Impfausweis Covid19-Impfungen(8.12.2022) Die Medien beschreiben erhebliche Impfschäden infolge der flächendeckenden Covid19-Impfungen. Anwälte berichten ebenfalls über einen Anstieg dieser Impfschadensfälle und bieten in diesem Zusammenhang ihre Dienste an. Bei Licht bessehen lassen sich diese Zusammenhänge aber schwerlich bestätigen. 

Der Mitteldeutsche Rundfunk räumt dem Thema Impfschäden durch Covid19-Impfungen breiten Raum in seiner Berichterstattung ein. Elf Video- oder Podcastbeiträge lassen sich finden. Einige Beispiele:

Auch ZDF, ARD, BILD online u.a. Sender berichten über dieses Thema. Manche Anwälte berichten, dass sie schon über 600 Mandanten wegen Impfschäden nach Covid19-Impfung verträten und gehen von tausenden Coronaimpfungs-Geschädigten in Deutschland aus. Andere Anwälte berichten von gehäuften Anfragen wegen Impfschäden. 

Für mich als Praktiker stellt sich die Frage, ob die mediale Aufmerksamkeit gerechtfertigt ist. Ist die Zahl der Impfschadensverfahren nach einer Corona-Schutzimpfung wirklich derart in die Höhe geschnellt? 

Das Paul-Ehrlich-Institut berichtet davon, dass bei 0.02 % der Geimpften Verdachtsfälle mit schweren Nebenwirkungen erfasst wurden. Stand September 2022 wurden deutschlandweit rund 4.900 Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens nach § 60 Infektionsschutzgesetz gestellt, was bei über 150 Millionen verabreichten Impfungen einer Quote von 0,003 % entspricht.

Gerichtliche Entscheidungen zum Thema Impfschaden durch eine Corona-Schutzimpfung finden sich bei juris.de nicht und sind mir auch sonst nicht bekannt. Mir persönlich ist, obgleich ich als Fachanwalt für Medizinrecht "an der Quelle sitze", kein einziger Impfschadensfall dieser Art bekannt geworden oder angetragen worden. 

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17.3.2022 (III ZR 79/21) mit deutlichen Worten auf die starke gesetzliche Beschränkung der Erstattungsansprüche wegen COVID 19 – Impfschäden hingewiesen. Die juristische Literatur weist - zu Recht - auf die erheblichen Schwierigkeiten hin, Schadensersatzansprüche wegen Impfschäden gerichtlich durchzusetzen (vgl. Rahn, Haftungsfragen bei Impfschäden, ZMGR 2021, 345). Zudem ist darauf hinzuweisen, dass in den einschlägigen Aufklärungsunterlagen, die Patienten vor der Impfung vorgelegt bekommen, auch auf bestimmte Risiken hingewiesen wird, was erfahrungsgemäß Haftungsansprüche wegen Aufklärungsfehlern erschwert.

Medizinische Fachartikel, die über eine Vielzahl von bestätigten Corona – Impfschäden in Deutschland oder in Europa berichten, sind mir bis dato nicht bekannt. Die internationale medizinische Forschung ist noch dabei, auszuloten, wie häufig es zu einem sog. PostVac Syndrom kommt und hat noch keine endgültigen Schlußfolgerungen dazu gezogen, siehe 

Zusammenfassung:

Statistisch betrachtet ist die Zahl der Verdachtsfälle schwerer Impfschäden sehr sehr gering im Vergleich zur Zahl der verabreichten Schutzimpfungen. Besonders hervorzuheben ist, dass es sich hier nur um Verdachtsfälle handelt, mithin gerade nicht um bestätigte Fälle von Impfschäden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Nachweis eines Impfschadens äußerst schwierig ist und eingedenk der gesetzlichen Haftungsbeschränkungen sind die realen Chancen, einen Impfschaden zu beweisen und durchzusetzen, äußerst gering. Zumal die medizinische Wissenschaft hier noch keine klaren Schlußfolgerungen gezogen hat.

Insofern stehen die mediale Aufmerksamkeit für dieses Thema und die juristische Realität miteinander im krassen Widerspruch. Die Berichterstattung über Impfschäden blendet diese statistischen und juristischen Realitäten offenbar aus. Bei dem geneigten Leser oder Zuschauer entsteht durch die vorgenannte Berichterstattung vielmehr leider der aus meiner Sicht falsche Eindruck, dass die Impfung gegen COVID-19 zu einer Vielzahl von schwerwiegenden Nebenwirkungen geführt habe. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann
Vertretung und Beratung im Medizinrecht und Arztrecht
Witzlebenstraße 3 - 14057 Berlin - Tel: (030) 536 47 749
E-mail: mail@christmann-law.de


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