(25.7.2019) Das neue Angebot an Patienten, sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per WhatsApp zu besorgen (und sich so den Arztbesuch zu ersparen), ist bereits auf deutliche Kritik sowohl von ärztlicher Seite als auch vieler Kommentatoren gestoßen. Hier soll nun die - bisher nicht in der Diskussion aufgeworfene - Frage beantwortet werden, ob sich der Arzt, der so einen Service erbringt, nicht strafbar macht wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB).

Strafverfahren gegen Arzt wegen Krankschreibung per WhatsApp?§ 278 StGB lautet:

Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zu den "Gesundheitszeugnissen" nach § 278 StGB gehören auch die Krankenscheine (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 23. April 1954 – 2 StR 120/53BGHSt 6, 90). Krankenschein ist ein älterer Begriff für die Krankschreibung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auf dem AU-Schein vermerkt der Arzt, welche Krankheit der Patient hat (dies verschlüsselt per ICD-Code) und gibt einen Dauer der Krankschreibung an.

"Gebrauchmachen" ist gegeben, wenn die Bescheinigung an eine Behörde vorgelegt wird (darunter fallen auch AU-Bescheinigungen für Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst) bzw. Krankenversicherungen vorgelegt werden. Da die AU-Bescheinigung u.a. der gesetzlichen Krankenversicherung des Patienten vorgelegt wird, liegt hier auch eine „Vorlage an eine Versicherungsgesellschaft“ vor.

Das Gesundheitszeugnis (AU-Schein), wird u.a. dann „wider besseren Wissens“ erstellt, wenn der Arzt einen Befund stellt, ohne dass eine Untersuchung stattgefunden hat, er vielmehr lediglich auf Grund der ihm von anderen Personen gemachten Angaben Diagnosen vermerkte, ohne die angeblichen Patienten überhaupt jemals gesehen, geschweige denn untersucht zu haben (BGH, Urteil vom 23. April 1954 – 2 StR 120/53 –, BGHSt 6, 90, juris - Rn. 9). Genauso entschied auch das OLG Frankfurt: Ein zur Vorlage bei Gericht bestimmtes ärztliches Attest, in dem Bettlägerigkeit wegen akuter Erkrankung bescheinigt wird, ist ein unrichtiges ärztliches Gesundheitszeugnis, wenn es nur auf einer telefonischen "Befunderhebung" beruht (OLG Frankfurt, Urteil vom 04. Mai 1977 – 2 Ss 146/77 –, juris). Bei der Erstellung des AU-Scheins per WhatsApp findet keinerlei ärztliche Untersuchung statt, denn eine ärztliche Untersuchung erfordert einen unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt (Patient steht vor dem Arzt) und ein solcher Kontakt ist per WhatsApp nicht möglich.
Auch die Tendenz zur Lockerung des - immer noch geltenden! - Fernbehandlungsverbots ändert nichts an dem grundsätzlichen Erfordernis dieses direkten Kontakts.

Fazit:

Demnach setzt sich der Arzt, der einen AU-Schein über WhatsApp ausstellt und dem Patienten zur Vorlage u.a. an dessen Krankenversicherung übersendet, meiner Ansicht nach dem Risiko der Strafverfolgung wegen § 278 StGB aus.

Primäres und wichtigstes Instrument jeder ärztlichen Behandlung und Untersuchung ist der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt, in dessen Folge sich der Arzt einen Eindruck von dem klinischen Bild verschaffen kann und bei dem er z.B. Blut abnehmen kann, den Patienten abhorcht und in den Mund schaut. Ohne diesen persönlichen Kontakt ist eine ordentliche Behandlung nicht möglich. Insofern ist schon der Begriff "Fernbehandlung" ein Widerspruch in sich. Sicher ist es möglich, dass ein Arzt mit einem Patienten, den er vor kurzem persönlich gesehen und untersucht hat, danach telefoniert und sich - auf Grundlage der selbst im persönlichen Kontakt gewonnenen Erkenntnbisse - über die weitere Entwicklung informiert und z.B. die Dosierung der Medikamnete anpasst oder weitere Handlungsempfehlungen gibt. Aber die primäre, d.h. alleinige Fernbehandlung ist nicht möglich und sollte gänzlich verboten bleiben. Alles andere gefährdete die Gesundheit der Patienten. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
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