Die Herstellerin des Medikaments Katadolon S long ist verpflichtet, der klagenden Patientin Auskunft zu geben gemäß § 84 a AMG über sämtliche ihr bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Medikaments und den davon ausgehenden schädlichen Wirkungen, soweit sie Leberschäden betreffen; sie hat ihr auch alle entsprechenden Schadensmeldungen zu übergeben (LG Zwickau, Urteil vom 17.10.2015 - 1 O 822/14).
Zur Aufgaben- und Haftungsverteilung zwischen Operateur und Anästhesist bei Brustoperation - Anästhesist ist für Überwachung der Vitalfunktionen und für Reanimation zuständig - Operateur muss ihm bei Reanimation lediglich assistieren - Schmerzensgeld von (lediglich) EUR 7.500 bei schwerwiegendem Fehler des Anästhesisten, der zu Hirnschaden und 11tägigem Klinikaufenthalt führte, in dessen Verlauf die Patientin aber nicht mehr das Bewusstsein erlangte - zur Berechnung von Unterhaltsausfall, Verdienstausfall, pompösen Beerdigungskosten und Haushaltsführungsschaden einer bekannten Sexdarstellerin im Detail - 2,0 außergerichtliche Geschäftsgebühr angemessen bei komplexer Behandlungshistorie mit gleichzeitig auf der Hand liegendem und gutachterlich festgestelltem Behandlungsfehler (LG Hamburg, Urteil vom 24.6.2016 - 303 O 173/14).
Das Versprechen eines „geschenkten Glases“ beim Kauf einer Brille mit Sehstärke stellt keine (unerlaubte) Werbegabe i. S. v. § 7 Abs. 1 S. 1 HWG dar. Denn das eine Glas ist eindeutig nur Teil des (entgeltlichen) Angebots einer Brille mit zwei Gläsern. Es liegt auch keine Irreführung durch ein Gratis-Angebot vor, weil durch Sternchenhinweis klargestellt wird, dass es sich in der Summe um ein entgeltliches Angebot handelt (OLG München, Urteil vom 26.6.2016 - 6 U 4300/15).
Die beharrliche Nichterfüllung der ärztlichen Fortbildungspflicht rechtfertigt die Entziehung der Zulassung. Ärztliche Fortbildungen, die nach der zweijährigen Nachfrist erbracht werden sind - wie auch schon vom Bundessozialgericht entschieden - im Gerichtsverfahren gegen die Entziehung der Zulassung nicht zu berücksichtigen (SG Marburg, Gerichtsbescheid vom 23.5.2016 - S 12 KA 2/16).
Erhält ein Augenarzt von der KV einen Arztinfobrief, in dem er über die fehlende Abrechenbarkeit bestimmter Ziffern informiert wird, so hat er umgehend zu reagieren und seine insofern fehlerhafte Abrechnung zu korrigieren. Tut er dies erst ca. vier Wochen nach Erhalt des Infobriefs, so ist dies verspätet und der Arzt muss auch einen hohen Honorarverlust (hier rund 29 %) in Kauf nehmen (SG Marburg, Urteil vom 27.4.2016 - S 16 KA 119/14).
Kliniken und niedergelassenen Ärzten/Honorarärzten droht Ungemach durch ein Urteil des LG Stuttgart, das eine verbreitete Formulierung in Wahlleistungsvereinbarungen für unwirksam erklärt (LG Stuttgart, Urteil vom 4.5.2016 - 13 S 123/15). Damit droht einer Vielzahl von erbrachten ärztlichen Wahlleistungen die Gefahr, nicht abgerechnet oder gar von den Patienten oder deren privaten Krankenversicherungen zurückgefordert werden zu können.
Ist ein Auge eines Patienten erheblich vorgeschädigt, so hat der Operateur den Patienten dahingehend aufzuklären, dass es in Folge einer Hornauttransplantations-Operation häufig zu einer Erhöhung des Augeninnendrucks des Auges kommt und damit das Risiko einer Erblindung besteht. Unterläßt er diese Aufklärung, so liegt ein Aufklärungsfehler vor. Die Erblindung eines vorgeschädigten Auges einer jungen Frau rechtfertigt ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro (LG Detmold, Urteil vom 27.4.2016 - 12 O 47/14).
Wie das Ärzteblatt in der Ausgabe 25/2016 mitteilt, hat die Kassenärztlliche Bundesvereinigung beschlossen, dass die strengen Leistungsbeschränkungen für Job-Sharing-Praxen aufgehoben werden (4.7.2016).
Stellt ein Arzt einem sterbewilligem Patienten tödliche Medikamente zur Verfügung und unterlässt er es dann den ohnmächtig gewordenen Patienten zu retten, so ist dies zum einen als versuchte Tötung auf Verlangen durch Unterlassen strafbar, zum anderen als Verstoß gegen das BtMG (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluß vom 08.06.2016 - 1 Ws 13/16).
Ein Zahnarzt kann auch die Leistungen seines Vorbereitungsassistenten gegenüber dem Privatpatienten abrechnen, soweit er ihn vor Beginn der Behandlung auf dessen Einsatz hingewiesen hat (OLG München, Urteil vom 22.06.2016 - 20 U 171/16).
Eine Apotheke darf damit werben, dass Kunden sich in einem separaten Raum beraten lassen und dort Rezepte einlösen können (LG Wuppertal, Urteil vom 06.10.2015 - 1 O 51/15).
Begehrt eine Krankenversicherung Einsicht in Behandlungsunterlagen eines verstorbenen Patienten, so ist sie nicht verpflichtet, Näheres zum Behandlungsfehler (hier Unfallgeschehen) vorzutragen. § 630g BGB regelt dieses Einsichtsrecht auch nicht abschließend etwa in dem Sinne, dass der Versicherung eben kein Recht zur Einsicht zukäme oder dieses nur vorläge, wenn es von dem Patienten ausdrücklich erteilt worden sei. Die Neuregelung des § 630 g BGB steht dem Einsichtsrecht aus § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X, §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB nicht entgegen (Landgericht Hof, Urteil vom 09.06.2016 - 24 S 4/16).
- Arzt muss Krankenkasse Einsicht in Behandlungsakte eines verstorbenen Patienten gewähren: AG Wunsiedel 29-12-2015
- Schönheitschirurgie darf nicht mit Vorher-Nachher-Bildern werben, auch nicht in einem gesperrten Online-Bereich: OLG Koblenz 22-06-2016
- Wie schützt der Arzt seine Approbation im laufenden Strafverfahren? VG Köln 31-05-2016
- Wer haftet für Pferdeschaden - Pferdepension oder Reitlehrer? OLG Frankfurt aM 30-11-1998