(31.7.17) Ein mobiler Anästhesist, der tageweise in einer Klinik im Operationssaal tätig und dabei in den dortigen Dienstplan eingeordnet ist und Rufbereitschaften übernimmt, aber kein Unternehmerrisiko trägt, ist abhängig beschäftigt (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Juli 2017 – L 1 KR 101/14).
(27.7.2017) In Dienstplan einer Klinik eingebundener Anästhesist ist abhängig beschäftigt (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. Februar 2017 – L 8 R 850/14).
(26.7.2017) Ein Chefarzt, der einem Labor Patienten zuweist, hat keinen Anspruch auf Beteiligung an dortigen Privaterlösen (Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2017 – 15 K 3450/15).
(24.7.2017) Ein Pneumologe in Templin erhält eine Sonderbedarfszulassung, weil in Templin kein Pneumologe sitzt und der nächste Pneumologe im 35 km entfernten Prenzlau tätig ist. Auch durch das spätere Angebot des eingesessenen Pneumologen auf Eröffnung einer Zweigpraxis im unterversorgten Templin ändert daran nichts. Die gegen die Sonderbedarfszulassung gerichtete Konkurrentenklage des in Prenzlau eingesessenen Pneomologen wird abgewiesen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Juli 2017 – L 24 KA 42/15).
Arzt, der Stasi-Tätigkeit verschwieg, kann nicht gekündigt werden: Arbeitsgericht Potsdam 07-02-2017
(21.7.2017) Ein Arzt (Gerichtsmediziner), der seit 26 Jahren beanstandungsfrei für seinen Dienstherren, das Land Brandenburg, tätig ist, kann wegen des Verschweigens einer elfmonatigen Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) für die Staatssicherheit der DDR (MfS) in seinem Einstellungsfragebogen nicht gekündigt werden, wenn er die MFS-Tätigkeit nach Entdeckung durch den Dienstherren nicht bestritten hat und die Gesamtabwägung aller maßgeblichen Umstände die Prognose rechtfertigt, der Arzt werde auch in Zukunft im Arbeitsverhältnis mit dem beklagten Land die durch das Verschweigen hervorgerufene Vertrauenseinbuße wieder beseitigen bzw. sich erneutes umfassendes Vertrauen erarbeiten können (Arbeitsgericht Potsdam, Urteil vom 7. Februar 2017 – 3 Ca 2019/16).
(20.7.2017) Nach zwei aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteile vom 4.7.2017 – IX ZR 562/15 und IX ZR 233/16) sind bestimmte Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen für Unternehmer unzulässig. Dies betrifft auch Verträge zur Praxisfinanzierung. Ärzte sollten prüfen, ob sie bereits bezahlte Bearbeitungsgebühren, die in der Regel einige Prozent der Darlehenssumme betrugen, von ihrer Bank zurückfordern können.
(20.7.2017) Ein von niedergelassenen Ärzten betriebener telefonischer Lotsendienst, der Patienten nach telefonischer Beratung Handlungsempfehlungen gibt und je nach Schwere des Falls auf Apotheken, Notaufnahmen und niedergelassene Ärzte verteilt, kollidiert mit dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen und dem Verbot ausschließlicher Fernbehandlung und ist einstweilig zu unterlassen (Sozialgericht München, Beschluss vom 17. Juli 2017 – S 28 KA 94/17 ER).
(13.7.2017) Muss sich der Patient zum Arzt begeben, kann der Arzt keinen Besuch nach § 8 GOÄ (Wegegeld) oder nach § 9 GOÄ (Reiseentschädigung) abrechnen, auch wenn der Patient in der Praxis eines anderen Arztes behandelt wird. Dies gilt auch für einen Anästhesisten bei einem chirurgischen Eingriff. Ein rügepflichtiger Berufsrechtsverstoß ergibt sich aus einer fehlerhaften Abrechnung nur, wenn diese nachlässig und in Honorarmehrungsabsicht erfolgt - bei Abrechnungsfragen, die umstritten sind, liegt ein Verstoß nur dann vor, wenn seine Abrechnung einer gefestigten Rechtsprechung widerspricht (Berufsgerichtshof für die Heilberufe Schleswig, Urteil vom 16.03.2016 - 30 LB 2/15 BG II).
(11.7.2017) Ist noch offen, ob eine Hausärztin über Jahre hinweg einen Hausmeister quasi als Arzt beschäftigte und ihm ärztliche Verrichtungen übertrug, so ist dem Widerspruch der Ärztin gegen eine auf diesem Vorwurf beruhende enorme Honorarrückforderung (teilweise) aufschiebende Wirkung beizumessen. Macht der Arzt in der Abrechnung Angaben, die grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig sind bzw. hat er die Rechtswidrigkeit der Honorarbescheide zumindest infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt, so entfällt der Vertrauensschutz des Arztes in den Honorarbescheid - Rückforderungen können dann nicht nur bis zu vier, sondern sogar bis zu zehn Jahre zurückreichen (Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.08.2016 - S 2 KA 1375/16 ER).
(11.7.2017) Haben Ärzte offiziell in Praxisgemeinschaft gearbeitet, tatsächlich aber einen Gemeinschaftspraxisvertrag geschlossen und auch gelebt, so steht fest, dass sie in Gemeinschaftspraxis gearbeitet und nur nach außen das Bild einer Praxisgemeinschaft erweckt haben und die sie betreffenden Honorarbescheide sind zu berichtigen. Dann kommt es nicht mehr darauf an, ob ein bestimmter Mindestanteil von Patienten vorliegt, die von beiden Ärzten gemeinsam behandelt worden sind (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Januar 2017 – L 3 KA 16/14).
(11.7.2017) Vertritt ein Arzt einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) einen anderen Arzt, so sind die ärztlichen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann anrechenbar, wenn der vertretende Arzt für diese Leistungen ebenso zugelassen ist wie der abwesende Arzt. Die in einer BAG tätigen Ärzte sind also an die für den abwesenden Arzt geltenden Fachgebietsbegrenzungen und Qualifikationsanforderungen gebunden (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 5. April 2017 – L 12 KA 34/15).
(10.7.2017) Die Anordnung des Ruhens der Approbation eines Arztes ist rechtswidrig, wenn die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung von einer nicht zutreffenden Tatsachengrundlage ausgeht (hier: es liege eine dauernde Persönlichkeitsstörung vor, während tatsächlich aber eine bipolare Störung mit langen symptomfreien Phasen vorlag) (VG Bayreuth, Urteil v. 18.1.2017 - B 4 K 15.409).
- Onkologie: Grundpauschale GOP 26315 nicht neben GOP 86512 abrechenbar: LSG NRW 05-10-2016
- Praxis in Kellerräumen ist zulässig: LSG Thüringen 20-04-2017
- Radiologin verliert Fachkundenachweis nach Prüfungsgespräch: OVG NRW 24-11-2016
- Kein Nachweis eines Impfschadens nach Einnahme von infanrix hexa: BSG 13-02-2017