26.03.2007: SG Frankfurt: Kosten für die Implantation von Karbonfaserstiften nicht erstattungsfaehig
Die Implantation von Karbonfaserstiften ist eine neue Behandlungsmethode im Sinne von § 92 II i.V.m. § 135 SGB V und von ist vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 2, 11, 12, 27 SGB V in der ambulanten Versorgung nicht umfasst (SG Frankfurt a. M., Urteil vom 26.03.2007 – S 25 KR 2249/03 –).
Eine Patientin hat Anspruch gegen ihre gesetzliche Krankenversicherung auf Kostenübernahme für die intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) und In-vitro-Fertilisation (IVF) (BSG, Urteil vom 17. 6. 2008 - B 1 KR 24/ 07 R -).
Der Off-Label-Use von Avastin ist zur Therapie der feuchten Makuladegeneration (AMD) neben Lucentis zulässig (SG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2008, - S 2 KA 181/07 - noch nicht rechtskräftig).
Für die Entscheidung, ob die Kosten eines vom Arzt verordneten Hilfsmittels (hier: Soft-Orthesen) von der Krankenversicherung getragen werden muss, kommt darauf an, ob die Spezialbandage nach dem ärztlichen Erfahrungswissen die medizinisch notwendige Unterstützung der nur eingeschränkt funktionstüchtigen Körperteile leiste. Auf andere Gesichtspunkte komme es nicht an (Hessisches LSG, Urteil vom 19.06.2008, - L 8 KR 69/07 -).
Aufgrund der starken Ähnlichkeit des von dem betreffenden Arzt verwendeten Begriffs „Spezialist für Kieferorthopädie" und der allgemeinen Facharztbezeichnung "Fachzahnarzt für Kieferorthopädie" darf ein Zahnarzt den Titel „Spezialist“ im konkreten Fall nicht führen (OVG-Nordrhein-Westphalen, Beschluss vom 20.08.2007 - 13 B 503/07 -).
Der „hinreichende Grund“ für eine Verweisung an bestimmte Hilfsmittelerbringer bzw. Apotheker im Sinne des § 34 Abs. 5 der Berufsordnung für Ärzte ist nach Ansicht des OLG Celle weit auszulegen. Es reicht bereits aus, wenn die Empfehlung für den Patienten einen Zugewinn an Bequemlichkeit bringt (OLG Celle, Urteil vom 29.05.2008 - 13 U 202/07 -).
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts muss der Arzt konkrete und nachvollziehbare Angaben machen, die die Richtigkeit der elektronisch ermittelten Ergebnisse der Prüfungsstelle zweifelhaft erscheinen lassen (BSG, Urteil vom 16.07.2008 - B 6 KA 57/07 -).
Das Landgericht Karlsruhe hat die herrschende Rechtsprechung, wonach Ärzte umfangreiche wirtschaftliche Aufklärungspflichten treffen, bestätigt. Hat ein Arzt, der seinem Patienten eine bestimmte Behandlung vorschlägt, begründete Zweifel, ob die private Krankenversicherung des Patienten die Behandlung als notwendig bewertet und die Kosten übernimmt, so hat der Arzt die Pflicht, seinen Patienten auf die möglicherweise zu erwartenden Schwierigkeiten oder Ablehnung der Kostenerstattung durch den Versicherer hinzuweisen (LG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2005 - 5 S 124/04 -).
Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Patient vor dem Einsatz eines neuen Medikaments über dessen Risiken und Nebenwirkungen "vollständig" aufzuklären ist (BGH, Urt. v. 17.04.2007 - VI ZR 108/06 -). Aus diesem Urteil ergeben sich für den Arzt Haftungsrisiken bei der in der ärztlichern Praxis üblichen Aut Idem-Substitution und für die Verordnung rabattierter Arzneimittel.
Nach dem OLG Koblenz rechtfertigt ein Diagnoseirrtum nur ausnahmsweise einen Behandlungsfehlervorwurf (OLG Koblenz, Urt. v. 29.06.2006, - 5 U 1494/05 -).
(1.7.2008) Überblick über die Änderungen, die mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und das GKV-WSG (Wettbewerbsstärkungsgesetz) auf Ärzte und Psychotherapeuten zukommen.