Eine gesonderte Vergütung für die geleisteten Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste nach § 612 BGB steht dem Chefarzt nicht zu, sofern er eine Gesamtvergütung bezieht, die die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet (LAG Hamm, Urteil vom 13.03.2013 - 18 Sa 1802/12 -).
Das Bundessozialgericht (BSG) verbessert die Möglichkeiten des Arztes, auch in einem laufenden Regressverfahren mit der KV über eine Individuelle Richtgrößenvereinbarung (IRV) zu verhandeln (Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 46/12 R).
Ein Arzt ist in seinem Vertrauen auf eine fehlerhafte Honorarabrechnung der KV nicht schutzwürdig. Auch wenn die KV jahrelang fehlerhaft übersah, dass der Arzt sein Gesamtpunktzahlvolumen überschritt, muss der Arzt den auf dieser Überschreitung beruhenden Regress hinnehmen (BSG, Urteil vom 28. August 2013 - B 6 KA 17/13 R - ).
Welche Folgen ein unvollständiger Praxisgemeinschaftsvertrag haben kann, zeigt die Entscheidung des LG Konstanz (Urteil vom 19.12.12 - 2 O 375/12): Der Vertrag enthielt keine Regelung dazu, in welchem Umfang die Ärzte verpflichtet sind, der Praxisgemeinschaft ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen oder wie Fehlzeiten kostenmäßig zu behandeln sind. Daher musste eine Ärztin, die die Gemeinschaft vor der Zeit verließ, keinen Schadensersatz für entgangene Umsätze an die verbleibende Ärztin zahlen.
Das AG Singen (Urteil vom 31.1.2012 - 10 C 256/11) verwehrt einem Honorararzt den Anspruch aus einer Wahlleistungsvereinbarung. Denn die Behandlung geschah nicht auf Veranlassung des liquidationsberechtigten Chefarztes.
Krankenkassen können einen Vertragsarzt nicht mehr unmittelbar wegen fehlerhafter Arzneimittelverordnungen in Regress nehmen (Bundessozialgericht, Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 17/12 R). Dies stellt einen fundamentalen Wechsel der Rechtsprechung dar.
Bei Wechsel des Arbeitsverhältnisses muss der Arzt, der in einem Versorgungswerk ist, jeweils erneut die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen; ansonsten müssen die entsprechende Beiträge nachentrichtet werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 31.01.2013 - B 12 R 3/11 R).
Zum 1. Oktober 2013 tritt der neue Bundesmantelvertrag in Kraft. Für Ärzte ändern sich einige wesentliche Punkte.
Übersieht der Apotheker, dass der Arzt ein Medikament fälschlich zu hoch dosiert rezeptierte, so haftet er dem Patienten auf Schmerzensgeld. Dabei gelten die für Ärzte entwickelten Beweislastregeln bei grobem Behandlungsfehler auch für einen Apotheker (OLG Köln, Urteil vom 07. August 2013 - 5 U 92/12).
Versicherungen dürfen ihre Kunden nicht vertraglich zu pauschalen Gesundheitsauskünften verpflichten. Auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss den Versicherten die Möglichkeit zur Wahrung ihrer informationellen Selbstbestimmung verbleiben (Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 17.07.2013 - 1 BvR 3167/08).
Nach mehrjähriger konservativer Therapie und bei gleichzeitiger kürzlich eingetretener Beschwerdesteigerung ist die Fortführung der konservativen Therapie aus Sicht des Arztes keine Behandlungsalternative mehr. Über die Fortführung der konservativen Therapie muss der Patient dann - insbesondere wenn er von vorbehandelnden Ärzten über die Möglichkeit weiterer konservative Therapie aufgeklärt worden war - vor der Bandscheibenoperation nicht mehr gesondert aufgeklärt werden. Ein kurzer Operationsbericht lässt nicht vermuten, die Operation sei fehlerhaft gewesen (OLG Naumburg, Urteil vom 25.04.2013 - 1 U 67/12).
Ein Honorararzt bedarf einer eigenen Zulassung. Andernfalls ist seine honorarärztliche Tätigkeit in einer Klinik als abhängige Beschäftigung (Arbeitsverhältnis) einzustufen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.04.2013 - L 5 R 3755/11).