Die Augenerkrankung "Degeneration der Makula (feuchte AMD)" wird von Augenärzten aus Kostengründen häufig mit dem dafür nicht zugelassenen Medikament Avastin behandelt. Dies kann zur Erblindung der Patienten führen.

Das Medikament Avastin ist ursprünglich ein Mittel zur Krebstherapie, das in Flaschen zu 25 ml auf dem Markt angeboten wird. Es ist erheblich billiger als das eigentlich für die Behandlung der feuchten AMD zugelassene Medikament Lucentis, das in kleineren Flaschen angeboten wird. Augenärzte ziehen aus den großen Flaschen, in denen Avastin bereit gehalten wird, kleine Dosen ab, um diese in die Glasköärper der Augen der an der feuchten AMD erkrankten Patienten zu spritzen. Dort zeigt das dafür nicht zugelassene Mittel erfahrungsgemäß erstaunlich gute Heilungserfolge. Allerdings können bei dieser Form der Entnahme aus der Flasche Verunreinigungen in das verbleibende Medikament in der Flasche gelangen. Diese Verunreinigungen werden mit der nächsten Spritze aufgezogen, gelangen dann mit der Injektion in das Auge des nächsten Patienten und führen im schlimmsten Fall zur Entzündung des Auges.

In Bayern hat dies bereits bei mehreren Patienten zur sofortigen Erblindung geführt.

Der Hersteller von Lucentis, Novartis, hat gegen die nicht zugelassene Verwendung von Avastin (ein sogenannter off-label-use) geklagt vor dem Sozialgericht Düsseldorf. Das Gericht hat aber den off-label-use von Avastin zugelassen (siehe Urteil "02.07.2008: SG Düsseldorf: „Off-Label-Use“ von Avastin zulässig "). Dies ist im Interesse der Krankenkassen, die durch die Verwendung von Avastin gegenüber Lucentis erhebliche Kosten einsparen können. Es ist allerdings nicht im Interesse des Patienten, denn der Arzt kann kaum eine sichere Verabreichung des Medikaments Avastin und damit eine komplikationsfreie Behandlung gewährleisten. Fachkreise raten daher dazu, die Patienten sollten zur Sicherheit auf einer Behandlung mit dem teureren, aber sichereren Medikament Lucentis bestehen. Alternativ kann der Patient darauf bestehen, dass für seine Behandlung eine neue Flasche Avastin angebrochen wird.

Die Entnahme des Medikaments Avastin in kleinen Dosen aus einer großen Flasche birgt objektiv das Risiko der Verunreinigung und damit der Infektion des Patienten. Da Avastin bei der feuchten AMD auch noch in das Auge, und damit direkt in ein wichtiges Organ gespritzt wird, stellt dieses Vorgehen auch einen ärztlichen Behandlungsfehler dar. Der Patient kann dann von dem Augenarzt Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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