Zum 1.8.2015 trat die Soll-Regelung zum Aufkauf von Praxissitzen durch die KV in überversorgten Gebieten in Kraft (§ 103 Abs. 3 a SGB V neuer Fassung - GKV-Versorgungsstärkungsgsesetz). Danach sollen die KVen nunmehr nicht mehr versorgungsrelevante Arztsitze in überversorgten Gebieten aufkaufen (während sie es vorher nur "konnten" und davon de facto keinen Gebrauch gemacht haben). Nach Berechnungen der KBV werden bundesweit ca. 25.000 Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten vom Zwangsaufkauf betroffen sein. Die KVen sprechen dagegen von bundesweit 12.000 betroffenen Praxen.

In einem Beitrag für Praxis Freiberufler-Beratung (PFB 8/2015) habe ich mich eingehend mit den aus der Neuregelung resultierenden Fragen befasst.

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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