(24.6.2020) Facebook ist eines der bekanntesten und größten sozialen Netzwerke, das auch viele Ärzte zur Werbung für ihre Praxen nutzen. In den letzten Jahren wurde viel Kritik an Facebook laut - es verletze den Datenschutz und nutze seine Marktmacht aus. Facebook antwortete mit einer Image-Kampagne, um verlorenes Vertrauen der Nutzer zurückzugewinnen. Was ist davon zu halten? Der Bundesgerichtshof, höchste deutsche zivilrechtliche Instanz, hat sich nun zu dem Marktverhalten von Facebook positioniert. Und das Ergebnis dürfte Facebook nicht gefallen.
(23.6.2020) Welche Leistung kann der Arzt wie oft im Quartal abrechen? Wann hat er Leistungen "zu oft" abgerechnet? Darf er sich darauf verlassen, dass eine seit Jahren offiziell nicht beanstandete Abrechnungspraxis auch in Zukunft erlaubt ist? Wer diese Fragen an die Kassenärztliche Vereinigung oder deren Beratungsstellen richtet, kann sich leider auf die Antworten nicht verlassen. Die Rechtsprechung ist da eindeutig, wie eine neue Gerichtsentscheidungl zeigt (Sozialgericht München, Beschluss vom 5. Juni 2020 – S 38 KA 125/20 ER).
(19.6.2020) Bei einer Brustuntersuchung zur Früherkennung einer Krebserkrankung soll der Radiologe Auffälligkeiten (hier: eingezogene Brustwarze) zur Kenntnis nehmen und soll dann weitere fachlich gebotene diagnostischen Maßnahmen einleiten. Da die eingezogene Brustwarze ein Anzeichen für Brust-.Krebs sein kann, hat er dann den Verdacht von Brustkrebs diagnostisch abzuklären. Tut der Radiologe dies nicht und erkrankt die Frau an Brustkrebs ist dies ein fehlerhaftes Verhalten des Arztes. Der Arzt hat dann einen Befunderhebungsfehler gemacht. Er ist der Patientin deshalb zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet (BGH, Urteil vom 26. Mai 2020 – VI ZR 213/19).
(9.6.2020) Die Herstellerin einer Großkopf-Hüfttotalendoprothese, die einem Patienten im Jahre 2005 implantiert wurde (und die Metall aus dem Konusadapter in das Blut des Patienten abgab), muss wegen eines Instruktionsfehlers dem Patienten Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zahlen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 8.6.2020 - 14 U 171/18).
(28.5.2020) Die Corona-Pandemie ist nicht nur ein medizinisches, sondern auch ein soziales Problem, das zu vielen Rechtsstreitigkeiten führt. Wegen der Pandemie kommt es auch immer öfter vor, dass ein Elternteil dem getrennten anderen Elternteil den Kontakt zum gemeinsamen Kind verweigert wegen der Gefahr der Infektion mit Covid19. Ob das berechtigt ist, wird in einschlägigen Eltern-Foren heftig diekutiert. Nun hat das OLG Braunschweig entschieden, dass die Corona-Pandemie es grundsätzlich nicht rechtfertigt, den Umgang zwischen einem Kind und dem nicht betreuenden Elternteil auszusetzen (OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Mai 2020 – 1 UF 51/20). Denn Infektionnschutz hat mit Umgangsrecht nichts zu tun, so das Gericht.
(15.5.2020) Immer mehr Bürger klagen vor den Gerichten in Eilverfahren gegen die Corona-Beschränkungen des täglichen Lebens. Geklagt wird gegen sämtliche Beschränkungen: Ladenschließungen, Maskentragen, Abstandgebote, Ausgangsbeschränkungen, Besuchsverbote in Pflegeheimen, Wiederaufnahem des Schulunterrichts, Betriebsverbote für Fitneßstudios, Schließung von Ferienwohnungen, Restaurantschließungen, Moscheeschließungen, Schließung von Autowaschanlagen, Besuchsverbote in Obdachlosenunterkünften et cetera. Geklagt wird aber auch gegen die Lockerungen der Beschränkungen, die jetzt angeordnet wurden: so will zum Beispiel ein Rentner diese Lockerungen verhindern. Beim Lesen der Tagespresse entsteht mittlerweile der Eindruck, die Gerichte würden vermehrt die Beschränkungen kippen, die die Landesregierungen wegen des Infektionsschutzes vor dem Corona-Virus angeordnet haben. Dies ist aber nicht der Fall, wie ein genauerer Blick auf die Rechtsprechung der letzten Woche zeigt.
(6.5.2020) Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG ist der Erwerb eines tödlich wirkenden Medikaments zum Zweck des Suizids (Selbsttötung) ausnahmslos verboten. Diese Norm ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Köln verfassungswidrig, weil sie die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für ein tödlich wirkendes Betäubungsmittel zur Begehung eines Suizids ausnahmslos ausschließe und hierdurch gegen das aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitende Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Tod in schweren Fällen verstoße. Das Verwaltungsgericht hat den Fall nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 19.11.2019 - 7 K 1410/18).
(4.5.2020) Einer Münchner Zahnärztin wurde das Honorar vom Beschwerdeausschuss der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) gekürzt. Sie hätte zu viel Kosten pro Patient verursacht und somit unwirtschaftlich behandelt. Die Zahnärztin wandte dagegen unter anderem ein, sie behandle überwiegend Patienten aus dem türkischen Raum. Diese hätten eine schlechtere Mundhygiene und da sei einfach mehr zu behandeln. Damit kam sie bei Gericht nicht durch. Trotzdem hatte sie zumindest teiweise Erfolg und die KZV muss die Honorare noch einmal nachrechnen (Sozialgericht München, Urteil vom 10. März 2020 – S 38 KA 5087/19).
(4.5.2020) Die Gerichte würden viele Vorschriften gegen Corona-Maßnahmen nach Klagen der Bürger kippen, berichtet der Spiegel. Das ist aber nicht richtig, wie ein Blick in die Rechtsprechung seit dem 7.4.2020 zeigt: Die Gerichte wehren die überwiegende Zahl dieser Klagen als unbegründet oder unzulässig ab. Die Corona-Beschränkungen halten damit im wesentlichen der gerichtlichen Prüfung stand.
(30.4.2020) Überweist ein liquidationsberechtigter Chefarzt eine stationär aufgenommene Patientin zur weiteren Behandlung an eine externe radiologische Praxis, so ist dies von den gesetzlichen Vorgaben nach § 17 KHEntgG gedeckt und die Patientin ist verpflichtet, die als Wahlleistung "Chefarzt" abgerechneten Behandlungskosten der radiologischen Praxis an die Klinik zu bezahlen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.9.2019 - 8 U 140/17). Dazu muss die Klinik aber einige Formalien erfüllen.
(23.4.2020) Reicht ein Patient (viele) Rezepte für Diabetes-Medikamente ein und rechnet der Apotheker diese gegenüber der Krankenversicherung ab, so muss der Apotheker diese Medikamente auch an den Patienten abgeben. Tut er dies nicht, begeht er einen strafbaren Betrug. Und dieser Betrug rechtfertigt dann auch den Widerruf seiner Apothekenbetriebserlaubnis (Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 3.3.2020 – 7 K 1994/19).
(22.4.2020) Es gibt steuerliche Lasten, die der selbständige Arzt nach Möglichkeit vermeiden möchte, da diese Lasten den Umsatz der Praxis mindern: Die Gewerbesteuerpflicht und die Umsatzsteuerpflicht. Vielen Ärzten ist nicht bekannt, dass Ihnen die Gewerbesteuerpflicht droht, wenn sie einen Arzt in ihrer Praxis anstellen oder wenn sie in einer Gemeinschaftspraxis keine Risiken übernehmen. Wie kann man dies vermeiden?
- Krankschreiben per Telefon nun doch weiter möglich, sagt der GBA: 21-04-2020
- Fehlende Aufklärung bei risikoreicher Behandlung kann Vergütungsanspruch eines Krankenhauses entfallen lassen: Bundessozialgericht 19-03-2020
- Augenoperation mit Femtosekundenlaser - was ist abrechenbar? Amtsgericht Köln 12-02-2020
- Kieferorthopädin darf nicht mit "perfekten Zähnen" werben: OLG Frankfurt 27-02-2020