(1.6.2023) Die Verwendung des Begriffs "Zentrum" für eine Gemeinschaftspraxis aus zwei Ärzten (hier: zwei Schönheitschirurgen, die unter anderem Penis-Operationen anbieten) ist nicht irreführend im Sinne des § 3 Heilmittelwerbegesetzes und daher erlaubt (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.5.2023, Az. 6 U 4/23).
(15.5.2023) Eine Femtolaserbehandlung ist ausnahmsweise nach GOÄ 5855 analog bei der Behandlung des Grauen Stars abrechenbar, wenn der Lasereinsatz im Einzelfall deutlich sicherer ist als die Standardbehandlung (Amtsgericht Bochum, Urteil vom 27. Oktober 2022 – 47 C 31/20).
(8.5.2023) Ein Arzt, der im Nicht-EU-Ausland Medizin studiert hat, kann eine deutsche Approbation als Arzt erhalten, wenn er seine Grundausbildung im Nicht-EU-Ausland abgeschlossen hat (Stufe 1) und seine ausländische Ausbildung gleichwertig ist zu der Ausbildung eines deutschen Arztes (Stufe 2). Abgeschlossen ist die medizinische Ausbildung in der Ukraine, wenn der Arzt auch die praktische Phase (Internatur oder Ordinatur) abgeschlossen hat. Nicht-Ukrainer, die das sechsjährige Studium in der Ukraine absolviert haben, können ihre Ordinatur auch im Ausland (z.B. Deutschland) erbringen und sich diese dann in der Ukraine anerkennen lassen (Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 23.3.2023 - 5 K 1763/21).
(5.5.2023) Das Recht eines Bürgers auf Erhalt eine Kopie der verarbeiteten Daten nach Art. 15 DSGVO beinhaltet das Recht auf eine Fotokopie. Wenn es zum Verständnis der Daten unerlässlich ist, kann der Bürger auch die Fotokopie sämtlicher Daten verlangen (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 4.5.2023 - C-487/21). Diese Auskunft ist kostenlos zu erteilen. Diese Grundsätze gelten auch auf das Verhältnis zwischen Patient und Arzt.
(3.5.2023) Je nachdem ob die Stellvertretervereinbarung Teil der Wahlleistungsvereinbarung ist oder ob sie gesondert (sprich neben der Wahlleistungsvereinbarung) mit dem Patienten vereinbart wurde, kann die Stellvertretervereinbarung auch bei vorhersehbarer Verhinderung des Chefarztes (sprich Wahlarztes) wirksam sein. Denn für diese beiden Formen der Stellvertretervereinbarungen gelten unterschiedliche Regeln. Der Patient werde auch nicht benachteiligt, u.a. weil er sich so ja die - über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende - Behandlung durch den Vertreter als einen besonders qualifizierten Arzt sichern kann (Landgericht Heidelberg, Urteil vom 30. November 2022 – 4 S 3/22).
(2.5.2023) Der Covid19-Impfstoff "Vakzevria" weist keinen arzneimittelrechtlicher Produktfehler auf, weil keinerlei Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein negatives Nutzen-Risiko-Profil für die Gesamtheit der potentiellen Anwender besteht. Die Produktinformation zu dem Covid19-Impfstoff "Vakzevria" entsprach zum maßgeblichen Zeitpunkt im Frühjahr 2021 dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, so dass auch kein arzneimittelrechtlicher Informationsfehler vorlag. Daher wies das Landgericht Hof einen Schadenserdatzanspruch einer Frau, die nach der Impfung mit "Vakzevria" eine Thrombose im Darmbereich und mithin einen erheblichen Gesundheitsschaden erlitt, als unbegründet ab (Landgericht Hof, Endurteil vom 03.01.2023 - 15 O 22/21).
(17.4.2023) Ein Arbeitgeber kann von einer Ärztin in Weiterbildung für den Fall ihrer Kündigung des Weiterbildungsvertrages vor Abschluss der Facharztweiterbildungszeit nicht die Zahlung von drei Monatsgehältern als Vertragsstrafe verlangen. Denn eine solche Vertragsstrafe ist unverhältnismäßig und daher unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.10.2022 - 8 AZR 332/21).
(29.3.2023) Klagt ein Patient über atemabhängige Brustschmerzen und Atembeschwerden, so muss ein Rettungssanitäter den Patienten einer ärztlichen Behandlung zuführen. Die primäre Aufgabe der Notfallrettung ist die Erstversorgung – und zwar nur soweit ein Notarzt noch nicht anwesend ist – und die Beförderung des Patienten. Führt der Sanitäter den Patienten nicht einem Arzt zu, sondern kommt er aus falsch verstandener Kompetenz zu dem Ergebnis, dass kein akuter Behandlungsbedarf vorliegt, so handelt er (grob) behandlungsfehlerhaft und ist, da er im ärztlichen Kompetenzbereich tätig wird, nach arzthaftungsrechtlichen Haftungsmaßstäben für den späteren Schlaganfall verantwortlich (Landgericht Berlin, Urteil vom 7.5.2015 - 86 O 218/13).
(28.3.2023) Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin bezahlt die Entgelte für Corona-Tests oft nur schleppend. Viele Betreiber von privaten Corona-Testzentren können ihre Rechnungen nicht bezahlen, weil sie auch Monate nach Erbringung der Testleistungen keine Vergütungen erhalten haben. Was können die Betreiber tun, um ihr Geld zeitnah zu bekommen?
(21.3.2023) Empfiehlt ein Klinikarzt den Eltern eines Frühgeborenen, dieses in drei Monaten nach Klinikentlassung einem Augenarzt zu einer Kontrolluntersuchung vorzustellen, so verstößt er damit gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen therapeutischen Sicherungsaufklärung. Erleidet das Frühgeborene dann fünf Wochen nach Entlassung eine Netzhautablösung und erblindet teilweise, so haftet die Klinik auf Schadensresatz und Schmerzensgeld (Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 01.03.2023, Az. 5 U 45/22).
(9.3.2023) Ärzte klagen häufig über technische Schwierigkeiten bei der Verwendung der TI (Telematikinfrastruktur) in ihren Praxen. Versichertenkarten lassen sich nicht einlesen, Leistungen können nicht codiert werden, das System hat keine Verbindung etc. Manche Ärzte weigern sich sogar, das System überhaupt zu verwenden. Andere Ärzte wollen zumindest die Kosten für die Behebung technischer Probleme mit der TI ersetzt bekommen. Die Rechtsprechung stellt aber immer wieder klar, dass die TI vom Arzt zwingend zu verwenden ist und dass die Kosten des technischen Supports vom Arzt selbst zu tragen sind (SG München, Urteil v. 09.11.2022 - S 38 KA 5155/21, SG Mainz, Urteil v. 27.07.2022 - S 3 KA 84/20 und LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.10.2022 - L 5 KA 107/21).
(1.3.2023) Der Streit eines privaten Corona-Testcenters mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin um die Bezahlung von Entgelten für Testleistungen nach der Coronavirus-Testverordnung ist vor dem Verwaltungsgericht zu entscheiden und nicht vor dem Sozialgericht. Denn die Durchführung von Covid19-Testungen ist nicht Teil der Prävention, Behandlung oder Rehabilitation von Krankheiten im Sinne des Sozialgesetzbuches 5 (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2023 – L 7 KA 29/22 B ER).
- Verbot der irreführenden Werbung für Ärzte mit FOCUS-Siegeln "TOP-Mediziner" etc. - Landgericht München 13-02-2023
- Covid19 - Impfender Arzt haftet nicht wegen vermeintlichem Aufklärungsfehler: Landgericht Heilbronn 14-02-2023
- Psychotherapeut erstreitet nach Jahren Sonderbedarfszulassung in Berlin: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 18-05-2022
- Chefarzt entgeht Regress von über 260.000 € wegen fehlender Unterzeichnung von Medikamentenverordnungen: Sozialgericht Mainz 07-12-2022