(8.11.2016) Die Höhe des Quartalszeitprofils bei angestellten Ärzten eines MVZ (mit dem Bedarfsfaktor 0,5) beträgt 390 Stunden. Maßgeblich für die Plausibilitätsprüfung sind die Stundenwerte des EBM, nicht die in der Praxis-EDV erfassten Stundenwerte. Die Vertretungsregeln der Ärzte-ZV gelten auch für MVZ (Sozialgericht München, Urteil vom 11.10.2016 - S 38 KA 1611/14).
(4.11.2016) Ein medizinischer Leistungserbringer, der kurz vor Ablauf der vierjährigen Leistungsfrist feststellt, dass er noch offene Rechnungen hat, muss sich beeilen, wenn er die Leistungen nicht verlieren will, wie ein Fall einer Hebamme zeigt (LSG Hamburg, Urteil vom 25.8.2016 - L 1 KR 48/15).
(1.11.2016) Die Zufälligkeitsprüfungen wegen unwirtschaftlicher Leistungserbringung und Überschreitung des Arzneimittelbedarfs sind vorrangig einzelfallbezogen durchzuführen. Eine nur statische Durchschnittsprüfung darf von den Prüfgremien dagegen nur dann durchgeführt werden, wenn sich eine Einzelfallprüfung als nicht aussagekräftig oder nicht durchführbar erweist (SG Hannover, Urteil vom 19. Oktober 2016 – S 78 KA 191/15).
(31.10.2016) Die Zulassungsgremien der KV sind nicht verpflichtet, ein Zulassungsentziehungsverfahren wegen anhaltender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen oder eines gerichtlichen Strafverfahrens auszusetzen und die Entscheidung in der Strafsache abzuwarten. Sind Honorarberichtigungsbescheide gegen den Arzt ergangen (hier u.a. wegen Implausibiltät und Abrechnungen von Behandlungen bereits verstorbener Patienten) und sind diese nicht offensichtlich rechtswidrig und hat der Arzt sich dazu auch nicht substantiiert eingelassen, so können die Gremien die Zulassung entziehen, ohne in eine detaillierte Prüfung einzutreten (SG Marburg, Urteil vom 07. September 2016 – S 12 KA 179/16).
(31.10.2016) Mit dem Blasensprung kann eine Änderung der Risikosituation für das Kind bei einer Vaginalentbindung eintreten, weil das intakte Fruchtwasserkissen eine gewisse abfedernde Wirkung hat, was auch dem Zweck dient, mechanische Belastungen zu reduzieren. Platzt die Fruchtblase vorzeitig, hat der Arzt die Schwangere zur Wahrung ihres Selbstbestimmungsrechts und ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit über das veränderte Nutzen-Risiko-Verhältnis - beispielsweise über nachträglich eingetretene oder erkannte Risiken der von ihr gewählten Entbindungsmethode - zu informieren und ihr eine erneute Abwägung der für und gegen die jeweilige Behandlungsalternative sprechenden Gründe zu ermöglichen. Andernfalls kann ein Aufklärungsfehler vorliegen (BGH, Beschluss vom 13. September 2016 – VI ZR 239/16).
(31.10.2016) Für die Richtigkeit der Abrechnungen einer Gemeinschaftspraxis (BAG) bleibt jeder Arzt der BAG selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn die Partner der BAG miteinander verheiratet sind (BSG, Beschluss vom 28. September 2016 – B 6 KA 14/16 B).
(27.10.2016) Im Rahmen einer Kastration eines Pferdes hat der Tierarzt den Eigentümer des Pferdes umfassend über die zur Verfügung stehenden Kastrationsmethoden und deren unterschiedliche Risiken aufzuklären. Bei einer im Liegen durchgeführten Kastration hat der Tierarzt eine beidseitige Ligatur (Unterbindung von Gefäßen mittels Durchtrennung) durchzuführen, nicht lediglich eine einseitige. Die abgetrennten Gefäße sind dabei sicher zu vernähen. Tut er dies nicht, handelt er fehlerhaft und muss dem Eigentümer den Wert des Pferdes und die weiteren Behandlungskosten in einer Tierklinik ersetzen (OLG Hamm, Urteil vom 12.9.2016 - 3 U 28/16).
(27.10.2016) Bedroht eine Ermächtigung einer Klinik im Bereich Rheumatologie die Existenzgrundlage einer niedergelassenen Rheumatologin, so muss die Ermächtigung der Klinik auf eine bestimmte Zahl von Behandlungsfällen beschränkt werden. Dies gebietet der Vorrang der Versorgung der Patienten durch niedergelassene Ärzte (SG Schwerin, Beschluss vom 31.8.2016 - S 3 KA 18/16 ER).
(26.10.2016) Ein Arzt kann sich wegen verspäteter Übersendung von fachärztlichen Bescheinigungen an den Patienten schadensersatzpflichtig machen. Er hat diese Bescheinigungen in angemessener Frist zu erteilen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 27. Juli 2016 – 1 U 147/15).
(25.10.2016) Wird der Name eines Arztes ohne dessen Zustimmung für eine unerlaubte Werbung für Nahrungsergänzungsmittel verwendet, so hat der Arzt gegen diese Werbung einzuschreiten. Tut er dies nicht, so ist er ebenso wie der Werbende selbst zur Unterlassung dieser Werbung verpflichtet (OLG Celle, Beschluss vom 02. Mai 2016 – 13 U 155/15).
(24.10.2016) Die Regelung, wonach die ärztliche Zulassung endet, wenn die vertragsärztliche Tätigkeit in einem von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Planungsbereich nicht innerhalb von drei Monaten nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung aufgenommen wird (§ 19 III Ärzte-ZV) ist verfassungswidrig und nichtig. Ob die auf dieser Norm beruhende Zulassungentziehung rechtmäßig ist, haben die Instanzgerichte (erneut) zu entscheiden, nicht das BVerfG, das nur verfassungsrechtliche Fragen beurteilt (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. September 2016 – 1 BvR 1326/15).
(24.10.2016) Eine Klinik ist berechtigt, die Nebentätigkeit eines angestellten Arztes und Professor für Neurologie auf einen Betrag von Euro 25.000 p.a. zu begrenzen (Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 20.10.2016 - 7 Ca 178/16 Ö).
- Auch MVZ kommen in Genuss von Privilegierung von Aufbau- bzw. Jungpraxen: LSG BaWü 05-10-2016
- Konkurrentenklage gegen Verlängerung einer Genehmigung für Dialyse-MVZ gescheitert: LSG Saarland 30-08-2016
- Hausarzt kann auf halben Sitz verzichten und Sonderbedarfszulassung für halben Sitz Chirurgie erhalten: LSG NRW 11-05-2016
- Honorarärzte dürfen in Kliniken nur ergänzende Funktionen erfüllen: LG Regensburg 05-08-2014