4.1.2016: Das geplante E-Health-Gesetz sieht eine Förderung des "eArztbriefes" vor. Der Versand dieser Arztbriefe ist in vielen Praxissoftwaresystemen bereits integriert. Bestimmte Systeme sind auch plattformübergreifend kompatibel.

Obgleich noch etwas misstrauisch beäugt, ist der elektronische Arztbrief eine zeitsparende und funktionierende Alternative zu dem klassisch per Post oder Fax versandten Arztbrief. Während der klassische Arztbrief erst ausgedruckt und kostenpflichtig versandt werden muss, kann der elektronische Arztbrief schnell und kostenfrei versendet werden.

Gegenüber Fax und email hat der Versand per eArztbrief den Vorteil höherer Datensicherheit.

Ärzte, die im Zeitraum 2016 bis 2017 Arztbriefe sicher in elektronischer Form übermitteln, sollen dafür eine gesonderte Vergütung von 0,55 € pro Brief erhalten, § 291 f SGB V.

Der eArztbrief via KV-Connect enthält Patienteninformationen wie Name, Geburtsdatum und Adresse; außerdem können sämtliche Diagnosen sowie Angaben zur Medikation eingetragen werden. Für den Arzt, der den Brief elektronisch erhält, hat dies also auch den Vorteil, dass die Einpflegung der Daten erleichtert ist.

Die Arztinformationssysteme ALBIS, MEDISTAR, TURBOMED und CGM M1 PRO sind bereits für den eArztbrief zertifiziert. Der Datenaustausch via KV-SafeNet funktioniert auch zwischen den vorgenannten Systemen.

UPDATE 26.1.2016:

Die offizielle Förderung elektronischer Arztbriefe, die über das E-Health-Gesetz beschlossen wird, ist auf Anfang 2017 verschoben worden. 

Die Erprobungsphase des Feldtests "eArztbrief" ist verlängert worden bis 30. Juni 2016.

Doch können Ärzte, die ihre Arztbriefe online über sichere Datennetze verschicken, auch heute bereits über die Kostenpauschale EBM 40120 in Höhe von 55 Cent "für die Versendung bzw. den Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 20 g (z.B. im Postdienst Standardbrief) oder für die Übermittlung eines Telefax" ansetzen.

Zum Thema:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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