(13.12.2016) Auch weiterhin versuchen Betrüger über das Internet, deutsche Anwälte mit der Scheck-Masche zu täuschen, wie mir ein Kollege aus Süddeutschland mitteilte. Vorsicht ist also weiterhin geboten.
Lieber Herr Kollege Christmann,
wir haben derzeit den identischen Fall eines Betrugsversuchs bei uns in der Kanzlei.
Exakt gleicher Ablauf wie bei Ihnen. Es scheint auch die gleiche Bande zu sein.
Habe das gleiche Schreiben des reuigen Schuldners erhalten (gleiche Schriftart, selber Text, etc.).
Auch die von Ihnen veröffentlichte Ausweiskopie der Dame habe ich erhalten.
Sieht identisch aus, nur das meine „Mandantin“ Emilia Neumann heißt, mein Schuldner heißt Niklas Schmidt.
Vielleicht möchten Sie die Namen ja zusätzlich veröffentlichen, wir werden dies nach außen nicht kommunizieren.
Ich werde jedenfalls Ihren Rat befolgen und die Herrschaften noch etwas „beschäftigen“
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
XXXX
Hinweis:
Die Täter beauftragen einen Anwalt in Deutschland per anonymer e-mail-Adresse über gmail (hier:
Die Scheckbeträge werden dann dem Konto des Anwalts gutgeschrieben, allerdings unter vierzehntägigem Vorbehalt der Rückbuchung ("Scheck geplatzt"). Wer dann die Fremdgelder an den vermeintlichen Mandanten weiterleitet hat verloren. Die Täter lassen dann die Schecks platzen. Der Anwalt bleibt auf dem Schaden sitzen.