- Finanzierung der Arztpraxis: Abtretung des KV-Honorars an Bank erlaubt: LSG Bln-Brdbg 06-09-13
- LAG: Chefarzt, der trotz Wahlleistungsvereinbarung nicht selbst operiert oder die OP zumindest beaufsichtigt, muss gehen: 14-04-13
- MVZ: Sitz kann nicht in Filiale verlegt werden, die in anderem Planungsbereich liegt: LSG Bayern 16-01-13
- Darmspiegelung ohne richtige Aufklaerung: Schmerzensgeld EUR 220.000: OLG Hamm 18-7-2013