Auch wenn eine elektronisch geführte Patientenakte eines Arztes nicht gegen nachträgliche Veränderungen gesichert ist, ist sie fähig, in einem Zivilprozess Beweis zu erbringen über die darin erfassten Handlungen des Arztes (OLG Naumburg, Urteil vom 26.01.2012 - 1 U 45/11 -).
Ist eine Werbung eines Arztes gegenüber dem Laienpublikum mittels eines Erfahrungsberichtes eines Patienten sachlich und ausgewogen und berücksichtigt sie auch negative Aspekte der Behandlung, so ist diese Werbung nicht nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 11 Heilmittelwerbegesetz verboten (Landgericht Mannheim, Urteil vom 09.05.2011 - 24 O 146/10 -).
Wann kann ein Kinderarzt den Verdacht eines Missbrauches eines Kindes den Jugendämtern melden ohne dabei gegen seine ärztliche Schweigepflicht zu verstoßen? Und wann muss er einen Mißbrauchsverdacht öffentlich machen, um sich nicht wegen Unterlassung strafbar zu machen?
Die Frage, ob ein Gynäkologe zwingend einen Internisten bei der Behandlung hinzuziehen musste, begutachtet in einem Rechtsstreit vor Gericht ein Gynäkologe, nicht ein Internist. Bezüglich eines Aufklärungsmangels darf ein von dem Arzt zur Verteidigung vorgebrachter ernsthafter Entscheidungskonflikt des Patienten (und damit ein Aufklärungsmangel) nur nach einer diesbezüglichen persönlichen Anhörung des Patienten verneint werden (OLG München, Urteil vom 21.05.2012 - 1 U 433/12 -).
Eine gesetzliche Krankenversicherung haftet dem Versicherten auf Zahlung von Behandlungskosten etc., deren Zahlung ein Mitarbeiter der Versicherung dem Versicherten vorher zugesichert hat, auch wenn diese in Wirklichkeit nicht zu erstatten waren. Der Versicherte kann die Fehlerhaftigkeit der Zusagen wegen der Komplexität des Krankenversicherungsrechts nicht ohne weiteres selbst erkennen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.12.2012 - 12 U 105/12).
Ein Wohlverhalten (insbesondere nunmehr korrekte Abrechnungen), das ein Arzt nach der nicht vollzogenen Entziehung seiner Zulassung gezeigt hat, ist bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Zulassungsentziehung nicht mehr zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt für Altfälle (BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - ).
Unterlässt es der Arzt, den Patienten über die Risiken der Einnahme von Amiodaron (in Gestalt von Herzrhythmusstörungen) hinzuweisen und verlässt der Patient danach die Klinik, so haftet der Arzt für den daraus entstehenden Schaden (schwerer Hirnschaden nach Herzrhythmusstörung) auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Es ist davon auszugehen, dass sich der Patient, der die Erkrankung sehr ernst nahm, bei richtiger Sicherungsaufklärung richtig verhalten und die Klinik nicht verlassen hätte, wodurch der Schaden vermieden worden wäre (OLG Köln, Urteil vom 6.06.2012 - 5 U 28/10 -).
Ein Patient, der von dem Zahnarzt Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern will wegen einer fehlerhaften Zahnbehandlung, muss den Zahnarzt dann nicht vorher zur Nachbesserung auffordern, wenn der Zahnarzt einen Befunderhebungsfehler begangen hat (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 29.05.2012 – 4 U 549/11).
Das Patientenrechtegesetz fasst die umfangreiche Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte zum Verhältnis Arzt-Patient zusammen und baut diese Regeln in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ein. Nunmehr werden die Pflichten des Arztes im Gesetz konkret benannt.
Das Bundessozialgericht stellt klar, dass für MVZ bei der Abrechnung ein deutlich höherer Sorgfaltsmaßstab gilt als bei niedergelassenen Ärzten. Daher führen schon kleine Abrechnungsfehler zum Zulassungsentzug (BSG, Urteil vom 21. März 2012 - B 6 KA 22/11 R -).
(2.12.2012) Durch das neue Patientenrechtegesetz werden die Regelungen des ärztlichen Behandlungsvertrages und der Arzthaftung in das BGB übernommen. Das schafft Klarheit für den Patienten. Zugleich werden die Rechte des Patienten gestärkt.
Bei einer mangelnden Aufklärung kann der Honoraranspruch des Arztes für eine kosmetische Operation entfallen, wenn der Patient bei Erteilung der gebotenen Aufklärung in den Eingriff nicht eingewilligt hätte, bisher ein befriedigendes Ergebnis im Sinne einer relevanten Verbesserung der Fettpolster nicht erzielt wurde und dafür ein neuerlicher Eingriff notwendig ist (OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.02.2012 - 5 U 8/08 -).