Chefarzt bildet Weiterbildungsassistent aus(8.2.2022) Stellt ein weiterbildungsbefugter orthopädischer Chefarzt mehrfach Weiterbildungszeugnisse aus, die inhaltlich nicht korrekt sind, stellt dieses Verhalten auch nach einem kritischen Hinweis der Ärztekammer nicht ab und zeigt auch im anschließenden Verwaltungsverfahren keine Fehlereinsicht, so kann die Ärztekammer ihm die Weiterbildungsbefungis entziehen (Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 7.12.2021 – 7 K 1887/20). 

Im vorliegenden Fall sprach die Ärztekammer dem Chefarzt wegen mehrfacher falscher Zeugniserstellungen die persönliche Eignung zur Weiterbildung ab und widerrief dessen orthopädische Weiterbildungsbefugnis. Dagegen klagte der Chefarzt.

Das Verwaltungsgericht Minden wies seine Klage als unbegründet ab und bestätigte den Widerruf der Weiterbildungserbefugnis.

Dazu führte das Gericht aus:

Bestehen Zweifel an der Eignung des Arztes, Weiterbildungszeugnisse korrekt auszustellen, die auch nach Ermittlungen nicht ausgeräumt werden können, so ist die Weiterbildungsermächtigung zu widerrufen. Denn der das Zeugnis ausstellende weiterbildende Arzt sei der Garant, dass der weitergebildete Arzt tatsächlich hinreichend qualifiziert weitergebildet wurde. Dies erfordere ein uneingeschränktes Vertrauen der Ärztekammer in die persönliche Integrität des weiterbildenden Arztes. 

Hier habe die Ärztekammer berechtigterweise Zweifel an dieser Eignung gehabt. Denn vorliegend unterliefen dem Chef Arzt folgende Fehler:

  1. Er bescheinigte Untersuchungen und Behandlungen eines weiterzubildenden Arztes die dieser in einem anderen Land (Syrien) erbracht haben will.
  2. Er bescheinigte dem weiterzubildenden Arzt bestimmte unfallchirurgische Leistung, die gar nicht in seinem Weiterbildungsgebiet fielen.
  3. Er erteilte ein Zeugnis, das Weiterbildungsinhalte bezeugte die tatsächlich nicht erbracht worden waren.
  4. Er gab an in einem weiteren Zeugnis falsche Zeiträume für eine Weiterbildung an.
  5. Er machte diese falschen Angaben, obgleich er zuvor von der Ärztekammer darauf hingewiesen wurde, dass er seine Weiterbildungsaufgaben wahrnehmen müsse.
  6. Schließlich zeigte der Chefarzt auch im Verwaltungsverfahren keine Einsicht in seine Fehler. Daher war aus Sicht des Gerichtes davon auszugehen dass er sich durch das Klageverfahren nicht von weiteren Pflichtverstößen abhalten lassen wird

Praxisanmerkung:

Der weiterbildende Arzt muss also nicht eines Fehlers bei der Zeugniserteilung überführt werden. Es reicht aus, wenn ernsthafte Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen.

Der Fall zeigt allerdings auch, dass regelmäßig nur beharrliche Unregelmäßigkeiten letztlich zu einem Widerruf der Weiterbildungsermächtigung führen. Im vorliegenden Fall wehrte sich der Chefarzt wohl auch deshalb so beharrlich, weil dem Streit eine Auseinandersetzung mit einem Chefarzt der unfallchirurgischen Abteilung zu Grunde lag..

Es ist davon auszugehen, dass der Chefarzt seine Weiterbildungsermächtigung behalten hätte und stattdessen mit einem Verweis oder einer Geldbuße davongekommen wäre, wenn er sich einsichtig gezeigt hätte. Nach alledem ist eine Konfliktverteidigung in Auseinandersetzungen eines Arztes mit der Ärztekammer nur in Ausnahmefällen anzuraten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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