Der Gesetzesentwurf zum Patientenrechtegesetz ist am 23.05.2012 im Bundeskabinett beschlossen worden. Er sieht u.a. Klarstellungen der Rechte der Patienten gegenüber Ärzten und Krankenkassen vor.

Der Gesetzesentwurf umfasst folgende Regelungsbereiche:

  • die Verankerung des Behandlungsvertrags im Bürgerlichen Gesetzbuch,
  • Aufklärungspflichten,
  • einschließlich eines gesetzlich normierten Anspruchs der Patienten auf Akteneinsicht,
  • Klarstellung der Beweiserleichterungen in Haftungsfällen (Arzthaftung),
  • der Versichertenrechte gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen,
  • Qualitätsmanagement im stationären Bereich verpflichtend mit Beschwerdemanagement,
  • verbesserte Patientenbeteiligung,
  • Transparenz durch Übersicht über Patientenrechte durch Patientenbeauftragte der Bundesregierung.

Der Gesetzesentwurf ist abrufbar unter www.bmj.de und www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenrechtegesetz.

(Quelle: Newsletter der AG Medizinrecht)

Die geplanten Regelungen enthalten keine neuen Verbotsnormen oder Anspruchsgrundlagen, sondern sollen die bisher in verschiedenen Rechtsordnungen verstreuten oder nur auf Urteilen beruhenden Rechtssätze zusammenfassen und klar stellen. Somit sollen die Rechte des Patienten transparenter und verständlicher dargestellt werden. Dies könnte dazu führen, dass Patienten sich künftig z.B. im Umgang mit Krankenhauspersonal, Krankenversicherungen oder Ärzten leichter und besser auf ihre Rechte berufen können durch einen konkreten Hinweis auf eine bestimmte Gesetzesnorm.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
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