Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor der Operation darauf hinzuweisen, dass die verschiedenen Methoden zur Operation eines Leistenbruches (Leistenhernie) unterschiedliche Risiken einer chronischen Schmerzentwicklung aufweisen, ansonsten kann ein ärztlicher Aufklärungsfehler vorliegen. So ist sind die Schlüsselloch-Techniken weniger risikoreich als die bisher weit verbreiteten offenen Operationsmethoden.
Wegen der möglichen positiven Einwirkungen der Immuntherapie auf den Krankheitsverlauf eines Tumorpatienten sind die Kosten der Immuntherapie bis auf weiteres von der Krankenversicherung zu erstatten (LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.01.2009 – L 1 B 506/08 KR ER –).
23.12.08: SG Düss: Arzt darf nach Zulassungsentziehung seine Praxis nicht durch Vertreter fortführen
- 20.11.2008: VG Neustadt: Begrenzung der Beihilfe auf maximal 25 Behandlungseinheiten
- 10.12.2008: BSG zur Weitergabe von Patientendaten an Abrechnungsstellen
- 23.12.2008: Neuer Gesetzentwurf zur Patientenverfuegung
- 28.08.2008: Hess LSG: Ges. KV muss Wunsch des Versicherten bei Wahl der Reha-Klinik beachten