(17.2.2020) Bei der Geburt eines Kindes kam es zu Komplikationen, auf die die beteiligten Hebammen und auch später teilweise die dann hinzugezogenen Ärzte falsch reagierten. Das Kind leidet heute an einem schweren Hirnschaden wegen Sauerstoffunterversorgung. Das Landgericht Dortmund führt in einem aktuellen Urteil aus, welche medizinischen Regeln Ärzte und Hebammen in solchen Fällen einhalten müssen (LG Dortmund, Urteil vom 16. Januar 2020 – 4 O 430/16). 

Geburtshilfe Kind in KlinikDer Fall:

Bei einer Hebammengeburt kam es zu Komplikationen, insbesondere Herzrasen und auch einem Absinken der kindlichen Herzfrequenz. Streitig war, ob die Hebammen die Vitalwerte des Kindes mittels CTG richtig aufgezeichnet habe und ob sie der Mutter das Wehenmittel Oxytozin verabreichen durften. Streitig war auch, ab wann eine Mikroblutuntersuchung des Blut des Kindes hätte veranlasst werden müssen. Streitig war schließlich auch, ob die weitere Behandlung des dann geborenen Kindes, das nicht richtig atmete, richtig war. 

Die Entscheidung:

Das LG Dortmund zog mehrere medizinische Sachverständige hinzu. Diese stellten mehrere nicht mehr nachvollziehbare Fehler fest. Im Ergebnis bejahte das LG Dortmund Behandlungsfehler und gab der Klage des Kindes auf Zahlung von Schmerzensgeld weitgehend statt. 

Aus dem Urteil lassen sich folgende Handlungsregeln für Ärzte und Hebammen herausarbeiten: