(21.2.17) Der Tierarzt ist verpflichtet, den Eigentümer vor der arthroskopischen Operation des Pferdes (Osteochondrosis dissecans) auf das Risiko einer Sepsis hinzuweisen. Zwar gelten die für die Humanmedizin entwickelten §§ 630a ff. BGB nicht für den Tierarzt. Gleichwohl hat er den Eigentümer über Operationsrisiken aufzuklären. Verwendet der Tierarzt im Rahmen der Aufklärung bei einzelnen Risiken Prozentangaben, so hat er diese bezüglich aller Risiken zu verwenden, ansonsten bageatellisiert er die Risikoangaben dort, wo sich zu den Risiken keine Prozentangaben finden. Das (hinweispflichtige) Risiko einer Sepsis liegt im Bereich der tiermedizinischen Operation wegen der dort niedrigeren Hygienestandards höher als in der Humanmedizin, nämlich bei 0,9 bis 5 % (Oberlandesgericht München, Urteil vom 21. Dezember 2016 – 3 U 2405/16).
(20.2.17) Stellt das Angebot urologischer Leistungen für die Versicherten in einer Kleinstadt mit 5.000 Einwohnern eine substantielle Verbesserung der Versorgung "an einem weiteren Ort" dar, weil in der Kleinstadt, die nicht Teil der „Verbandsgemeinde“ oder „Samtgemeinde“ ist, kein Facharzt für Urologie ansässig ist und der nächste Facharzt für Urologie neun Kilometer entfernt sitzt, so ist der Bescheid des Zulassungsausschusses, der die beantragte Zweigstellengenehmigung zurückweist, fehlerhaft und aufzuheben (Sozialgericht München, Beschluss vom 3. Februar 2017 – S 28 KA 1/17 ER).
(16.2.17) Der Pferdepensionswirt darf die Maulhöhle von bei ihm eingestellten Turnierpferde einmal im Jahr tierärztlich untersuchen lassen auf Kosten des Eigentümers, auch wenn der Eigentümer keine ausdrückliche Weisung dafür erteilt hat (LG Lübeck, Urteil vom 02. Februar 2017 – 14 S 231/15).
(15.2.17) Ein Klinikarzt muss eine Patientin, die sich mit der Verdachtsdiagnose "Herzinfarkt" auf der Intensivstation vorstellt, nicht unmittelbar zu Beginn des ersten Gesprächskontakts darauf hinweisen, dass dann, wenn die Patientin sich absprachewidrig aus der Klinik entfernt, eine lebensbedrohliche Situation entstehen könnte. Ein Arzt muss nämlich nicht in jeder Minute eines Aufenthaltes einer Patientin in einer Klinik damit rechnen, dass sich die Patientin plötzlich unerwartet und absprachewidrig entfernt. Daher ist in diesem Fall eine Haftung wegen eines Aufklärungsfehlers - in Gestalt des Unterlassens der Sicherungsaufklärung - nicht zu erkennen (OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Januar 2017 – 8 U 119/15).
(13.2.17) Ohne das zeitnahe (und durch ärztliche Behandlungsunterlagen dokumentierte) Auftreten untypischer Impfreaktionen (sog. überschießende Impfreaktion) ist ein Impfschaden nur schwerlich denkbar bzw. beweisbar. Fieberkrämpfe sind bei Kleinkindern nichts Ungewöhnliches und daher kein Anzeichen für eine solche untypische Impfreaktion (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Mai 2016 – L 4 VJ 1/14).
(10.2.2017) Zur richtigen Berechnung der ärztlichen Vertretungszeiten und des Dreimonatszeitraumes nach § 32 Abs. 1 Ärzte-ZV (Sozialgericht München, Urteil vom 20. Januar 2017 – S 28 KA 698/15).
(8.2.2017) Ist im Rahmen einer Sonderbedarfszulassung der Sonderbedarf einer Arztpraxis zu ermitteln, so kommt es nach der Neufassung der §§ 36, 37 BedarfsplRL allein auf den Einzugsbereich der Praxis an und nicht auf die Planungsbereichsgrenzen (SG Marburg, Urteil vom 11. Januar 2017 – S 12 KA 258/16 –).
(6.2.2017) Ob die Untersuchung von Proben, die ein Arzt selbst entnommen, zentrifugiert und mit Bracodes versehen und dann in ein Labor übersendete, wo sie im Black-Box-Verfahren untersucht wurden, als eigene Laborleistungen des Abschnitts M III ("Speziallabor") des Arztes im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ abrechenbar sind, ist eine gebührenrechtliche Zweifelsfrage, die bislang weder durch den GOÄ-Verordnungsgeber noch höchstrichterlich geklärt worden ist. Ob die Leistungen im zivilrechtlichen Sinne abrechenbar sind, ist somit weiterhin nicht geklärt. Strafbar (als Abrechnungsbetrug) ist das hier vorliegende Verhalten des Arztes jedenfalls nicht, denn der Arzt hat nicht eine (gänzlich) fremde Leistung als eigene verkauft, sondern er hat an der Untersuchung mitgewirkt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Januar 2017 – III-1 Ws 482/15).
(4.2.2017) Hängt der Nachweis der Richtigkeit einer gesundheitsbezogenen Wirkungsbehauptung eines Bioresonanzgeräts (wegen fehlender objektiv messbarer organischer Befundmöglichkeiten) allein von einer Beurteilung des subjektiven Befindens des Patienten ab, so muss der Werbende die Wirkungsbehauptung mit einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung belegen. Der Wirksamkeitsnachweis kann nicht in anderer Weise durch Mitteilung praktischer Erfahrungen zum Beispiel von Behandlern geführt werden (OLG München, Urteil vom 8. Dezember 2016 – 29 U 1893/16).
(1.2.2017) Eine Kassenzahnärztliche Vereinigung darf Ansprüche eines Vertragszahnarztes gegen den Beschwerdeausschuss auf Gerichtskostenerstattung nicht gegen seine Honorarrückforderungsansprüche aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen aufrechnen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09. Januar 2017 – L 3 KA 87/16 B ER ).
(27.1.2017) Eine Erlaubnis zum Betrieb einer ärztlichen Zweigpraxis ist nicht zu erteilen, wenn die Einzugsbereiche der Hauptpraxis und der Zweigpraxis wegen ihrer räumlichen Nähe identisch sind, denn dann fehlt es an einer Versorgungsverbesserung, weil die Leistungen auch am Hauptsitz angeboten werden können (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05. Oktober 2016 – L 11 KA 63/15).
(19.1.2017) Die Beeinträchtigung der berechtigten Interessen eines Arztes durch die Erhebung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals wiegt nicht schwerer als das Recht des Portalbetreibers auf Kommunikationsfreiheit, so dass dem betroffenen Arzt weder ein Löschungsanspruch dem Bundesdatenschutzgesetz noch ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht (OLG Köln, Urteil vom 05. Januar 2017 – I-15 U 121/16).
- Tierarzt wird von Stute getreten - teilweise selbst schuld: OLG Hamm 19-12-2016
- Teilnahme eines Oberarztes an Experten-Kolleg verstößt gegen Nebentätigkeitsverbot: LAG SchlHol 08-11-2016
- Zahnarzt muss auch kieferorthopädische Kenntnisse besitzen: OVG NRW 28-12-2016
- Zur korrekten Abrechnung einer 3,5-Gebühr des Zahnarztes nach GOZ: VG Düsseldorf 13-12-2016