Beratung zu Fragen der Tätigkeit als Chefarzt
Verträge mit leitenden Ärzten besitzen eine Sonderstellung im Krankenhaus-Rechtssystem.
Sie sind rechtlich komplex und weisen einige Besonderheiten auf, die vor Abschluß eines Vertrages berücksichtigt werden sollten.
In der Regel legen die Kliniken dem angehenden Chefarzt oder Oberarzt einen Entwurf eines Chefarztdienstvertrages bzw. Oberarzt-Dienstvertrages vor. Dieser enthält eine Vielzahl komplexer Regelungen, die für den Arzt als juristischen Laien oft schwer verständlich sind.
Auch in Fragen der Zulassung, der Ermächtigung, des Arbeitsrechts und zum Beispiel des Bereitschaftsdienstes ist das Chefarztrecht eine Spezialmaterie.
Hier eine Übersicht über Gerichtsentscheidungen, die die Besonderheiten des Chefarztrechts bzw. das Rechts der Oberärzte zeigen:
- Die Zielvereinbarung
- Die Verhandlung über einen Chefarztvertrag an der Seite des Arztes
- Was in einem Chefarztdienstvertrag zu regeln ist
- Überstunden und Mehrarbeit
- Kündigung des Chefarztes
- Der Lehrauftrag des Chefarztes
- Das Liquidationsrecht des Chefarztes
- Abrechnung von nicht persönlich erbachten Leistungen
- Wahlleistungesvereinbarungen des Chefarztes
- Abwehr von Regressen gegen den Chefarzt
- Chefarzt und Bereitschaftsdienst
- Chefarzt versus Ärztekammer
- Ermächtigung des Chefarztes
- Zuweisung von Patienten
- Delegation von Leistungen
- Chefarzt und der Honorararzt
- Behandlungsfehler des Oberarztes
- Die Nebentätigkeit des Oberarztes
Wegen eben dieser Besonderheiten dieses Rechtsgebiets sind angehende leitende Ärzte oder solche, die schon als leitende Ärzte tätig sind, gut beraten, sich zuersteinmal rechtlich beraten zu lassen, bevor sie Verträge unterzeichnen, kündigen oder nachverhandeln.