Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries spricht sich gegen eine von einer Abgeordnetengruppe vorgeschlagene restriktive gesetzliche Regelung der Patientenverfügung aus.

Eine Abgeordnetengruppe um Wolfgang Bosbach (CDU) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) hatte einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, wonach vor der Verfügung des Patienten eine ärztliche Beratung erfolgen müsse und die Verfügung notariell beurkundet werden müsse. Darüber hinaus solle in bestimmten Fällen das Vormundschaftsgericht über die Verfügung entscheiden (Näheres unter: 20.10.2008: neue Gesetzesinitiative zur Patientenverfügung). Diesen Vorschlag lehnt Zypries als „Überbürokratisierung des Lebensendes“ ab. „Wenn der eindeutige Wille der Menschen allein nicht zählt, sondern Bürokratie, Betreuer und Vormundschaftsgerichte zwingend eingeschaltet werden, dann schränkt dies das Selbstbestimmungsrecht massiv ein“, sagte Zypries dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Zypries ist dafür, dass Patientenverfügungen direkt und ohne bürokratische Hürden gelten. „Wenn Menschen Angst haben müssen, gegen ihren Willen behandelt zu werden, kann das Wasser auf die Mühlen derer sein, die Sterbehilfe ausweiten wollen“, warnt sie. Notfalls sei es besser, an der heutigen Rechtslage festzuhalten. Die Einführung formaler Hürden für die Patientenverfügung werde sie nicht unterstützen.

Mittels der Patientenverfügung können Menschen unter anderem anordnen, in welchen Fällen sie keine medizinische Behandlung mehr wollen. Nach geltender Rechtslage sind die Verfügungen auch ohne notarielle Beurkundung gültig und für die Ärzte verbindlich. Die Einzelheiten zur Patientenverfügung sind aber nicht höchstrichterlich geklärt. Im politischen Streit geht es vor allem um die Frage, ob vorab gegebene Behandlungs-Anordnungen eines Patienten für den Fall, dass er beispielsweise im Koma liegt oder die Verfügung mehrere Jahre alt ist, stets verbindlich sein sollen.

Der Präsident der Hamburger Ärztekammer, Frank Ulrich Montgomery äußert sich gleichfalls kritisch gegenüber dem Bosbach-Vorschlag.
Er ist dafür, auf eine rechtliche Neuregelung der Patientenverfügung ganz zu verzichten. Er sieht keinen Handlungsbedarf des Gesetzgebers. Seiner Meinung nach reicht die jetzige Rechtslage aus, damit der Patient sicher seinen Willen äußern und festschreiben könne. Er ist der Ansicht, die Abgeordneten um Wolfgang Bosbach hätten sich verrannt. Er könne diesen Abgeordneten nur empfehlen, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen und alle Entwürfe einstampfen zu lassen äußerte Montgomery gegenüber „Focus“. Das durch Gerichtsurteile und Richtlinien der Bundesärztekammer geformte geltende Recht sehe vor, dass sich der Arzt nach dem Willen des Patienten richten müsse, wenn dieser klar erkennbar sei, sagte Montgomery. „Hat der Kranke eindeutig verfügt, dass bestimmte Angehörige für ihn sprechen dürfen, gilt deren Wort. Bei Dissens kann das Vormundschaftsgericht entscheiden.“

Anmerkung:
Eine gesetzliche Regelung der strittigen Punkte der Patientenverfügung ist grundsätzlich zu begrüßen, herrscht doch bei den ratsuchenden Patienten eine große Verunsicherung über Reichweite und Wirksamkeit von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
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