(27.9.2024) Wie umfassend ein Arzt Gesprächsleistungen wie zum Beispiel das problemorientierte ärztlichen Gespräch (GOP 03230 EBM) oder das Gespräch zur differentialdiagnostischen Klärung psychosomatischer Krankheitszustände (GOP 35100 EBM) dokumentieren muss, ist im Einheitlichen Bewertungsmaßstab nicht definiert und auch in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Dokumentiert aber der Arzt Gesprächsleistungen fehlerhaft, so kann er sich Honorarrückforderungen ausgesetzt sehen. Der folgende Beitrag gibt Hilfestellung.
(10.9.2024) Aus einer Vorgabe der Strahlenschutzverordnung zur Mindestpersonalstärke beim Betrieb von Linearbeschleunigern ergibt sich kein Anspruch eines niedergelassenen Strahlentherapeuten auf Erteilung einer Sonderbedarfszulassung. Auch ergibt sich daraus kein Anspruch auf Schaffung einer Ausnahmeregel im Sinne eines speziellen qualifikationsbezogenen Sonderbedarfstatbestandes (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.5.2024 – L 5 KA 2346/22).
(17.8.2024) In einer Reihe von Urteilen weisen Gerichte entlang der gesamten Republik Klagen auf Haftung wegen vermeintlicher Impfschäden als unbegründet ab. Mehrere Bürger hatten mit teilweise ähnlichlautenden Klagen Schmerzensgeldbeträge zwischen 30.000 und 200.000 € von dem Impfstoffhersteller BioNTech Manufacturing GmbH verlangt. Hintergrund dieser Klagen waren die Behauptungen der Geimpften, der Impfstoff Comirnaty sei für Gesundheitsschäden der Geimpften verantwortlich, den die Geimpften nach der Impfung mit Comirnaty erlitten hätten. Die Gerichte kamen aber übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffes Comirnaty positiv war, so dass Haftungsansprüche nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) ausscheiden.
(6.8.2024) Eine Unterspritzung der Lippen mittels Hyaluron ist ein chirurgischer Eingriff. Eine Werbung für einen solchen Schönheitseingriff darf nicht mit Vorher-Nachher-Bildern werben - dies gilt auch dann, wenn diese Bilder nur eine schematisierende Darstellung und keine richtigen Fotos zeigen, denn auch diese Werbung verstößt gegen § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz (Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 23.4.2024 - 9 U 1097/23).
(30.7.2024) Nr. 2454 der Anlage zur GOÄ ist auf die Liposuktion im Rahmen der Behandlung eines Lipödems unmittelbar anwendbar. Eine analoge Anwendung scheidet daher aus. Nicht erlaubt ist es, die Gebühr mehrfach in Ansatz zu bringen für bestimmte, behandelte Hautareale (Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.6.2024 - III ZR 279/23).
(10.7.2024) Hat es ein Arzt sowohl pflichtwidrig unterlassen, die Erhebung medizinisch gebotener Befunde zu veranlassen (auch wenn diese Befunderhebung dann von anderen Ärzten durchzuführen ist), als auch die Befunderhebung durch falsche Angaben vereitelt, so liegt ein Befunderhebungsfehler vor (und nicht ein Unterlassen der gebotenen therapeutischen Sicherungsaufklärung) (Bundesgerichtshof, Urteil vom 4.6.2024 - VI ZR 108/23).
(9.7.2024) Auch nach der aktuellen Teillegalisierung des Erwerbs und Besitzes von Cannabis ist Cannabis nicht frei verkäuflich. Wer Cannabis aus medizinischen Gründen erwerben will, muss dafür einen Arzt aufsuchen. Wie dies geht und worauf dabei zu achten ist verdeutlicht ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 20.3.2024 - B 1 KR 24/22 R).
(8.7.2024) Es ist einem Arzt verboten, dem von ihm behandelten Patienten eine oder mehrere Apotheken vorzuschlagen, bei denen der Patient seine Medikamente erwerben kann. Es ist ihm auch nicht erlaubt, seinen Patienten im Rahmen einer Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte einen festen Pauschalpreis für bestimmte Behandlungen anzubieten. Daher ist eine Werbung für ein entsprechendes Angebot unzulässig und zu unterlassen (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.3.2024 - 38 O 174/23).
(4.7.2024) Bewirbt sich ein Arzt um eine ausgeschriebene Zulassung und gibt er auch noch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Zulassungsausschuss nur eine Anschrift für Praxisräume an, die von vornherein nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht genutzt werden kann, so kann dieser Arzt im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden. Dem Arzt ist es dabei nicht gestattet, nach der Sitzung des Zulassungsausschusses eine andere Anschrift nachzureichen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.4.2024 - L 7 KA 4/22).
(1.7.2024) Ein Arzt, der die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ trägt, hat keinen Anspruch auf eine Sonderbedarfszulassung, um ein fehlendes Angebot der Polysomnographie auszugleichen. Denn die Schlafmedizin eröffnet keine Subspezialisierung, welche die Annahme eines qualifikationsbezogenen Sonderbedarfs rechtfertigen könnte (Sozialgericht Magdeburg, Urteil vom 21.02.2024 - S 1 KA 65/20).
(13.6.2024) Fachliche Aussagen eines Arztes im Rahmen eines medizinischen Gutachtens stellen keine Verletzung der Berufspflicht zum kollegialen Verhalten dar, wenn sie sachlich sind (BayObLG, Beschluss vom 14.02.2024 – 301 LBG-Z 1/23).
(10.6.2024) Der Gastroenterologe darf neben den Hauptziffern für Magenspiegelungen (GOP 13400, 13421 und 13422 EBM) oder der Hauptziffer für Darmspiegelungen (GOP 30600 EBM) nicht auch noch eine Infusion (GOP 02100 EBM) zum Zwecke der Betäubung abrechnen, da diese Infusion schon zum Leistungsinhalt der Magen- bzw. Darmspiegelung gehört (Sozialgericht München, Urteil vom 19.3.2024 - S 28 KA 158/22).
- Welche Nebentätigkeiten wie zum Beispiel Notarzteinsätze darf ein Klinikarzt während seiner Klinik-Rufbereitschaft ausführen? Arbeitsgericht Nordhausen 22-02-2024
- Nichtausübung der ärztlichen Tätigkeit führt zur Zulassungsentziehung - die Übernahme vieler Bereitschaftsdienste bzw. ärztlicher Beratungen ändert daran nichts: Sozialgericht München 22-02-2024
- Hat ein Medizinisches Versorgungszentrum keinen ärztlichen Leiter, verliert es den vollständigen Honoraranspruch: Sozialgericht München 29-02-2024
- Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gilt auch dann, wenn ein Arzt für eine juristische Person eine Behandlung durchführt: Bundesgerichtshof 04-04-2024